Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0122  

Betreff: Betreuungskonzept UmA´s in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Grüne Fraktion Herne
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Stanek, Ann-Christin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.02.2017 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen das Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA´s) vorzustellen.       


Sachverhalt:
 

Angesichts der in den letzten Jahren angestiegenen Zuwanderung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA´s) nach Deutschland hat das Land NRW die zentralisierte Aufnahme und Betreuung dieses Personenkreises aufgegeben. Seit über einem Jahr werden UmA´s auf die einzelnen Städte verteilt, die dann die Unterbringung und Betreuung organisieren.

Im Rahmen der Betreuung werden Vormundschaften organisiert, die im Rechtsrahmen der Jugendhilfe tätig werden; in Herne geschieht dies z.B. durch die Beauftragung des Sozialdienstes katholischer Frauen. Dem FB Jugend und Familien obliegt natürlich die Ausarbeitung eines detaillierten Beauftragungsrahmens und die Kontrolle der Vormundschaft.

Ein besonderes Problem bei UmA´s besteht in der rechtzeitigen Einleitung des Asylverfahrens. In der Minderjährigkeit fallen sie unter den besonderen Schutz des Jugendrechtes, das mit Erreichen der Volljährigkeit endet.

Die Verwaltung sollte dem Ausschuss die Vorgehensweise bei der Betreuung der UmA´s umfänglich darstellen. Hierzu gehört die Unterbringung, die Anforderungen an die Vormundschaften und Kontrolle der Ausübung sowie auch die frühzeitige Kommunikation mit der Ausländerbehörde im Rahmen des Asylrechtes.

Ein spezielles Problem besteht für den Teil der in Herne untergebrachten UmA´s, die eigentlich anderen Kommunen zur Betreuung zugewiesen worden sind. Viele Kommunen beauftragen auswärtige in der Jugendhilfe tätige Träger mit der Unterbringung und stellen selber nur die Vormundschaft und übernehmen später das ausländerrechtliche Verfahren. Für die Kommune, in der die Unterbringung stattfindet ergeben sich aber sehr konkrete Schnittpunkte, da z.B. die Beschulung in der Wohnortkommune stattfindet. Damit ergibt sich natürlich i.d.R. ein Bedarf des Informationsaustausches zwischen den auswärtigen bestellten Vormündern und z.B. der Schule sowie den Verwaltungen der Städte. Die Verwaltung sollte auch darstellen, wie die Betreuung dieser kleinen Sondergruppe der UmA´s funktioniert.

 


Anlage:
Original des Antrages          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich UmA Betreuungskonzept (230 KB)