|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt
Sachverhalt:
Zu Punkt 1 – Feststellung des Jahresabschlusses 2016:
Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.054.286,55 € (Vorjahr: 4.092.959,67 €) und einem Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 414.395,86 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 595.137,56 €) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Die TGG hat seit dem Jahr 2010 eine jährliche Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 710.000 € erhalten. Seit dem 01.01.2015 ist der Vertrag über die Verpachtung des Städtischen Saalbaus zwischen der TGG und der Stadt Herne aufgelöst worden, und das Gebäudemanagement Herne ist in die bestehenden Vertragsverhältnisse eingetreten. In diesem Zuge ist die Verlustzuweisung für die TGG auf 610.000 € reduziert worden.
Der Jahresfehlbetrag liegt in 2016 unter diesem zugewiesenen „Deckelungsbetrag“. Der Differenzbetrag i. H. v. 195.604,14 € soll in der Kapitalrücklage verbleiben.
Der Jahresabschluss 2016 ist von der Märkischen Revision GmbH, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Jahr 2016:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3 – Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2017:
Für das Geschäftsjahr 2017 schlägt die Geschäftsführung vor, die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.
Die Märkische Revision wurde auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens erstmals für das Geschäftsjahr 2007 zum Abschlussprüfer bestellt. Für die Prüfung des Geschäftsjahres 2016 erfolgte ein Wechsel in der Person des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers.
Gemäß § 7 Nr. 12, 13 und 14 des aktuellen Gesellschaftsvertrages der TGG beschließt die Gesellschafterversammlung über die genannten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat der TGG hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 22. März 2017 vorberaten und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlung gefasst. Die Sitzung der Gesellschafterversammlung soll am 29. Mai 2017 stattfinden.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine