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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
592.842,48 davon 536.856,48
„Deckel“ Verlustzuweisung/ 55.986,00 pauschaler Zuschuss |
1.841.715/000/1 |
Verw.-HH |
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG
Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung
erteilt, den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2005 mit einem Fehlbetrag in
Höhe von rd. Tsd. € 528 festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 15 des Gesellschaftsvertrages der TGG stellt die Geschäftsführung so
rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung zu
Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Im
Geschäftsjahr 2004 der TGG wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 528 Tsd.
Euro erwartet.
Der Wirtschaftsplan 2005 wurde vorab allen
Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme
übersandt.
Der
Aufsichtsrat der TGG hat den Wirtschaftplan lt. § 12 Absatz 5 des
Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 23. November 2004 entsprechend
vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss zur Feststellung des
Wirtschaftsplanes an die Gesellschafterversammlung gefasst.
Der
genaue Termin der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des
Wirtschaftsplanes nach § 14 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages stand bei
Vorlagenerstellung noch nicht fest.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine