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Sachverhalt:
Wir als CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herne haben uns seit Jahren für eine aktive Frauenförderung im Konzern Stadt Herne eingesetzt und die entsprechenden Schritte der Verwaltung immer konstruktiv begleitet.
Nun wurde zum 1. Januar 2017 die seit Juli 2016 für alle Kommunal- und Landesbeamten geltende Frauenförderung über das Landesgleichstellungsgesetz auf alle Tarifbeschäftigten in Rathäusern, Sparkassen und städtischen Unternehmen ausgeweitet.
Frauen sollen nach der neuen Regelung auch dann ihren männlichen Kollegen vorgezogen werden, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Bereits fünf Verwaltungsgerichte haben die rot-grüne Frauenquote als verfassungswidrig eingestuft.
Noch vor der Landtagswahl wird das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entscheiden, ob die Vorgaben zu schwammig formuliert wurden und dem Leistungsgrundsatz widersprechen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, dass das Land bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde. Die Hängepartie im öffentlichen Dienst könnte sich damit über mehrere Jahre hinziehen.
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | AF_Landesgleichstellunggesetz (49 KB) | ![]() |