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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0781  

Betreff: TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) - Wirtschaftsplan 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
10.12.2004 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

592.842,48 davon

536.856,48 „Deckel“ Verlustzuweisung/

55.986,00 pauschaler Zuschuss
       lt. Pachtvertrag

1.841.715/000/1

Verw.-HH

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2005 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. Tsd. € 528  festzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages der TGG stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung zu Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

 

Im Geschäftsjahr 2004 der TGG wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 528 Tsd. Euro erwartet.

 

Der Wirtschaftsplan 2005 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Der Aufsichtsrat der TGG hat den Wirtschaftplan lt. § 12 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 23. November 2004 entsprechend vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes an die Gesellschafterversammlung gefasst.

 

 

 

Der genaue Termin der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes nach § 14 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages stand bei Vorlagenerstellung noch nicht fest.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

Anlagen:

Anlagen:

keine