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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0048  

Betreff: Gründung des/Mitgliedschaft der Stadt Herne im "Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V."
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Neweling, Eva
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
02.02.2017 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Integrationsrat Anhörung
15.02.2017 
des Integrationsrates beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.02.2017 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
21.02.2017 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2017 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: wird z.Z. v. FB 21 geprüft

Bez.:

Nr.: wird z.Z. v. FB 21 geprüft

Bez.:

- 1.250,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

              


Beschlussvorschlag:
 

1.        Der Rat stimmt der Beteiligung der Stadt Herne an dem geplanten Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V. unter Berücksichtigung des dargestellten Mitgliedsbeitrages zu

2.        Der Rat entsendet in die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden des Sozialausschusses, als Verhinderungsvertretung wird seitens der Verwaltung Herr Stadtrat Chudziak vorgeschlagen

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Verwaltung wird dazu ggf. die Gremien des Rates laufend informieren.


              


Sachverhalt:
 

Auf Initiative der IHK Mittleres Ruhrgebiet hat sich ein breites gesellschaftliches Bündnis aus den Städten Bochum, Herne, Witten, Hattingen, der Bochum Perspektive 2022, der Kreishandwerkerschaft Ruhr, der Kreishandwerkerschaft Herne, der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule Bochum, des DGB Bochum, der IG Metall Bochum – Herne, dem Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie für Bochum und Umgebung e. V. sowie der evangelischen und katholischen Kirche und der Arbeitsgemeinschaft Bochumer Moscheen zusammengefunden, um Maßnahmen, den Zugewanderten die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Stadtgesellschaft erleichtern, zu unterstützen. Insbesondere durch die Unterstützung solcher Projekte, die eine enge Verzahnung von sprachlicher und beruflicher Qualifizierung und eine kontinuierliche Begleitung anbieten, sollen ihnen Perspektiven geboten werden, um mittelfristig am Arbeitsmarkt und damit auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Zu diesem Zweck wird der „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“ gegründet. Die Stadt Herne beabsichtigt, Gründungsmitglied dieses Vereins zu sein.

 

Anlass

Die Stadt Herne ist geprägt von Vielfalt. Hier leben Menschen aus vielen verschiedenen Nationen zusammen. Die meisten schon immer, andere erst seit kurzem. Darunter sind etwa 1.500 anerkannte Geflüchtete, die (Stand Januar 2017) beim Integration Point (Arbeitsagentur und Jobcenter) gemeldet sind. Jede Woche kommt eine relevante Zahl an Geflüchteten im Integration Point dazu, bspw. weil die Geflüchteten einen Aufenthaltstitel bekommen haben. Für viele der neuen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner ist es nicht immer einfach, in der neuen Heimat Fuß zu fassen, insbesondere dann nicht, wenn sie die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen und ihre beruflichen Qualifikationen nicht zum deutschen Arbeitsmarkt passen. Das betrifft auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die schon seit längerer Zeit in unserer Region leben, allerdings aufgrund ihrer Sprachdefizite oder sonstiger Hemmnisse weiterhin Probleme bei der Integration aufweisen. Um ihnen Perspektiven in Herne zu bieten, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, die ihnen eine Qualifizierung und Ausbildung ermöglicht. Gleichzeitig formuliert die Wirtschaft einen Bedarf an Fachkräften, den sie derzeit nicht in ausreichendem Maße über den Arbeitsmarkt abdecken kann. U. a. darum ist die IHK Mittleres Ruhrgebiet auf die Partner zugegangen, um Projekte zur Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

Die Stadt  Herne beabsichtigt, sich an dem neu zu gründenden „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“ zu beteiligen. In diesem Verein engagieren sich außerdem die IHK Mittleres Ruhrgebiet, die Kreishandwerkerschaft Ruhr, die Kreishandwerkerschaft Herne, die Ruhr-Universität Bochum, die Stadt Herne, die Stadt Witten, die Stadt Hattingen, die Bochum Perspektive 2022, die IG Metall Bochum - Herne, die Hochschule Bochum, der Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie für Bochum und Umgebung e. V. sowie der Evangelische Kirchenkreis Bochum, die katholische Kirche und die Arbeitsgemeinschaft Bochumer Moscheen.

 

Ziele und Wirkungen des „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“

Ziel des „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“ ist es, Maßnahmen zur Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung von Maßnahmen, die eine individuelle Ansprache und eine gute Betreuung der Zugewanderten gewährleisten, die sprachliche und berufliche Qualifizierung verzahnen und deren Ziel die enge Einbindung der Arbeitgeber ist.

