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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0144  

Betreff: Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2016; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Kaapke, Susanne
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Kaapke, Susanne
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:  ---

Bez.:---

Nr.:  ---

Bez.:---

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:  ---

Bez.:---

Nr.:  ---

Bez.:---

keine

     


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt, die im Wege einer Ermächtigungsübertragung der Ansätze aus dem Jahr 2016 übertragenen Auszahlungsermächtigungen in voller Höhe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung freizugeben.

 

 

     


Sachverhalt:
 

Für das Haushaltsjahr 2016 erfolgt eine Ermächtigungsübertragung nach den Vorschriften des § 22 GemHVO NRW i. V. m. den vom Rat der Stadt Herne am 10. Dez. 2013 beschlossenen „Grundsätzlichen Regelungen für die Ermächtigungsübertragungen i. R. des § 22 GemHVO für die Stadt Herne“. Diese Ermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2017 für die Bewirtschaftung zusätzlich zu den im Haushaltsplan festgelegten Ansätzen zur Verfügung gestellt. Die gebildeten Ermächtigungsübertragungen führen zu einer Belastung des Jahres, in dem sie voraussichtlich in Anspruch genommen werden, somit erhöhen sie die Ansätze für das Jahr 2017. Andererseits hat in dieser Höhe dementsprechend keine Belastung des Haushaltsjahres 2016 stattgefunden.

Darüber hinaus wird in der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Bezirksregierung Arnsberg zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2016 u. a. erneut folgender Hinweis gegeben: „Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist mir mit dem Umsetzungsbericht zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.“

 

Gem. § 22 Abs. IV GemHVO NRW i. V. m. Ziffer 3.3 des o. g. Herner Regelwerkes ist dem Rat der Stadt eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommunalaufsicht, dass dem Rat die Liste der Ermächtigungsübertragungen zur Beratung und Genehmigung über die tatsächliche Verwendung im Rahmen der Bewirtschaftung vorzulegen ist. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.

 

Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt (siehe Anlage 2) werden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nur in Ausnahmefällen gebildet. Hier werden Planwerte aus 2016 i. H. von insgesamt 226.892,00 Euro fortgeschrieben. Die dazugehörigen Auszahlungspositionen werden ebenfalls übertragen.

Im Vergleich zum Jahr 2015 (rd. 1,5 Mio. Euro) ist somit wie in der Ratsvorlage zum 15.03.2015 angekündigt das Niveau der Vorjahre wieder erreicht.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts (siehe Anlage 1) wurde bei der Ermächtigungsübertragung ebenfalls ein strenger Maßstab angelegt. Im Wesentlichen erfolgte eine Übertragung nur für laufende Maßnahmen (überwiegend Fördermaßnahmen) oder Maßnahmen, für deren Durchführung eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht (überwiegend ausstehende bzw. in Prüfung befindliche Schlussrechnungen) und sofern kein ausreichender Planansatz im Jahr 2017 vorhanden ist.

 

Übertragen wurden Planansätze aus 2016 in Höhe von 15.636.442,38 EUR. Bereits fortgeschriebene Ansätze aus Vorjahren wurden in Höhe von 7.935.157,64 EUR übernommen. Insgesamt stehen 23.571.600,02 Euro in 2017 zusätzlich zur Verfügung.

 

Für den im Vergleich zum Vorjahr (rd. 20,2 Mio. Euro) erhöhten Betrag sind die eingeplanten umfangreichen Brandschutzmaßnahmen, erforderlich gewordene Verschiebungen bei den zahlreichen Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie darüber hinaus die anderweitige Ressourcenbindung durch die unvorhergesehenen Umzügen im Rahmen der festgestellten Mängel der Alten Sparkasse maßgeblich für die zeitliche Verzögerung der Auftragsvergaben und damit verbunden der zur erwartenden Abrechnungen erst im Jahr 2017.

 

Die Fachbereiche sind angehalten, die Ermächtigungen durch Abarbeitung zügig in Anspruch zu nehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)

 

 

 


Anlagen:
Anlage 1 Liste der Ermächtigungsübertragungen investiv

Anlage 2 Liste der Ermächtigungsübertragungen konsumtiv

     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A 2 - Ermächtigungsübertragungen 2016 konsumtiv (156 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A 1 - Ermächtigungsübertragungen 2016 investiv (220 KB)