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Beschlussvorschlag:
Der Kreiswahlausschuss bestellt die städtischen Bediensteten
Frau Bianca Hudziak
Frau Cordula Sorci
zu Schriftführerinnen für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) in Verbindung mit §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind für die Protokollierung der Beratungen und Niederschriften des Kreiswahlausschusses Schriftführerinnen/Schriftführer zu benennen.
Die im Beschlussvorschlag genannten Personen sind Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Stadtentwicklung - der für die Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Wahlen zuständigen Dienststelle.
Der Kreiswahlleiter
Dr. Frank Dudda
Oberbürgermeister