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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5401 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen
| Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 2.528,29 € (p.a. Folgejahre) |
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | - 3.682,71 € (p.a. Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541024 Bez.: Haltestellenausbau | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendun-gen für Investitionsmaßnahmen | 126.414,63 €
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Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | - 184.135,94 € |
Die Bezirksvertretung Wanne beschließt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR zur Förderung der Maßnahmen den barrierefreien Ausbau der nachfolgend aufgelisteten Haltestellen:
Sachverhalt
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 15.12.2016 das 8. ÖPNV-ÄndG verabschiedet, mit
dem das ÖPNVG NRW geändert wurde. Das Gesetz wurde am 27.12.2016 im Gesetz- und
Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen GV.NRW 2016 Nr. 44 S. 1157-1160 veröffentlicht
und ist in Teilen am 28. Dezember 2016 und im Weiteren am 01. Januar 2017 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung des ÖPNVG NRW ist die gemäß § 12 Absatz 1 ÖPNVG NRW Erhöhung der pauschalierten Zuwendungen des Landes an die Zweckverbände aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes sowie nach dem Entflechtungsgesetz für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV. Die Zuwendungen werden um 30 Mio. Euro von bislang mindestens 120 Mio. Euro wieder auf 150 Mio. Euro erhöht.
Im Rahmen der vorgenannten Änderung des ÖPNVG NRW hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) ein ÖPNV- Förderkatalog 2017 aufgestellt und die Kommunen gebeten, u.a. Maßnahmen zur Förderung zum barrierefreien Aus-/ Umbau von Haltestellen zu benennen bzw. anzumelden. Die Stadt Herne hat zur Einplanung in den ÖPNV-Förderkatalog 2017 des VRR AöR den barrierefreien Aus-/Umbau von insgesamt 31 nicht barrierefreien Haltestellen zur Förderung angemeldet, die vorbehaltlich eines zu stellenden Förderantrages mit Beschluss vom 08.12.2016 des Verwaltungsrates der VRR AöR zum ÖPNV-Förderkatalog 2017 zur Förderung berücksichtigt werden. Der Förderantrag ist mit vollständigen Planunterlagen bis zum 30.04.2017 zu stellen.
Die Auswahl unter den derzeit nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen erfolgte auf Grundlage des Haltestellenkatasters der Straße Herne nach folgenden Kriterien:
o Alten- und Behindertenwohnheime bzw. Servicestellen
o Krankenhäuser
o städt. Verwaltungsgebäude
o Friedhöfe
o Schulen und Kitas
o Freizeiteinrichtungen
Von den insgesamt 31 Haltestellen werden acht Haltestellen an nicht klassifizierten Straßen im Stadtbezirk Wanne barrierefrei ausgebaut. In den folgenden Ausführungen dieser Beschlussvorlage werden die acht Haltestellen benannt und beschrieben.
Für die herzustellenden Haltestellen liegt das Baurecht vor.
2.1. Allgemeines
Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Verkehrsanlagen (z.B. Gehweg, Warteflächen usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut.
Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden im Regelfall mit einer Dicke von insgesamt 32 cm (Pflaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt.
Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht und taktile Bodenindikatoren in den vom Neubau der Haltestelle betroffenen Verkehrsanlagen/-flächen für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.
Die hier in Rede stehenden 8 Haltestellen werden als Haltestellen am Fahrbahnrand vorgesehen. Mit dem Halten am Fahrbahnrand wird u.a. durch die geringere Länge der Haltestelle dem ruhenden Verkehr mehr Raum geboten. Zusätzlich lassen sich die Aufenthaltszeiten der Linienbusse verringern, da die anfallenden Zeitverluste beim Einfädeln in den fließenden Verkehr entfallen.
Bei den acht barrierefrei herzustellenden Haltestellen erfolgt die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der Euronorm 13201. Zudem wird nach Möglichkeit ein beleuchteter Fahrgastunterstand für jeden Haltestellenbereich berücksichtigt. Vorhandene Fahrgastunterstände werden gemäß der Regelbauweise in der Örtlichkeit versetzt. Sollte dies z.B. auf Grund einer im Haltestellenbereich zu geringen Gehweg-/ Warteflächenbreite nicht möglich sein, wird nach Möglichkeit ein aus verkehrsplanerischer Sicht geeigneter Standort vorgesehen.
Die Planung der barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurde dem Arbeitskreis barriere-freies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne am 19.01.2017 vorgestellt. Den jewei-ligen Planungen wurde vom Arbeitskreis grundsätzlich zugestimmt. Darüber hinaus ist die Planung dieser Haltestellen mit den beauftragten Verkehrsunternehmen, dem Fachbereich Stadtgrün, dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei abgestimmt.
2.2. Beschreibung der Einzelmaßnahmen
2.2.1. Haltestelle Claudiusstraße auf der Straße Am Freibad in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (siehe Beschlusstext a.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.
Zusätzlich ist im unmittelbaren Haltestellenbereich eine Parkbucht (Längsaufstellung) vorhanden, dass den Ein- und Ausstieg von mobilitätseingeschränkte Menschen derzeit erschwert. Die Haltestelle wird von den Buslinien 329 und 342 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück ca. 2,10 m breit. Die vorhandene Parkbucht hat eine Breite von 2,00 m.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle auf der Straße Am Freibad wird in Fahrtrichtung Wanne barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Mit der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen Parkstreifen vier Parkstände. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die War-te-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Die Fahrbahnmarkierung auf der Straße Am Freibad wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 23.425,16 €.
2.2.2. Haltestelle Claudiusstraße auf der Straße Am Freibad in Fahrtrichtung Schloßstraße (siehe Beschlusstext b.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.
