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Vorlage - 2017/0358  

Betreff: Erstellung eines Brachflächenkatasters in Verbindung mit Erstellung eines Entsiegelungskatasters sowie systematischer Nacherfassung (ab ca. 1995) von Altlastenverdachtsflächen / schädlichen Bodenveränderungen und altlastenrelevanten Kleingewerbe
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Xandra Michaelis, 27 45
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Thielemann, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Entscheidung
14.06.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5601

Bez.: Umweltschutz

Nr.: 2

Bez.: Zuwendung und allgem. Umlagen

104.000,-- €

 

 

Nr.: 5601

Bez.: Umweltschutz

Nr.: 16

Bez.: Sonstige ordentl. Aufwendungen

- 130.000,-- €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Erhalts einer Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Erstellung eines Brach-flächenkatasters in Verbindung mit Erstellung eines Entsiegelungskatasters sowie systematischer Nacherfassung (ab ca. 1995) von Altlastenverdachtsflächen / schäd-lichen Bodenveränderungen und altlastenrelevanten Kleingewerbe    


 

 

Sachverhalt:
 

Seit 2015 besteht die Möglichkeit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Förderprogramms „Bodenschutz- und Altlastenförderung“ für die Erfassung von Altablagerungen, Altstandorten, schädlicher Bodenveränderungen, Verdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 3 und 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie sonstiger ehemals baulich genutzter Flächen (Brachflächen) und Entsiegelungspotenzialen zu erhalten. Der Fördersatz für dieses Programm liegt bei 80 %, d.h. lediglich 20 % der Kosten müssen durch die Stadt getragen werden. Dieses Angebot soll von der Unteren Boden-schutzbehörde der Stadt Herne genutzt werden.

 

 

2016 wurde die Erstellung eines Brachflächenkataster bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg im gängigen Verfahren für die Dringlichkeitsliste 2017 gemeldet. Nachdem die Bezirksregierung zu Beginn 2017 eine positive Bescheidung eines Zuwendungsantrags in Aussicht gestellt hatte, wurde im Mai 2017 ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt.

 

 

Der Verbrauch an Freiflächen ist in NRW und nicht zuletzt auch in der Stadt Herne nach wie vor sehr hoch. Um im Sinne der nordrhein-westfälischen Initiative „Allianz für die Fläche“ diesem Trend mit geeigneten Instrumenten entgegen wirken zu können, soll ein Brach-flächenkataster für die Stadt Herne erstellt werden. Mit über 3.000 Einwohnern je Quadrat-kilometer ist Herne eine der dicht besiedeltsten Städte Deutschlands. Dementsprechend kommt dem Schutz und dem Erhalt der Freiflächen ein besonderer Stellenwert zu. Aus bereits an anderer Stelle vorliegenden Erkenntnissen sowie unter zur Hilfenahme von Luftbildern sollen in Herne brachgefallene Flächen detektiert werden, um sie u. a. im Rahmen des sogenannten Brachflächenrecyclings wieder einer Nutzung / Verwendung zuzuführen.

 

Pilotprojekte zur Erstellung eines Brachflächenkatasters in anderen Städten ergaben, dass durch die professionelle Erfassung der brachgefallenen Flächen viele Areale detektiert wurden, die den Verantwortlichen bei Stadt gar nicht (mehr) bekannt waren.

 

Die Erfassung der Brachflächen erfolgt in mehreren Schritten. Zum einen werden Karten und Luftbilder in mehreren Zeitschnitten gesichtet und ausgewertet. Die Ergebnisse dieser ersten Erhebung werden mit anderen Daten- und Informationsquellen, wie z.B. Biotoptypen- oder Realnutzungskartierungen, Einwohnermeldedaten, dem Gewerberegister oder auch dem Altlastenkataster abgeglichen. Letztendlich entstehen eine Datenbank sowie eine digitale Karte aller Brachflächen, mit deren Hilfe später ein sogenannter Flächensteckbrief bzw. Flächenpass abgerufen werden kann, der alle für die Brachfläche relevanten Daten, wie z.B. Größe, Nutzungsgeschichte, Gestattungen oder Baulasten enthält. So können diese Flächen leichter für zukünftige Planungen zur Verfügung gestellt werden und es wird ein Neuver-brauch von Boden vermieden.

