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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 12.05 Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz | Nr.: 16 Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen
| rd. -300.000 € (jährlich)
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Die vorhandenen Einsatzjacken und Einsatz-Überhosen aller Einsatzkräfte der Feuerwehr Herne werden ersetzt und im Wege einer öffentlichen Ausschreibung beschafft.
Sachverhalt:
Die bisherigen Einsatzjacken und Einsatz-Überhosen werden bei der Feuerwehr Herne seit 1992 eingesetzt und wurden bis heute technisch grundlegend nicht weiterentwickelt. Sie entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard und sind einsatztaktisch heute nicht mehr als angemessen anzusehen.
Die zurzeit bei der Feuerwehr Herne verwendete Schutzbekleidung entspricht nicht gänzlich
den Anforderungen der HuPF (Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung). Die Vorgaben der EN 469:2005 (hier: Leistungsstufe 2 Innenbrandbekämpfung) werden nur erreicht, wenn die Einsatzjacke in Verbindung mit einer Einsatz-Überhose und der normalen Dienstbekleidung getragen wird.
Bei Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum, z. B. im Rahmen der technischen Hilfeleistung
bei Verkehrsunfällen, ist es erforderlich, zusätzlich zur Einsatzbekleidung noch eine Warnweste zu tragen um hier eine ausreichende Reflektionsfläche zu erreichen. Die Anforderungen nach DIN EN 469 Anhang B und die ergänzenden Erläuterungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) (Prävention 371/2008) werden durch die Einsatzbekleidung zurzeit nicht erfüllt.
Die neue Schutzkleidung für die Feuerwehr Herne soll bzw. wird ein hohes Maß an Funktionalität, Tragekomfort und Sicherheit für die Einsatzkräfte gewährleisten. Damit sind die Einsatzkräfte auch in Extremsituationen, wie starker Hitzebeaufschlagung im Brandeinsatz oder lang andauernden Einsätzen unter extremen Witterungsbedingungen (Kälte, Dauerregen), bestens geschützt. Ferner sollen bei der Neubeschaffung der persönlichen Schutzausrüstung die erforderlichen gesetzlichen / arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für Feuerwehrschutzkleidung auf die Stufe geltender Normen angehoben werden.
Gerade auch aus Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsaspekten muss die Schutzkleidung ersetzt werden und ist als Technische Maßnahme TEC8 im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Herne 2017 vom Rat am 28.02.2017 beschlossen worden.
Die Ersatzbeschaffung kann nicht einzelfallbezogen, sondern muss aufgrund der Feuerwehrdienstvorschriften grundsätzlich gesamtheitlich durchgeführt werden. Deswegen sollen als Bündelung die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr in den Jahren 2017/2018 und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr 2019/2020 die neue Schutzbekleidung erhalten.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden bei rd. 300 TEUR pro Jahr liegen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen im konsumtiven Haushalt 2017 im Budget des Fachbereichs zur Verfügung und wurden bei der mittelfristigen HH-Planung 2018-2020 bereits berücksichtigt.
Die Beschaffung erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Herne im Wege einer Ausschreibung.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla
Anlagen:
Keine