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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 (KiBiz Struktur im Kj. 2017/2018) gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie:
„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“
Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung. Hierzu ist anzumerken, dass dies seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Herne gängige Praxis ist. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung.
Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 4/2015 ausdrücklich hin. Dort heißt es unter Punkt d): „Es ist zu bestätigen dass der Antragstellung zum 15.03. ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses/des Rates zu Grunde liegt. Zusätzlich ist das Datum des Beschlusses einzutragen“. Ebenso wie die einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung ist auch der Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor Ort langjährige Praxis.
Der Planungsprozess zur Erarbeitung der aktuell zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2017/2018 umfasst die im Folgenden skizzierten Einzelschritte:
Einrichtungsindividuelle Ermittlung der Elternwünsche anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Zeitraum Oktober bis Mitte November 2016 als Basis der Planung.
Meldung der einrichtungsbezogenen Abfrageergebnisse an die jeweils zuständige pädagogische Fachberatung bis Mitte November 2016.
Übermittlung der einrichtungsbezogenen Vorplanungen über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung bis zum 18. November 2016.
Erarbeitung eines vorläufigen Gesamtentwurfes der geplanten Angebotsstrukturen 2017/2018 auf Basis der trägerspezifischen Vorplanungen durch die Jugendhilfeplanung bis zum 6. Dezember 2016.
Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifendes Abstimmungsgespräch im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 7. Dezember 2016.
Abstimmung des vorläufigen Gesamtentwurfs innerhalb der einzelnen Trägergruppen und Meldung von Änderungen aufgrund von geänderten Bedarfen seitens der Eltern bis zum 30. Januar 2017 über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung.
Kurzfristige Prüfung, ggf. Rücksprache und Einarbeitung der Änderungen durch die Jugendhilfeplanung in die Gesamtplanung der KiBiz-Struktur im Kj. 2017/2018.
Ab dem 31. Januar 2017: Die schriftlichen Platzzusagen für das neue Kindergartenjahr dürfen von den Kitas an die Eltern verschickt werden. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich des AKJ-Beschlusses.
Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. Februar 2017.
Verbindliche Mitteilung der Angebotsstrukturen der örtlichen Kindertageseinrichtungen an das Land zum 15. März 2017.
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.
Bevor die für das neue Kindergartenjahr konkret vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung der Betreuungskapazitäten skizziert werden, wird an dieser Stelle ein kurzer Rückblick auf diejenigen Maßnahmen gegeben, die im Zuge der Angebotsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 zwar berücksichtigt wurden, sich jedoch (bisher) nicht realisieren ließen:
Zur Erfüllung des Rechtsanspruches sowohl für die unter dreijährigen als auch für die über dreijährigen Kinder sind für das Kindergartenjahr 2017/2018 zusätzlich zur bereits dargestellten Eröffnung der Kita Eschstraße und der Verlagerung der ev. Kita Gelsenkircher Straße zur Bickernstraße die folgenden Maßnahmen (Eröffnung neuer Kita-Gruppen) vorgesehen:
Zusätzlich zur Inbetriebnahme von zwei neuen Einrichtungsstandorten und der Erweiterung von vier Bestands-Kitas wurde im Zuge des aktuellen Planungsprozesses der Angebotsstrukturen an verschiedenen Einrichtungsstandorten die Anzahl der Plätze in einzelnen Gruppen wieder dezent erhöht:
So betreuen die städt. Kitas Langforthstraße (Stadtbezirk Sodingen) und Florastraße (Stadtbezirk Wanne) jeweils vier ü3-Kinder mehr, als in den zurückliegenden Jahren. Die betreffenden Gruppen waren in der Vergangenheit nicht mit der maximal zulässigen Kinderzahl belegt worden, da das Raumprogramm nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. In Absprache mit den jeweiligen Kita-Leitungen - und angesichts der Nachfragesituation im Einzugsbereich der beiden Kitas - wurde es als vertretbar angesehen, in den Gruppenformen I und III jeweils 21 Kinder, statt wie bisher 20 Kinder zu betreuen.
Der „Kinderladen e.V.“ in der Haldenstraße (Stadtbezirk Herne-Mitte), eine ein-gruppige Kita, darf in seiner Gruppenform I ab dem 1.8.2017 nun auch wieder 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren aufnehmen. Hier hatte es von Seiten des Landesjugendamtes die Auflage gegeben, bis zur Herrichtung von entsprechenden Räumlichkeiten, die Gruppe nur mit 18 Kindern, darunter 4 u3-Kinder, zu belegen. Anfang Januar 2017 hat ein Vor-Ort-Termin in der Kita stattgefunden, bei dem die erfolgten und auch gelungenen Umbauarbeiten in Augenschein genommen wurden.
Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.016 Plätze für 0- bis unter 6jährige Kinder in den Herner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2016/2017: 4.940 Plätze).
Nach Altersgruppen differenziert wird das Platzangebot wie folgt zur Verfügung gestellt:
Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2017/2018.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
KiBiz-Struktur geplante Angebotsstrukturen Kita-Jahr 2017/2018
KiBiz-Struktur Gesamtübersicht
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage1_KiBiz-Struktur_AKJ-Beschluss_22Februar2017 (2374 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage2_KiBiz-Struktur_Gesamtübersicht_AKJ-Beschluss_22Februar2017 (399 KB) |