Der Sitz des Vereins ist Bochum. Das Tätigkeitsgebiet umfasst das Mittlere Ruhrgebiet.

Der Zweck des Vereins lautet (vgl. § 3 des Entwurfs der Vereinssatzung):

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins sind Impulse für und Unterstützung von Maßnahmen für Zugewanderte zur Berufsausbildungsvorbereitung von über- und außerbetrieblicher Berufsausbildung einschließlich der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern sowie zur Qualifizierung und Umschulung im Mittleren Ruhrgebiet. Dabei bringen die einzelnen Vereinsmitglieder im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ihre spezifischen Kompetenzen zur Erfüllung des Satzungszweckes ein.

(3) Der Verein hat die Aufgabe, den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechende Bildungsmaßnahmen für Zugewanderte in Kooperation mit Betrieben und anderen Institutionen/Bildungsträgern und/oder Dritten zu unterstützen.

(4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung von u. a.:

-          niedrigschwelligen Maßnahmen für Zugewanderte zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der Feststellung, der Verringerung oder der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und der Stabilisierung von eingeleiteten Beschäftigungsaufnahmen,

-          Maßnahmen für Zugewanderte zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, der Erlangung der Ausbildungsreife mit Übergang zur Berufsausbildung, der Erlangung einer beruflichen anerkannten Teilqualifikation mit der Anerkennung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet oder der Handwerkskammer in Verbindung mit den Kreishandwerkerschaften Ruhr und Herne und evtl. weiteren zuständigen Stellen,

-          Maßnahmen für Zugewanderte zur Integration in den tertiären Bildungsbereich, der Identifikation und Beratung studierfähiger Programmteilnehmer/-innen zur Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums, insbesondere über Zugangsvoraussetzungen, Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse und erbrachter -leistungen sowie außerhalb der Hochschule erworbener Qualifikationen, studienvorbereitender und –begleitender Angebote,

-          der Vermittlung betrieblicher Praktika, Maßnahmen zur betrieblichen Sozialisation und zum beruflichen Spracherwerb im Echtbetrieb sowie zur Vertiefung der beruflichen Kenntnisse mit dem Ziel einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis,

-          Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung (insbesondere Sprache und Fachkompetenzen) sowie zur Entwicklung und Durchführung von notwendigen Sprachkursen und Qualifizierungen

-          Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationsnachweise

Über die Grundsätze der Unterstützung solcher vorgeschlagener Projekte entscheidet die Mitgliederversammlung des Vereins. Dabei bezieht sich die Unterstützung nicht auf finanzielle Ressourcen, sondern insbesondere auf die Kompetenzen und Stärken der einzelnen Vereinsmitglieder.

 

Mit der Gründung des „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“ entsteht in  unserer Region ein starker Verein, der aufgrund der breiten Verankerung in der Stadtgesellschaft in besonderer Weise geeignet ist, Qualifizierungsmaßnahmen für Zugewanderte zu unterstützen, die sie in den Arbeitsmarkt integrieren und sie so dazu befähigen, auf eigenen Füßen zu stehen. Die Beteiligung der IHK Mittleres Ruhrgebiet, der Kreishandwerkerschaften Ruhr und Herne sowie des Arbeitgeberverbands der Eisen- und Metallindustrie für Bochum und Umgebung e.V. garantiert, dass die Zugewanderten tatsächlich echte Chancen auf eine Beschäftigungsperspektive in Betrieben haben. Gleichzeitig stellt die Beteiligung der Hochschulen sicher, dass studierfähige Zugewanderte Zugang zu den Hochschulen bekommen.

 

Vereinsstruktur des Vereins zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.

Dem „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“ können sowohl juristische als auch natürliche Personen angehören.

Der Vereinsbeitrag beträgt 250 Euro im Jahr. Zudem wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1.000 Euro fällig.

Der Stadt entstehen damit in 2017 einmalig Kosten in Höhe von 1.250 Euro. In den Folgejahren entstehen jährliche Kosten in Höhe von 250 Euro.

 

Vorbereitung der Gründung des „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“

Die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Beteiligung der vorgesehenen Gründungsmitglieder werden derzeit in allen Organisationen herbeigeführt. Die Gründung des Vereins erfolgt zeitnah, sobald mindestens sieben Organisationen einen Beitritt zum Verein beschlossen haben.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak             


 

 

 

 

Anlagen:
 

Entwurf der Vereinssatzung des „Verein zur Unterstützung der Qualifizierung und Ausbildung von Zugewanderten e. V.“

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage - Entwurf Vereinssatzung (157 KB)