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Sachverhalt:
Die Bezirksvertretung Sodingen hat in ihrer Sitzung am 06.09.2016 mitgeteilt bekommen, dass das Bebauungsplanverfahren zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Castroper Straße/Kirchstraße mangels Haushaltsmitteln und wegen mittel- bis langfristig nicht absehbarer Fördermittel ruht.
In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung befindet sich ein Seniorenzentrum. Die Bewohner müssen, um entweder zu Fuß das Zentrum von Sodingen zu erreichen oder auf dem Weg zur Bushaltestelle „An der Linde“ die Kreuzung queren. Eine nennenswerte Zahl der Bewohner des Zentrums weisen körperliche Einschränkungen, insbesondere Seh- oder Hörbehinderungen auf. Die derzeitige Ampelanlage ist nicht darauf eingerichtet.Da nun keine kurzfristige Verbesserung der Verkehrssicherheit für diese Fußgänger im Zuge der Umgestaltung der Kreuzung zu erwarten ist, fragen wir die Verwaltung:
1. Besteht die Möglichkeit, die Kreuzung so auszugestalten, dass ein gefahrloses Queren auch für Menschen mit Behinderungen gefahrlos möglich ist?
2. Kann eine so modernisierte Anlage später am gleichen Standort oder an einem anderen Standort weiter verwendet werden, wenn der Umbau zu einem Kreisverkehr tatsächlich erfolgt?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage Castroper-Kirchstraße (40 KB) | ![]() |