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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0103  

Betreff: Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 (KiBiz Struktur im Kj. 2017/2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sarah Gentilini, Tel. 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Stanek, Ann-Christin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.02.2017 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

          


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 (KiBiz Struktur im Kj. 2017/2018) gemäß der Anlage 1.          


Sachverhalt:
 

Strategisches Ziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie:

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“

 

Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung. Hierzu ist anzumerken, dass dies seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Herne gängige Praxis ist. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung.

 

Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 4/2015 ausdrücklich hin. Dort heißt es unter Punkt d): „Es ist zu bestätigen dass der Antragstellung zum 15.03. ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses/des Rates zu Grunde liegt. Zusätzlich ist das Datum des Beschlusses einzutragen“. Ebenso wie die einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung ist auch der Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor Ort langjährige Praxis.

 

Der Planungsprozess zur Erarbeitung der aktuell zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2017/2018 umfasst die im Folgenden skizzierten Einzelschritte:

 

      Einrichtungsindividuelle Ermittlung der Elternwünsche anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Zeitraum Oktober bis Mitte November 2016 als Basis der Planung.

      Meldung der einrichtungsbezogenen Abfrageergebnisse an die jeweils zuständige pädagogische Fachberatung bis Mitte November 2016.

      Übermittlung der einrichtungsbezogenen Vorplanungen über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung bis zum 18. November 2016.

      Erarbeitung eines vorläufigen Gesamtentwurfes der geplanten Angebotsstrukturen 2017/2018 auf Basis der trägerspezifischen Vorplanungen durch die Jugendhilfeplanung bis zum 6. Dezember 2016.

      Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifendes Abstimmungsgespräch im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 7. Dezember 2016.

      Abstimmung des vorläufigen Gesamtentwurfs innerhalb der einzelnen Trägergruppen und Meldung von Änderungen aufgrund von geänderten Bedarfen seitens der Eltern bis zum 30. Januar 2017 über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung.

      Kurzfristige Prüfung, ggf. Rücksprache und Einarbeitung der Änderungen durch die Jugendhilfeplanung in die Gesamtplanung der KiBiz-Struktur im Kj. 2017/2018.

      Ab dem 31. Januar 2017: Die schriftlichen Platzzusagen für das neue Kindergartenjahr dürfen von den Kitas an die Eltern verschickt werden. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich des AKJ-Beschlusses.

      Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. Februar 2017.

      Verbindliche Mitteilung der Angebotsstrukturen der örtlichen Kindertageseinrichtungen an das Land zum 15. März 2017.

 

 

Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2017/2018 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.

 

Bevor die für das neue Kindergartenjahr konkret vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung der Betreuungskapazitäten skizziert werden, wird an dieser Stelle ein kurzer Rückblick auf diejenigen Maßnahmen gegeben, die im Zuge der Angebotsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 zwar berücksichtigt wurden, sich jedoch (bisher) nicht realisieren ließen:

 

  • Die Eröffnung der neuen fünf-gruppigen Kindertageseinrichtung in Trägerschaft von PlanB an der Eschstraße (Stadtbezirk Herne-Mitte) konnte aufgrund von baulichen Verzögerungen bisher nicht wie vorgesehen erfolgen. Die Inbetriebnahme der Einrichtung mit ihren insgesamt 93 Plätzen, darunter 23 u3-Plätze, ist nun für den 1.8.2017 geplant.
  • Die Verlagerung der bisher zwei-gruppigen ev. Kita Gelsenkircher Straße hin zur Bickernstraße (Stadtbezirk Wanne) konnte ebenfalls nicht plangemäß erfolgen. Im Zuge der Standortverlagerung wird die Einrichtung um eine Gruppe der Gruppenform II, diese umfasst 10 u3-Plätze, erweitert. Der Umzug zur Bickernstraße ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten jetzt für September 2017 vorgesehen.
  • Angesichts der großen Nachfrage nach Kita-Plätzen im Wohnbereich Unser Fritz (Stadtbezirk Wanne) wurde im zurückliegenden Jahr vom Fachbereich 42 der Versuch unternommen, in einem Nachbargebäude der städt. Kita Unser-Fritz-Straße eine Wohnung anzumieten, um dort eine weitere Gruppe für die Betreuung 3- bis 6jähriger Kinder zu installieren. Dieses Vorhaben konnte jedoch nicht realisiert werden, da die vorhandene Infrastruktur im Stammhaus der Kita im Prinzip schon für den Betrieb der dort untergebrachten vier Gruppen unzureichend ist. Eine Erweiterung der Kita durch Schaffung einer Dependance ist hier somit als Lösungsmöglichkeit zur Kapazitätenerweiterung auch perspektivisch nicht gegeben.

