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Beschlussvorschlag:
Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Landtagswahlkreis 110 Herne I zuzulassen (Reihenfolge des Eingangs beim Kreiswahlleiter):
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
eingegangen am 10. Januar 2017, 11.10 Uhr
Vogt, Alexander
Herne
Journalist, Landtagsabgeordneter
geb. 1978 in Herne
alexander.vogt@landtag.nrw.de
DIE LINKE - DIE LINKE
eingegangen am 25. Januar 2017, 14.35 Uhr
Krogull, Christopher
Herne
Student
geb. 1992 in Peißenberg
christopher.krogull@linksaktiv-herne.de
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
eingegangen am 7. März 2017, 14.00 Uhr
Rickert, Sven
Herne
Diplom-Jurist
geb. 1974 in Herne
sven.rickert@cdu-herne.de
Freie Demokratische Partei - FDP
eingegangen am 10. März 2017, 9.45 Uhr
Nückel, Thomas
Herne
Journalist
geb. 1962 in Herne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
eingegangen am 14. März 2017, 10.00 Uhr
Roßbach, Raoul
Herne
Kommunikationswissenschaftler
geb. 1987 in Herne
raoul.rossbach@gruene-herne.de
Piratenpartei Deutschland - PIRATEN
eingegangen am 14. März 2017, 14.45 Uhr
Eilebrecht, James-Michael
Herne
PC- und Netzwerktechniker
geb. 1964 in Wanne-Eickel
michael.eilebrecht@piraten-al.de
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD
eingegangen am 27. März 2017, 8.30 Uhr
Weispfenning, Peter Georg
Herne
Rechtsanwalt
geb. 1967 in Aschaffenburg
mlpdherne@deutschland.ms
Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgenden Kreiswahlvorschlag für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 110 Herne I zurückzuweisen:
Bündnis C - Christen für Deutschland - Bündnis C
eingegangen am 9. Februar 2017, 9.30 Uhr
Münxelhaus, Franz-Josef
Herne
Kaufmann
geb. 1954 in Möhnesee
franjo@muenxelhaus.de
Sachverhalt:
Die eingereichten Kreiswahlvorschläge sind gemäß § 21 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit § 24 Landeswahlordnung (LWahlO) unmittelbar nach ihrem Eingang auf Mängel geprüft worden. Das Prüfungsverfahren erstreckte sich gemäß §§ 17a bis 19 LWahlG in Verbindung mit § 23 LWahlO insbesondere auf folgende Punkte:
Sämtliche Kreiswahlvorschläge sind auf amtlichen Formblättern vor Ende der Einreichungsfrist am 27. März 2017, 18 Uhr, eingegangen.
Alle Kreiswahlvorschläge sind daher als form- und fristgerecht eingegangen anzusehen.
Bezüglich der Bezeichnung der Parteien ergaben sich keine Beanstandungen.
Folgende Parteien, die Kreiswahlvorschläge eingereicht haben, sind im Bundestag oder im Landtag mit mindestens 5 Abgeordneten ununterbrochen vertreten und sind somit von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Die Aufstellung der Bewerber stimmt bei allen Kreiswahlvorschlägen mit der Ausfertigung der eingereichten Niederschrift über die Wahl der Bewerber überein.
Die Versicherung an Eides statt, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Wahl erfolgte, ist allen Niederschriften beigefügt.
Der Landeswahlleiter hat bekannt gegeben, welche Personen zur Unterzeichnung der Kreiswahlvorschläge der einzelnen Parteien berechtigt sind.
Die Überprüfung hat ergeben, dass alle Kreiswahlvorschläge mit gültigen Unterschriften versehen sind.
Die Kreiswahlvorschläge der Partei „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)“ und der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ mussten außerdem gemäß § 19 Abs. 2 LWahlG in Verbindung mit § 23 Abs. 2 LWahlO von 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises durch sog. Unterstützungsunterschriften unterzeichnet werden.
Von der Partei „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)“ wurden 105 Unterstützungsunterschriften auf amtlich ausgegebenen Formblättern eingereicht, bei denen das Wahlrecht bescheinigt werden konnte. Die Voraussetzungen zur Einreichung eines gültigen Kreiswahlvorschlages sind daher bei der „MLPD“ gegeben.
Von der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ wurden 19 Unterstützungsunterschriften auf amtlich ausgegebenen Formblättern eingereicht, bei denen das Wahlrecht bescheinigt werden konnte. Die Voraussetzungen zur Einreichung eines gültigen Kreiswahlvorschlages sind daher bei dem „Bündnis C“ nicht gegeben.
Die Personalien der einzelnen Bewerber wurden melderechtlich überprüft; die Wählbarkeit der Bewerber wurde bescheinigt.
Die Erklärungen der Bewerber, dass sie der Aufstellung in den Kreiswahlvorschlägen zustimmen, liegen vor, ebenso die Erklärungen zur Parteizugehörigkeit.
Als Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingereicht worden ist.
Mit Ausnahme des Kreiswahlvorschlages der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ entsprechen alle anderen Kreiswahlvorschläge den Anforderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung.
Dem Kreiswahlausschuss wird daher vorgeschlagen, den Kreiswahlvorschlag der Partei „Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)“ aufgrund des festgestellten Mangels zurückzuweisen und die anderen eingereichten Kreiswahlvorschläge gemäß § 21 Abs. 3 LWahlG in Verbindung mit § 25 LWahlO für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen im Wahlkreis 110 Herne I zuzulassen.
Der Kreiswahlleiter
Dr. Frank Dudda
Oberbürgermeister