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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0218  

Betreff: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 für den Landtagswahlkreis 110 Herne I
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
Beratungsfolge:
Kreiswahlausschuss (LT-Wahl) Entscheidung
03.04.2017 
des Kreiswahlausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                       


Beschlussvorschlag:
 

Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Landtagswahlkreis 110 Herne I zuzulassen (Reihenfolge des Eingangs beim Kreiswahlleiter):

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

eingegangen am 10. Januar 2017, 11.10 Uhr

Vogt, Alexander

Herne

Journalist, Landtagsabgeordneter

geb. 1978 in Herne

alexander.vogt@landtag.nrw.de

 

DIE LINKE - DIE LINKE

eingegangen am 25. Januar 2017, 14.35 Uhr

Krogull, Christopher

Herne

Student

geb. 1992 in Peißenberg

christopher.krogull@linksaktiv-herne.de

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU

eingegangen am 7. März 2017, 14.00 Uhr

Rickert, Sven

Herne

Diplom-Jurist

geb. 1974 in Herne

sven.rickert@cdu-herne.de

 

Freie Demokratische Partei - FDP

eingegangen am 10. März 2017, 9.45 Uhr

Nückel, Thomas

Herne

Journalist

geb. 1962 in Herne

Thomas.Nueckel@landtag.nrw.de

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE

eingegangen am 14. März 2017, 10.00 Uhr

Roßbach, Raoul

Herne

Kommunikationswissenschaftler

geb. 1987 in Herne

raoul.rossbach@gruene-herne.de

 

Piratenpartei Deutschland - PIRATEN

eingegangen am 14. März 2017, 14.45 Uhr

Eilebrecht, James-Michael

Herne

PC- und Netzwerktechniker

geb. 1964 in Wanne-Eickel

michael.eilebrecht@piraten-al.de

 

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD

eingegangen am 27. März 2017, 8.30 Uhr

Weispfenning, Peter Georg

Herne

Rechtsanwalt

geb. 1967 in Aschaffenburg

mlpdherne@deutschland.ms

 

 

Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgenden Kreiswahlvorschlag für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 110 Herne I zurückzuweisen:

 

Bündnis C - Christen für Deutschland - Bündnis C

eingegangen am 9. Februar 2017, 9.30 Uhr

Münxelhaus, Franz-Josef

Herne

Kaufmann

geb. 1954 in Möhnesee

franjo@muenxelhaus.de

                  


Sachverhalt:
 

Die eingereichten Kreiswahlvorschläge sind gemäß § 21 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 24 Landeswahlordnung (LWahlO) unmittelbar nach ihrem Eingang auf Mängel geprüft worden. Das Prüfungsverfahren erstreckte sich gemäß §§ 17a bis 19 LWahlG in Verbindung mit § 23 LWahlO insbesondere auf folgende Punkte:

 

  • Form und Frist

Sämtliche Kreiswahlvorschläge sind auf amtlichen Formblättern vor Ende der Einreichungsfrist am 27. März 2017, 18 Uhr, eingegangen.

Alle Kreiswahlvorschläge sind daher als form- und fristgerecht eingegangen anzusehen.

 

  • Bezeichnung der Partei

Bezüglich der Bezeichnung der Parteien ergaben sich keine Beanstandungen.

 

  • Parteieigenschaft

Folgende Parteien, die Kreiswahlvorschläge eingereicht haben, sind im Bundestag oder im Landtag mit mindestens 5 Abgeordneten ununterbrochen vertreten und sind somit von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:

 

-          Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-          Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-          Freie Demokratische Partei (FDP)

-          DIE LINKE (DIE LINKE)

-          BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

-          Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

 

  • Aufstellung des Bewerbers anhand der Niederschrift über die Versammlung und der Versicherung an Eides statt

Die Aufstellung der Bewerber stimmt bei allen Kreiswahlvorschlägen mit der Ausfertigung der eingereichten Niederschrift über die Wahl der Bewerber überein.

Die Versicherung an Eides statt, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Wahl erfolgte, ist allen Niederschriften beigefügt.

 

  • Unterzeichnung der Kreiswahlvorschläge, Bescheinigung des Wahlrechts, Unterstützungsunterschriften

Der Landeswahlleiter hat bekannt gegeben, welche Personen zur Unterzeichnung der Kreiswahlvorschläge der einzelnen Parteien berechtigt sind.

 

Die Überprüfung hat ergeben, dass alle Kreiswahlvorschläge mit gültigen Unterschriften versehen sind.

 

Die Kreiswahlvorschläge der Partei „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)“ und der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ mussten außerdem gemäß § 19 Abs. 2 LWahlG in Verbindung mit § 23 Abs. 2 LWahlO von 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises durch sog. Unterstützungsunterschriften unterzeichnet werden.

 

      Von der Partei „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)“ wurden 105 Unterstützungsunterschriften auf amtlich ausgegebenen Formblättern eingereicht, bei denen das Wahlrecht bescheinigt werden konnte. Die Voraussetzungen zur Einreichung eines gültigen Kreiswahlvorschlages sind daher bei der „MLPD“ gegeben.

 

      Von der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ wurden 19 Unterstützungsunterschriften auf amtlich ausgegebenen Formblättern eingereicht, bei denen das Wahlrecht bescheinigt werden konnte. Die Voraussetzungen zur Einreichung eines gültigen Kreiswahlvorschlages sind daher bei dem „Bündnis C“ nicht gegeben.

 

  • Person des Bewerbers, Zustimmung, Bescheinigung der Wählbarkeit

Die Personalien der einzelnen Bewerber wurden melderechtlich überprüft; die Wählbarkeit der Bewerber wurde bescheinigt.

Die Erklärungen der Bewerber, dass sie der Aufstellung in den Kreiswahlvorschlägen zustimmen, liegen vor, ebenso die Erklärungen zur Parteizugehörigkeit.

 

Als Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingereicht worden ist.

 

Mit Ausnahme des Kreiswahlvorschlages der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ entsprechen alle anderen Kreiswahlvorschläge den Anforderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung.

 

 

Dem Kreiswahlausschuss wird daher vorgeschlagen, den Kreiswahlvorschlag der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ aufgrund des festgestellten Mangels zurückzuweisen und die anderen eingereichten Kreiswahlvorschläge gemäß § 21 Abs. 3 LWahlG in Verbindung mit § 25 LWahlO für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen im Wahlkreis 110 Herne I zuzulassen.

 

 

Der Kreiswahlleiter

 

 

 

Dr. Frank Dudda

Oberbürgermeister