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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner
Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) wird die Weisung erteilt, den
Wirtschaftsplan 2005 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von Tsd. € 508
festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 23 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der HGW stellt die Geschäftsführung so
rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung nach
§ 21 Abs. 2 lit. a) des Vertrages zu Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung
erteilen kann.
Im
Jahr 2005 wird lt. Wirtschaftsplan der HGW ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
Tsd. € 508 prognostiziert.
Der
Wirtschaftsplan 2005 der HGW wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den
Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 18. November 2004 den
Wirtschaftsplan vorberaten; der Termin für die Gesellschafterversammlung steht
noch aus.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine