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Vorlage - 2017/0114  

Betreff: Konzept zur Erneuerung des Straßenbaumbestandes in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Lemke, 16 - 42 08
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
23.02.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
01.03.2017 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
08.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
09.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
14.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
16.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

 

Der Herner Baumbestand

 

Der aktuell erfasste und vorhandene Baumbestand der Stadt Herne beträgt 36.500 Einzel­bäume. In den Straßen sind 12.300 Bäume aufgenommen, davon befinden sich ca. 18 % in Wanne, 23 % in Eickel, 34 % in Herne-Mitte und 25 % in Sodingen.

 

Der Anteil älterer Bäume an den Straßen ist relativ hoch. Zunehmend werden diese Bäume zum Problem. Die Verkehrssicherheit alter Bäume kann oftmals nur noch mit einem hohen Pflegeaufwand gewährleistet werden, der dann sowohl fachlich nicht mehr tragbar als auch unwirtschaftlich werden kann.

 

So sind in den vergangenen 10 Jahren schon einige Straßenabschnitte verjüngt worden. Der alte Lindenbestand der Siedlung Königsgrube wurde gefällt und durch neue Bäume ersetzt. In der Bebel-, Gräff- und Hoheneickstraße wurden Silber-Ahorn-Alleen entfernt und in der Hauptstraße sind die alten Linden gefällt worden. Insgesamt sind über 750 Fällungen erfasst, davon 390 Linden, 138 Platanen, 50 Kastanien und 40 Ahorn.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über das Alter der noch vorhandenen Bäume auf städtischen Grundstücken anhand von geschätzten Pflanz- oder Standjahren gemäß dem Baumkataster.

 

34 % dieser Bäume sind älter als 65 Jahre, in den Straßen sind ca. 27 % vor 1950 gepflanzt worden. Das sind über 3.500 Bäume. Neuanpflanzungen der letzten 15 Jahre erfolgten vorrangig im Straßenbereich.

 

 

 

Die Verteilung in den einzelnen Stadtbezirken ist sehr unterschiedlich und geschichtlich begründet.

 

Überproportional viele alte Bäume befinden sich in den Stadtbezirken Sodingen (34 %) und Eickel (29 %). Hier befinden sich auch die älteren, um 1900 gebauten Bergarbeiter­siedlungen der Stadt Herne, in denen die Straßenzüge häufig im engen Raster mit Bäumen (Platanen und Linden) begrünt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Baumarten-Auswahl an den Herner Straßen war in den früheren Jahren auf wenige Arten beschränkt. Die am meisten verwendeten Baum-Gattungen sind Platane, Esche und Linde in verschiedenen Arten.

 

 

 

 

 

 

Je nach Baumart gibt es arttypische Beeinträchtigungen, die ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können. Die Fällung des Baumes ist dann nicht mehr zu vermeiden.

 

Platanen haben oftmals weitausladenden Kronen, die über Dächer ragen und Gebäude verschatten, Laub und Fruchtstände mehrmals im Jahr verlieren und gelegentlich zu rascher Totholzbildung neigen.

 

Eschen sind teilweise stark trockenastig und verursachen Bodenaufwölbungen.

 

Linden mit dichten großen Kronen können im Starkastbereich brechen.

 

Bei Einzelbetrachtung dieser Straßen wird ein Handlungsbedarf offenkundig.

 

Damit ergibt sich die Frage: Nach welcher Systematik sind welche Straßenbäume wann zu erneuern?

 

 

 

 

 

Das Altbaumkonzept

 

Um ein Handlungskonzept für den Altbaumbestand erarbeiten zu können, wird der Baum­bestand in Form einer Matrix bewertet. So werden Notwendigkeiten und Prioritäten heraus­gestellt.

 

Die Untersuchung wird über zusammenhängende Altbaumbestände in Straßen und Straßenabschnitten durchgeführt. Altbäume werden definiert ab dem geschätzten Pflanzjahr 1950. In Einzelfällen können jüngere Baumreihen hinzugezogen werden.

 

Einzelbäume in Straßen werden nicht bewertet, da mit dem erarbeiteten Altbaumkonzept eine nachhaltige Gestaltung von Straßen oder Straßenabschnitten angestrebt werden soll. Einzelne Standorte werden individuell geprüft, da sowohl die gestalterische Bedeutung wie auch die wirtschaftlichen Auswirkungen geringer sind.

 

Es werden hierbei nicht die Bäume betrachtet, die eine akute Gefährdung darstellen. Diese Bäume werden unabhängig von Matrix und Wirtschaftlichkeitsberechnung entfernt.

 

Die Matrix wird auf den Baumbestand gelegt, der Konflikte bereitet, die u. U. auch durch andere Maßnahmen als durch Fällung, beigelegt werden können.

 

Folgende Faktoren sind ausschlaggebend für die Bewertung des Baumbestandes:

 

  • Altersgrenze
  • Nachlassende Vitalität (Totholz, Faulstellen)
  • Baumkrankheiten (Massaria, andere Pilze, Eschenkrebs)
  • Kronenschäden (Brüche, Sturmschäden, Schnittarbeiten)
  • Wurzeln im öffentlichen Bereich (Aufwölbungen, hoher Wurzelteller)
  • Wurzeln im privaten Bereich (Aufwölbungen, Leitungs- und Gebäudeschäden)
  • Ungünstiger Standort (schmaler Gehweg, Einfahrten)
  • Gebäudenähe (Verschattung)
  • Inhomogener Bestand
  • ungeeignete Baumart

 

 

Die einzelnen Faktoren erhalten eine Wertigkeit (1-5), abhängig von möglichen Maßnahmen, die die Störungen ebenfalls abstellen können.

 

-          Keine Beeinträchtigungen oder einmalige Maßnahme, die die Störung abstellt.

-          Maßnahmen (Schnitt oder bauliche Maßnahmen) können die Beeinträchtigungen mildern.

-          Beeinträchtigung nicht beeinflussbar und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nur mit hohem Aufwand möglich.

-          Die Gefährdung der Verkehrssicherheit ist nicht abzustellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Altersgrenze: 

 

Die Lebenserwartung  der einzelnen Baumarten ist unterschiedlich und auch vom Standort abhängig. Die in der Literatur genannten Zahlen für das erreichbare Alter der einzelnen Baumarten sind Durchschnittswerte und müssen für den jeweiligen Standort bewertet werden.

 

Bäume, die ihre natürliche Altersgrenze erreichen, werden abgängig. Mit geeigneten Maßnahmen können diese Bäume eine gewisse Zeit erhalten werden, bis die Aufrecht­erhaltung der Verkehrssicherheit ein unzumutbar hoher Aufwand bedeutet.

 

Wertigkeit: 2

 

 

 

  • Nachlassende Vitalität:

 

Nachlassende Vitalität bei einem Baum äußert sich durch eine Veränderung des arttypischen Habitus mit seinen Verzweigungen, durch verstärkte Bildung von Totholz, durch schüttere Belaubung und durch mangelhafte Wundüberwallungen.

 

Die Verkehrssicherheit eines nur noch schwach vitalen Baumes kann in den meisten Fällen nicht wiederhergestellt werden.

 

Wertigkeit: 5

 

 

 

  • Baumkrankheiten:

 

Massaria bei den Platanen ist eine Pilzerkrankung, die Äste bis in den Starkastbereich absterben lässt, und die häufig hohe Kosten bei der Unterhaltung der Bäume verursacht. 

 

Viele Pilzerkrankungen mindern die Vitalität der Bäume oder gefährden die Bruch- oder Standfestigkeit. Das Ausmaß des Befalls ist oft nicht mit einfachen Mittel festzustellen.

 

Die Verkehrssicherheit kann vielfach durch Schnittmaßnahmen kurz- bis mittelfristig wieder­hergestellt werden.

 

Wertigkeit: 3 

 

 

 

  • Kronenschäden:

 

Durch Sturm oder Windböen verursachte Astbrüche oder Kronenbrüche können das arttypi­sche Aussehen von Bäumen nachhaltig beeinträchtigen. Ebenso werden Baumkronen durch das einseitige Schneiden entlang von Gebäudekanten zerstört.

 

Im Laufe der Jahre kann die Statik der veränderten Bäume mit dem weiteren Zuwachs der Bäume unsicher werden. Einmalige oder immer wiederkehrende Schnittmaßnahmen können das Gleichgewicht in der Krone gewährleisten.

 

Wertigkeit: 1

 

 

 

 

  • Wurzeln im öffentlichen Bereich:

 

Die Wurzeln der Bäume können auf verschiedene Weise Probleme bereiten. Wurzeln heben durch oberflächennahes Wachstum den umliegenden Belag und verursachen Unebenheiten in öffentlichen Flächen, Gehwegen, Fahrbahnen. Ebenfalls sind hohe Wurzelteller eine Stolpergefahr für den Fußgänger.

 

Auch können Wurzeln Schäden in Mauerwerken und Fundamenten von Bauwerken ver­ursachen oder Leitungen verstopfen.

 

Durch mehr oder weniger aufwändige Tiefbauarbeiten mit der Beseitigung von Wurzeln können diese Beeinträchtigungen abgestellt werden. Andererseits ist eine Beseitigung nicht immer möglich, da bei zu starken Eingriffen in den Wurzelbereich der Baum zerstört wird und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Wertigkeit: 3

 

 

 

 

  • Wurzeln im privaten Bereich:

 

Ebenso wachsen Wurzeln der Bäume in private Grundstücke ein und verursachen neben Schäden an der Oberfläche auch Schäden in Mauerwerken und Fundamenten von Bau­werken oder verstopfen Abwasserleitungen.

 

Insbesondere Leitungsschäden sind nur mit großem Aufwand zu beheben. Auch die baulichen Maßnahmen an Bauwerken sind oftmals aufwändig und für den privaten Anwohner wirtschaftlich nicht tragbar. Die Stadt haftet für den entstandenen Schaden.

 

Wertigkeit: 4

 

 

 

  • Beeinträchtigung der Verkehrswege:

 

Der Straßenraum rund um den alten Baumbestand hat sich in vielen Fällen verändert. Nach­träglich angelegte Einfahrten zu Grundstücken, Umbau von Gehwegen oder Straßen­verbreiterungen führen nun zu Beeinträchtigungen durch den Baum. Aber auch das Dicken­wachstum der Bäume selbst kann zu Erschwernissen für die Umgebung führen. Gehwege mit geringer Breite stellen eine Störung für den Fußgängerverkehr dar.

 

Bauliche Maßnahmen wie die Umlegung von Gehwegen, Einfahrten oder die Straßen­einengung können die Beeinträchtigungen zumindest auf Zeit abstellen. Die Verhältnis­mäßigkeit dieser Maßnahmen ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Wertigkeit: 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Gebäudenähe:

 

In vielen Straßen sind in der Vergangenheit Bäume gepflanzt worden ohne die Wuchs­eigenschaften der Bäume zu berücksichtigen. Die vielerorts bekannten Platanenreihen vor mehrstöckigen Gebäuden sind das beste Beispiel für die Wahl der falschen Baumart am Standort. Die Bäume reichen an die Fassaden und Dächer, kratzen an Dachrinnen, schlagen an Dachfenster und verdunkeln die Wohnungen. Darüber hinaus haben sich die Bedürfnisse der Anwohner geändert, so dass die Toleranz gegenüber Bäume geringer wird. Die Anzahl von Beschwerden über Bäume ist zunehmend.

 

Über viele Jahre werden diese Bäume immer wieder geschnitten, um Beeinträchtigungen der Anwohner und Beschädigungen der Gebäude abzuwenden. Je nach Intensität der Schnitt­maßnahme sind innerhalb von höchstens 2 Vegetationsperioden weitere Schnittmaßnahmen erforderlich.

 

Wertigkeit: 4

 

 

 

  • Inhomogener Bestand

 

Viele alte Baumreihen sind bereits durch erfolgte Fällungen und Nachpflanzungen nicht mehr einheitlich oder unvollständig. Hier kann es sinnvoll sein, den Bestand komplett zu entfernen und neu aufzubauen, um das Erscheinungsbild der Straße aufzuwerten.

 

Wertigkeit: 1

 

 

 

  • ungeeignete Baumart

 

Ob sich eine Baumart tatsächlich für den jeweiligen Standort eignet, zeigt sich teilweise erst nach vielen Jahren.

 

Im Laufe der Zeit kann sich das Kleinklima (Besonnung, Verschattung, Windkanal) geändert haben, so dass die neuen Standortverhältnisse der dort angepflanzten Baumart nicht passen. Andererseits waren und sind die Eigenschaften neuer Baumarten im Alter nicht genügend erforscht. Es kann zu unerwünschten aber bislang nicht bekannten Eigenarten führen, die eine Baumart am Standort ungeeignet erscheinen lässt.

 

Somit kann eine spezielle Baumart an einem Standort viele vorgenannte Beeinträchtigungen des Umfeldes verstärken.

 

Wertigkeit: 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Charakteristik der Faktoren: schwach - mittel - hoch

 

Die in die Bewertung geflossenen Faktoren sind an den einzelnen Standorten, also in den jeweiligen Straßen oder –abschnitten, unterschiedlich stark ausgeprägt.

 

Schwach ausgestaltet ist ein Faktor, wenn die Beeinträchtigungen lediglich von einem kleinen Teil des Baumbestandes ausgehen, oder wenn die Beeinträchtigung an einzelnen Standorten auftritt. Beispiel: Lediglich an wenigen Standorten sind die Wurzeln oberflächen­nah im Gehweg gewachsen.

 

Werden die Störungen durch ca. 50% der Bäume verursacht, ist die Ausprägung mittel. Beispiel: Großkronige Bäume berühren die Fassaden einiger straßennah gebauter Gebäude, andere Gebäude liegen zurückgesetzt von der Straße.

 

Bei einem hoch ausgeprägten Faktor ist der überwiegende Baumbestand Störer. Beispiel: Die komplette 80- jährige Eschenallee weist altersbedingte Vitalitätsverluste und einen hohen Totholzanteil auf.

 

Je nach Intensität des Faktors wird somit die Wertigkeit mit 1(schwach), 2 (mittel) und 3 (hoch) vervielfacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Bewertungsmatrix

 

Die Straßen mit Altbaumbestand sind bekannt. Hierzu gibt das vorliegende Baumkataster Auskunft.

 

Für den Baumbestand jeder Straße werden die Faktoren abgefragt, geprüft und bewertet. Die Addition der Faktoren ergibt die Dringlichkeit für die Durchführung von Maßnahmen. Auch hier kann auf Angaben aus dem Baumkataster zurückgegriffen werden.

 

Beispiel:

Straße A: ca. 80 Jahre alte Ahorn, die durch viele Schnittmaßnahmen nur noch eine reduzierte Krone zeigen. Die Bäume stehen oftmals in Garageneinfahrten und reichen in Teilen mit den Kronen auf die Dachrinnen der benachbarten Gebäude.

 

Straße B: ca. 100 Jahre alte Platanen, die in zu kleinen Baumscheiben auf einem schmalen Gehweg stehen und den Gehweg anheben. Die regelmäßig durchzuführenden Tiefbau­maßnahmen sind aufwändig und kostspielig. Angrenzende Wohngebäude mit großen Vorgärten.

 

 

 

Straße A

Straße B

 

Wertigkeit

Faktor

Bewertung

 

Altersgrenze

2

2

6

 

Nachlassende Vitalität

5

 

 

 

Baumkrankheiten

3

 

 

 

Kronenschäden

1

1

3

 

Wurzeln öffentlich

3

 

 

3 x 3 = 9

Wurzeln privat

4

 

 

 

Beeinträchtigung der Verkehrswege

2

2

4

2 x 3 = 6

Gebäudenähe

4

4

8

 

Inhomogener Bestand

1

 

 

 

Ungeeignete Baumart

2

 

 

 

Ergebnis

 

 

21

15

 

Im Additionsergebnis hat die Straße A vor Straße B Priorität.

 

 

Diese Matrix führt zu einer Straßenliste mit Altbaumbestand in Herne, die absteigend gewichtet den Handlungsbedarf aufzeigt. Im günstigsten Fall kann nun die Liste in Abhängigkeit der bereitgestellten Haushaltsmittel von oben nach unten abgearbeitet werden.

 

Aber: Sobald ein Baum der Straßenliste eine akute Gefährdung darstellt, z. B. einen Schaden verursacht, der nicht mehr behoben werden kann, wird dieser unabhängig von der Bewertung entfernt. Hier sind insbesondere Wurzelschäden an privatem Eigentum zu erwähnen, für deren Beseitigung oftmals aufwändige Maßnahmen mit hohem finanziellem Einsatz erforderlich sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Erarbeiten des Handlungskonzeptes

 

Bevor ein Handlungskonzept erstellt ist, sind Handlungsfelder zu erarbeiten, auf die die Matrix angewendet werden kann.

 

Eine Liste mit Straßen, in denen die Notwendigkeit für Baumarbeiten besteht, kann mit Hilfe des städtischen Baumkatasters erarbeitet werden. Das Kataster macht Angaben zur Baum­art, zum Alter und zur Vitalität der einzelnen Bäume sowie zum Umfeld der Bäume. Standortkenntnisse beim Fachbereich Stadtgrün können ebenfalls hinzugezogen werden.

 

Die Straßen werden in den einzelnen Bezirksvertretungen vorgestellt und mit Vorschlägen und Änderungen aus dem Bezirk ergänzt.

 

Mit Straßenliste und Matrix können kurz- bis mittelfristige Handlungsempfehlungen für den Altbaumbestand an Straßen ausgearbeitet werden. Die Umsetzung des Handlungs­konzeptes ist dann abhängig von den Folgemaßnahmen, wie z. B. mehr oder weniger umfangreiche Tiefbauarbeiten oder die Möglichkeiten von Ersatzpflanzungen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

                                                     


Anlagen:
Keine