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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0232  

Betreff: Fußgängerüberweg Castroper Str. in Anlehnung an den Prüfauftrag (2016/0819)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Hütter, Siska
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
10.05.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Anlass

 

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg auf der Castroper Straße nahe der Einmündung der Memeler Straße unter Einbeziehung der bestehenden Querungshilfe eingerichtet werden kann und ob unmittelbar an der Querungsanlage vor der Bäckerei die Einrichtung eines Pollers in Betracht kommt. (2016/0819, Beschluss vom 16.11.2016)

Darüber hinaus lag eine Beschwerde vor, die sich auf das Falschparken auf dem Gehweg  auf der westlichen Seite der Memeler Straße in unmittelbarer Nähe bezog.

Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt den betreffenden Kreuzungsbereich:

Abb. 1: Stadtplanausschnitt der Stadt Herne

Allgemein

Der hier betrachtete Bereich am Knotenpunkt Castroper Straße – Memeler Straße liegt im Stadtbezirk Sodingen.

Auf der Castroper Straße befindet sich nahe des Knotenpunktes gegenüber der Bäckerei eine Querungshilfe für zu Fußgehende.

Im Einmündungs- / Kurvenbereich der Memeler Straße sind mehrere Betonzylinder und zwei antike Poller vorhaben.

 

Vorhandene Situation

In dem Bereich zwischen der Mittelinsel nahe der Einmündung der Memeler Straße und der östlich nicht weit entfernten Lichtsignalanlage (Knotenpunkt Castroper Straße / Börsinghauser Straße) ist ein höherer Querverkehr zu beobachten als an der genannten Mittelinsel selbst. Folglich wird die Mittelinsel an der Castroper Straße von den zu Fußgehenden nur schlecht angenommen, sodass eine Bündelung des Querquerkehrs dort nicht stattfindet. Besonders ältere Bürgerinnen und Bürger, die u.a. den Bäcker oder die Arztpraxis besuchten, benutzten nicht die Querungshilfe, sondern überquerten die Straße an anderen Stellen.

Durch die vorhandene Beleuchtung beider Fahrspuren an der Mittelinsel könnte diese auch bei Dämmerung / Dunkelheit sicherer überquert werden.

Die bereits in der Stellungnahme zur gleichen Anfrage in der Sitzung der BV-Sodingen vom 26.10.2016 erläuterte Einschätzung, dass dort kein ausgeprägter Querungsbedarf festzustellen ist, hat sich somit bestätigt.

Unabhängig vom beschlossenen Prüfauftrag wird vom Einmündungsbereich der Memeler Straße ein häufiges Falschparken auf dem Gehweg auf der westlichen Seite der Memeler Straße beobachtet. Dies stellt eine starke Behinderung und Gefährdung der zu Fußgehenden dar sowie eine Sichtbehinderung dar.

Derzeit befinden sich im Kurvenbereich vier Betonzylinder nahe der Castroper Straße und ein Betonzylinder knapp hinter dem Kurvenbereich in der Memeler Straße.

Auf der östlichen Seite der Memeler Straße sind vor dem Außenbereich der Bäckerei sechs Betonzylinder und im Fußgängerbereich zwei antike Poller vorhanden.

 

Prüfergebnis

Gemäß den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist ein Fußgängerüberweg bei den vorkommenden Kraftfahrzeugverkehrsstärken und dem Fußgängerquerverkehr nicht vorzusehen.

Auch in Anbetracht bis dato nicht bekannter oder dokumentierter Unfälle oder Unfallrisiken  sind derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen für den querenden Fußgängerverkehr erforderlich.

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr sieht in Abstimmung mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde) und der Polizei daher keine Notwendigkeit die Mittelinsel zusätzlich mit einem Fußgängerüberweg auszubauen.

 

Durch ihre Lage wird ein ausreichendes Angebot für den querenden Fußgängerverkehr geschaffen. Da keine Bündelung zu beobachten ist, liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung eines FGÜ nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht vor.

 

Zusätzlich sind die Sichtbeziehungen für die rechtsabbiegenden Autofahrenden aus der Memeler Straße nicht ausreichend, um bei einem FGÜ den zu Fußgehenden den Vorrang sicher zu gewährleisten. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist eine Mindestsichtweite von 30 m auf die Warteflächen vorgesehen, die hier nicht eingehalten würde.

 

Im Zuge einer geplanten Umgestaltungsmaßnahme an dem Einmündungsbereich der Memeler Straße ist der Einsatz eines antiken Pollers an der Querungsstelle vorgesehen, um das Falschparken und die daraus resultierende Behinderung der Fußgänger zu verhindern.

Hinsichtlich der häufigen Falschparker auf dem westlichen Gehweg der Memeler Straße wurde seitens des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr geplant, die vorhandenen Betonzylinder zu entfernen und sechs rot-weiße Poller zu errichten, um das Parken an der Stelle zu unterbinden. Zusätzlich wird eine Baumscheibe mit entsprechender Absicherung und einem Findling errichtet. Die vorhandenen Antikpoller bzw. Betonzylinder im östlichen Kurvenbereich sollen aus Sicherheitsgründen durch rot-weiße Poller ersetzt werden. Ein entfernter Antikpoller aus dem Kurvenbereich wird dabei wie oben beschrieben in dem Bereich der Querungsstelle installiert, da sowohl auf der Verkehrsinsel als auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits Antikpoller vorhanden sind.

Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf 3.200 €. Darin sind der Austausch bzw. der Neubau der Poller und die Herrichtung der Baumscheibe enthalten.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

 

 

                         


Anlagen:
 

Beschluss vom 16.11.2016 (2016/0819)

Plan „Kreuzung Castroper Straße / Memeler Straße  

                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016_12_06_Kreuzungsbereich MemelerStraße (mit Versorger und Luftbild)-M 250 (1721 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Beschluss 2016-0819 (527 KB)