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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2004 – 2008 = 750.000,00 |
1.842.715/000/0 |
VerwHH |
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WfG) wird die Weisung erteilt, den
Wirtschaftsplan 2005 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von Tsd. € 583
festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 15.1 des Gesellschaftsvertrages der WfG stellt die Geschäftsführung so
rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung nach
§ 14.1.7 des Vertrages zu Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen
kann. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und eine
Stellenübersicht.
Im
Jahr 2005 wird lt. Wirtschaftsplan der WfG ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
Tsd. € 583 prognostiziert. Die WfG erhält mit Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses vom 07. Oktober 2003 (Vorlage Nr. 2003.666) für die Jahre
2004 bis 2008 einen Festbetrag zur Deckung des Verlustes von 750.000,00 Euro
(Vorjahre: 715.808,63 Euro); dieser Deckelungsbetrag soll im Jahre 2006 in
seiner Höhe überprüft werden.
Der
Wirtschaftsplan 2005 der WfG wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den
Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 24. November 2004 den
Wirtschaftsplan gemäß § 12.5 des Gesellschaftsvertrages der WfG vorberaten; der
Termin für die Gesellschafterversammlung steht noch aus.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine