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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0108  

Betreff: Anfrage: Auswirkungen Ausweitung Landesgleichstellungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Szelag, Bettina
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2017 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
Wir als CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herne haben uns seit Jahren für eine aktive Frauenförderung im Konzern Stadt Herne eingesetzt und die entsprechenden Schritte der Verwaltung immer konstruktiv begleitet. 

 

Nun  wurde zum 1. Januar 2017 die seit Juli 2016 für alle Kommunal- und Landesbeamten geltende Frauenförderung über das Landesgleichstellungsgesetz auf alle Tarifbeschäftigten in Rathäusern, Sparkassen und städtischen Unternehmen ausgeweitet.

 

Frauen sollen nach der neuen Regelung auch dann ihren männlichen Kollegen vorgezogen werden, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Bereits fünf Verwaltungsgerichte haben die rot-grüne Frauenquote als verfassungswidrig eingestuft.

 

Noch vor der Landtagswahl wird das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entscheiden, ob die Vorgaben zu schwammig formuliert wurden und dem Leistungsgrundsatz widersprechen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, dass das Land bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde. Die Hängepartie im öffentlichen Dienst könnte sich damit über mehrere Jahre hinziehen.

 

Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die jetzt entstandene Situation für die Zukunft? Können Klagen bei Besetzungsverfahren aufgrund der neuen Rechtslage ausgeschlossen werden?
  2. Sind die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes in Herne bei Besetzungsverfahren bereits zur Anwendung gekommen? Wenn ja, wie oft? Kam es dabei zu Konflikten zwischen Bewerbern?
  3. Was passiert, wenn jemand gegen eine Stellenbesetzung klagt? Kann dann derjenige, der sie bekommen sollte, nicht befördert werden? Könnte in einem solchen Fall die alte Stelle ausgeschrieben werden?
  4. hrt der politisch motivierte Beförderungsstopp nach Einschätzung der Verwaltung zu einer starken Demotivation bei den Beschäftigten?

 


Anlage:
 

Original der Anfrage 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AF_Landesgleichstellunggesetz (49 KB) PDF-Dokument (93 KB)