 

Zur Erfüllung des Rechtsanspruches sowohl für die unter dreijährigen als auch für die über dreijährigen Kinder sind für das Kindergartenjahr 2017/2018 zusätzlich zur bereits dargestellten Eröffnung der Kita Eschstraße und der Verlagerung der ev. Kita Gelsenkircher Straße zur Bickernstraße die folgenden Maßnahmen (Eröffnung neuer Kita-Gruppen) vorgesehen:

 

  • Die AWO Kita in der Breddestraße (Stadtbezirk Herne-Mitte) soll um eine Gruppe der Gruppenform III mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren erweitert werden. Direkt angrenzend an die Räumlichkeiten, die von der Kita genutzt werden, befinden sich im 1. OG des Gebäudes weitere Räume, die aktuell noch als Büros genutzt werden. Diese Büros werden leergezogen und entsprechend für die Kinderbetreuung hergerichtet. Die neue Gruppe soll zum 1.8.2017 eröffnet werden. Die Abstimmungen mit dem Landesjugendamt erfolgen zurzeit.
  • Die bis dato drei-gruppige Kita „Kinderwelt“ des Trägers PlanB in der Bielefelder Straße (Stadtbezirk Eickel) soll ebenfalls um eine Gruppe aufgestockt werden. Hier werden mit der Verlagerung von Büros der Erziehungshilfe hin zur Eschstraße Räume frei. Es soll eine Gruppe der Gruppenform I mit insgesamt 20 Plätzen für 2- bis unter 6jährige Kinder, darunter 4 u3-Plätze, eingerichtet werden. Ein Termin zur Konkretisierung des Vorhabens und Absprachen bezüglich der Zeitschiene ist für Februar terminiert. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe wird für den 1.8.2017 angestrebt.
  • Ebenso wird die ev. Kita „Cranger Arche“ in der Sternstraße (Stadtbezirk Wanne) um eine Gruppe erweitert. Durch Umbaumaßnahmen im Gemeindehaus (Kita und Gemeindehaus befinden sich in einem Gebäude) werden weitere Räume für die Kinderbetreuung geschaffen. Die bisher drei-gruppige Kita wird um eine Gruppe der Gruppenform I mit 20 Plätzen für 2- bis 6jährige Kinder, darunter 4 u3-Plätze, erweitert.
  • Auch die städt. Kita Lerchenweg (Stadtbezirk Herne-Mitte) soll im Kindergartenjahr 2017/2018 um eine Gruppe der Gruppenform I von aktuell vier auf fünf Gruppen erweitert werden. Vorgesehen ist hier ein Anbau, in dem dann 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, darunter 4 u3-Plätze, betreut werden.

 

Zusätzlich zur Inbetriebnahme von zwei neuen Einrichtungsstandorten und der Erweiterung von vier Bestands-Kitas wurde im Zuge des aktuellen Planungsprozesses der Angebotsstrukturen an verschiedenen Einrichtungsstandorten die Anzahl der Plätze in einzelnen Gruppen wieder dezent erhöht:

 

So betreuen die städt. Kitas Langforthstraße (Stadtbezirk Sodingen) und Florastraße (Stadtbezirk Wanne) jeweils vier ü3-Kinder mehr, als in den zurückliegenden Jahren. Die betreffenden Gruppen waren in der Vergangenheit nicht mit der maximal zulässigen Kinderzahl belegt worden, da das Raumprogramm nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. In Absprache mit den jeweiligen Kita-Leitungen - und angesichts der Nachfragesituation im Einzugsbereich der beiden Kitas - wurde es als vertretbar angesehen, in den Gruppenformen I und III jeweils 21 Kinder, statt wie bisher 20 Kinder zu betreuen.

 

Der „Kinderladen e.V.“ in der Haldenstraße (Stadtbezirk Herne-Mitte), eine ein-gruppige Kita, darf in seiner Gruppenform I ab dem 1.8.2017 nun auch wieder 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren aufnehmen. Hier hatte es von Seiten des Landesjugendamtes die Auflage gegeben, bis zur Herrichtung von entsprechenden Räumlichkeiten, die Gruppe nur mit 18 Kindern, darunter 4 u3-Kinder, zu belegen. Anfang Januar 2017 hat ein Vor-Ort-Termin in der Kita stattgefunden, bei dem die erfolgten und auch gelungenen Umbauarbeiten in Augenschein genommen wurden.

 

 

Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.016 Plätze für 0- bis unter 6jährige Kinder in den Herner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2016/2017: 4.940 Plätze).

 

Nach Altersgruppen differenziert wird das Platzangebot wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

  • Für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder werden 1.070 Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten (geplante Angebotsstrukturen 2016/2017: 1.058 Plätze). Weitere 322 Plätze für unter dreijährige Kinder sind in Form der Kindertagespflege vorgesehen. Insgesamt stehen für die Betreuung der u3-Kinder stadtweit voraussichtlich 1.392 Betreuungsplätze zur Verfügung. Damit wird eine voraussichtliche u3-Versorgungsquote von 34,4 % erreicht (Planung Vorjahr: 34,6%).

 

  • Für die Altersgruppe der über dreijährigen Kinder stehen in den Kindertageseinrichtungen voraussichtlich 3.946 Plätze zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2016/2017: 3.814 Plätze). Die ü3-Versorgungsquote im institutionellen Bereich liegt bei voraussichtlich 98,9 % (Planung Vorjahr: 101,8 %).

 

 

Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2017/2018.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:
 

KiBiz-Struktur geplante Angebotsstrukturen Kita-Jahr 2017/2018

KiBiz-Struktur Gesamtübersicht           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_KiBiz-Struktur_AKJ-Beschluss_22Februar2017 (2374 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_KiBiz-Struktur_Gesamtübersicht_AKJ-Beschluss_22Februar2017 (399 KB)