Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0785  

Betreff: Herner Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) - Wirtschaftsplan 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
10.12.2004 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

---

---

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2005 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von Tsd. € 508 festzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 23 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der HGW stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung nach § 21 Abs. 2 lit. a) des Vertrages zu Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

Im Jahr 2005 wird lt. Wirtschaftsplan der HGW ein Jahresfehlbetrag in Höhe von Tsd. € 508 prognostiziert.

 

Der Wirtschaftsplan 2005 der HGW wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 18. November 2004 den Wirtschaftsplan vorberaten; der Termin für die Gesellschafterversammlung steht noch aus.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

keine