 

Im Zuge der Brachflächenerfassung kann simultan das Entsiegelungspotential dieser Flächen ermittelt und bewertet werden; hierbei ergeben sich nicht unerhebliche Synergie-effekte. Aus dem so ermittelten Entsiegelungspotential von Brachflächen ergibt sich ein Flächenpool, auf den beispielsweise für notwendige Ausgleichs- und Kompensations-maßnahmen bei nicht vermeidbaren, alternativlosen Eingriffen in die Landschaft zurück-gegriffen werden kann. Denn im Falle von Eingriffen in den Boden auf noch ungenutzten, unversiegelten Flächen geht immer wertvoller Boden irreversibel verloren, der dann seine Funktionen im Wasser- und Nährstoffhaushalt nicht mehr erfüllen kann. Besonders hinsichtlich der Grundwasserneubildung bzw. der Versickerung von Niederschlagswasser zur Entlastung des Kanalnetzes sind Freiflächen sehr wertvoll. Zudem kann durch die Aufwertung brachgefallener Flächen im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen auch ein attraktiver Naherholungsbereich für die Herner Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Damit steht der Bodenschutzbehörde ein Instrument zur Verfügung um die Neuversiegelung von Boden durch Entsiegelung an anderer Stelle und damit Förderung der natürlichen Bodenfunktionen (Wasserhaushalt, Stadtklima, Erholung) auszugleichen.

 

Des Weiteren soll im Zuge der Luftbildauswertung zwecks Aufbau des Brachflächenkatasters eine Nacherfassung von Altablagerungen, Altstandorten sowie schädlichen Bodenverände-rungen erfolgen. Gemäß Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG) § 8 hat die zuständige Behörde ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen, das nach § 8 Satz 4 LBodSchG „laufend fortzuschreiben“ ist. Das bestehende Kleingewerbekataster mit derzeitigem Erfassungsstand von Ende der 1990er Jahre kann unter Nutzung von Synergieeffekten im Zusammenhang mit der Erstellung des Brachflächen- und Entsiegelungskatasters auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Hierzu sind ergänzend zur Luftbildauswertung Branchenverzeichnisse sowie Adress- und Telefonbucheinträge auszuwerten. 1994/95 wurde in Herne bereits eine umfangreiche multitemporale Karten- und Luftbildauswertung mit den Zeitschnitten 1842-1938, 1945, 1952-1972 sowie 1974-1992 durchgeführt. Seitdem fand keine systematische Aktualisierung der Daten mehr statt. Auch hier sollen Synergieeffekte genutzt werden, um im Rahmen einer zeitlich erweiterten Luftbildauswertung die Altlastenrelevanten Flächen, die seit ca. 1995 dazu gekommen sind, nachzuerfassen. Die flächendeckende Erfassung von altlasten-relevanten Kleingewerbebetrieben wurde 1998 vorgenommen. Eine Ergänzung um die seitdem vergangenen 20 Jahre bietet sich in diesem Kontext ebenfalls an, da viele hierfür notwendigerweise auszuwertende Quellen bereits zur Erstellung des Brachflächenkatasters angezapft werden müssen.

 

 

 

Kosten-/Zeitplan

Es sind insgesamt 130.000,00 € für das Projekt veranschlagt. Davon werden 104.000,00 € im Rahmen einer 80prozentigen Förderung durch die Bezirksregierung Arnsberg getragen. Der Eigenanteil der Stadt Herne liegt bei 26.000,00 € (20 %).

 

2017

Für das Jahr 2017 ist die Verausgabung von 37.500,00 € geplant. Das Geld soll in diesem ersten Schritt zur Beschaffung aller notwendigen Unterlagen (u.a. Luftbilder, Zugang zu Datenbanken / Registern) und Informationen (u.a. Abfragen von Auskünften bei anderen Ämtern und Verbänden) verwendet werden. Die Informationsbeschaffung und das Beleuchten aller in Frage kommenden Informationsquellen stehen hier im Fokus.

 

2018

In einem zweiten Schritt sollen dann die Informationen im Jahr 2018 ausgewertet werden. Hierfür sind zunächst die Brachflächen anhand der zur Verfügung stehenden Luftbilder zu detektieren und diese im Anschluss auch hinsichtlich ihres Entsiegelungspotentials zu bewerten.

Im Hinblick auf die Nacherfassung der altlastverdächtigen Flächen sowie der altlasten-relevanten Kleingewerbe sind ebenso zunächst die im ersten Schritt beschafften Luftbilder auszuwerten. Ebenso sind alte Registereinträge seit Ende der 1990er Jahre zu sichten und anschließend in einer Plausibilitätsprüfung mit den Luftbildern aus dem jeweiligen Zeitraum abzugleichen.

Für diese Auswertphase sind insgesamt 71.250,00 € in 2018 veranschlagt.

 

2019

Zuletzt sollen schließlich die neu gewonnen Informationen digital aufbereitet und der Stadt Herne abschließend präsentiert werden. Hierfür sind noch einmal 21.250,00 € kalkuliert.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs                                


Anlagen:
Keine