Die Haltestelle wird von den Buslinien 329 und 342 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück ca. 3,20 m breit.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle auf der Straße Am Freibad wird in Fahrtrichtung Schloßstraße barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die War-te-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Die Fahrbahnmarkierung auf der Straße Am Freibad wird gemäß den neuen Randbedingun-gen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 19.290,73 €.
2.2.3. Haltestelle Flora Marzina auf der Hauptstraße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (siehe Beschlusstext c.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.
Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück ca. 3,60 m breit.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle auf der Hauptstraße wird in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 13,00 m hergestellt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig.
Die Fahrbahnmarkierung auf der Hauptstraße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 15.510,70 €.
2.2.4. Haltestelle Freizeitbad Wananas auf der Straße Am Freibad in Fahrtrichtung Schloßstraße (siehe Beschlusstext d.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.
Die Haltestelle wird von den Buslinie 329 und 342 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück ca. 3,40 m breit.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle auf der Straße Am Freibad wird in Fahrtrichtung Schloßstraße barrierefrei ein-gerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die War-te-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 19.148,79 €.
2.2.5. Haltestelle Freizeitbad Wananas auf der Straße Am Freibad in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (siehe Beschlusstext e.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Zusätzlich ist im unmittelbaren Haltestellenbereich eine Parkbucht (Längsaufstellung) vorhanden, dass den Ein- und Ausstieg von mobilitätseingeschränkte Menschen derzeit erschwert. Die Haltestelle wird von den Buslinien 329 und 342 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg einschließlich des mittels Grenzmarkierung für Fahrzeuge gesperrten Längsparkstands mitsamt der vorhandenen Busbuchtfläche ist auf städtischem Grundstück ca. 4,80 m breit.
Geplante Maßnahmen
Die Haltestelle Dürerstraße auf der Straße Am Freibad wird in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf als Haltestelle am Fahrbahnrand barrierefrei hergestellt. Baulich wird die Haltestelle in Länge von 18,00 m hergestellt. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe 21.273,15 €
2.2.6. Haltestelle St. Anna Hospital auf der Hauptstraße in Fahrtrichtung Im Dannekamp (siehe Beschlusstext f.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit in einer Busbucht. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt der vorhandenen Busbucht bzw. die Wartefläche ist auf städtischem Grundstück zwischen 3,15 m und 5,00 m breit.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle St.-Anna-Hospital auf der Hauptstraße wird in Fahrtrichtung Im Dannekamp barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne dahingehend geändert, dass der Bus für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig/spaltfrei die Haltestelle anfahren kann. Im Zuge dessen ist es notwendig die unmittelbar angrenzende Fahrbahn im Bereich der Haltestelle in einer Breite von 1,00 wieder herzustellen. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Der vorhandene Straßenablauf wird lediglich erneuert. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Die Fahrbahnmarkierung auf der Hauptstraße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 27.699,74 €.
2.2.7. Haltestelle St. Anna Hospital auf der Straße Hauptstraße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (siehe Beschlusstext g.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit in einer Busbucht. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt der vorhandenen Busbucht ist auf städtischem Grundstück zwischen 4,90 m und 3,50 m breit.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle St.-Anna-Hospital auf der Hauptstraße wird in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne dahingehend geändert, dass der Bus für den barrierefreien Einstieg möglichst geradlinig/spaltfrei die Haltestelle anfahren kann. Im Zuge dessen ist es notwendig die unmittelbar angrenzende Fahrbahn im Bereich der Haltestelle in einer Breite von 1,00 wieder herzustellen. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Der vorhandene Straßenablauf wird lediglich erneuert. Da die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle in Richtung des Gebäudes entwässert werden muss, wird entlang der (Flurstücks-)Grenze zwischen städtischen und privaten Grundbesitz eine Entwässerungsrinne mit Abdeckung vorgesehen.
Die Fahrbahnmarkierung auf der Hauptstraße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 33.360,95 €.
2.2.8. Haltestelle Wanne Markt auf der Straße Hauptstraße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (siehe Beschlusstext h.)
Vorhandene Situation:
Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt der Wartefläche ist auf städtischem Grundstück ca. 4,40 m breit. Im Haltestellenbereich befinden sich vier Plate.
Geplante Maßnahmen:
Die Haltestelle auf der Hauptstraße wird in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.
Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die Warte-/Gehwegfläche entwässert in Richtung der Fahrbahn.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 24.426,72 €.
Für den in dieser Beschlussvorlage beschrieben barrierefreien Umbau der Haltestellen ist kein Grunderwerb notwendig.
Im Rahmen der Planung zu den barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurden die Kosten überschlägig ermittelt. Der Bau der in der Beschlussvorlage aufgeführten Haltestellen wird gemäß der Bestimmungen in § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) aus Zuwendungen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 15 Tsd. Euro Netto je Haltestelle für die oben beschriebenen Tiefbauarbeiten.
Der Eigenanteil für die Fördermaßnahmen sowie der Bau bzw. die Einrichtung der restlichen Haltestelle wird aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.
Die Kosten für das Mobiliar (z.B. Fahrgastunterstand, Haltestellenmast usw.) der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haltestellen werden von der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) finanziert.
Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) werden im Zuge der Maßnahmen nicht erhoben.
Der Baubeginn der Haltestellen ist für 2017 geplant und soll bis zum Sommer 2019 beendet werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 6 bis 8 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2016-10-20_Übersichtsplan-HS_5000 Wanne_KSN (6389 KB) | |||
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2 | öffentlich | 2016-10-20_Übersichtsplan-HS_Linienplan A3 (2533 KB) | |||
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3 | öffentlich | 2017-01-18_Regelquerschnitt-quer-50 (165 KB) | |||
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4 | öffentlich | 2016-02-15_Haltestelle (181 KB) |