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Strategisches Ziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie:
"Die Angebote und Leistungen des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsmanagement.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Abteilungen Erziehungshilfen, Vormundschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe für die Leistungserbringung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die deutliche Zunahme der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ins Bundesgebiet insbesondere im Jahr 2015 hatte auf die öffentliche Jugendhilfe gravierende Auswirkungen, auch wenn die Jugendämter regional zunächst sehr unterschiedlich hiervon betroffen waren.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 1. November 2015 gelten für alle Jugendämter im Bundesgebiet – so auch für die 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen – neue gesetzliche Regelungen für die Aufgabenwahrnehmung und Leistungserbringung für die unbegleiteten Minderjährigen. Für die Aufgabenwahrnehmung der Abteilungen Erziehungshilfen, Vormundschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe sind damit gravierende Veränderungen verbunden.
Unter anderem sind neue Konzepte zur Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Abteilungen, neue Kooperationen mit internen und externen Leistungserbringern sowie die Gestaltung von
neuen Schnittstellen und eine Klärung der Mitwirkung von Prozessbeteiligten, wie beispielsweise von Angehörigen, (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen, den Ausländerbehörden etc. erforderlich.
Neben den neuen fachlichen Herausforderungen stellen sich damit auch ganz neue Anforderungen an die Gestaltung eigener Arbeitsprozesse der jeweiligen Abteilungen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Qualitätshandbuch Leistungserbringung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer
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1 | öffentlich | qualitätshandbuch Änderung Mai 2017 (3822 KB) |