|
|
Sachverhalt:
Vor dem Haus Bickernstr. 73 ist auf 2 Parkplätzen das Parken werktags von 7 bis 18 Uhr auf eine Stunde begrenzt. Die Begrenzung der Parkzeit wurde offensichtlich für das Lotto- Zeitschiften-, Tabakgeschäft eingerichtet. Dieses wurde aber schon vor langer Zeit aufgegeben. In weiteren Bereichen dieser Straßenseite – selbst vor einer Bäckerei – gibt es keine Begrenzung der Parkzeit.
Anfrage: Ist es möglich, die zeitliche Beschränkung aufzuheben?
Anlagen:
Original der Anfrage
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | BV WAN 2017.05.16. - Anfr. Entfernung eines Verkehrsschildes in Bickern (346 KB) |