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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne wählt
für den Bereich der Imkerei (Ersatzwahl) in den Naturschutzbeirat.
Sachverhalt:
Am 23. bzw. 24.10.2016 haben Herr Ferdinand Laufenberg und Herr Wilhelm Wirth ihre Mitgliedschaft als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied des Landschaftsbeirates der Stadt Herne niedergelegt.
Herr Laufenberg hat als Vorsitzender des Herner Imkervereins in seinem Schreiben vom 24.10.2016 darauf hingewiesen, dass der Herner Imkerverein keine Ersatzkandidaten benennen kann. Da aber nach dem Landschaftsgesetz der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. für die Ersatzwahl vorschlagsberechtigt ist und nicht der örtliche Imkerverein, hat die Verwaltung am 26.10.2016 den Landesverband schriftlich gebeten, Ersatzkandidaten zu benennen. Erwartungsgemäß kam vom Landesverband am 08.12.2016 eine negative Antwort.
In der Zwischenzeit ist am 25.11.2016 das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in Kraft getreten, welches das alte Landschaftsgesetz ablöst. U. A. wurde durch das neue Gesetz der Landschaftsbeirat in Naturschutzbeirat umbenannt.
Nach § 70 Absatz 5 des Landesnaturschutzgesetzes werden die Mitglieder des Beirats vom Rat der Stadt Herne aufgrund der Vorschläge der vorschlagsberechtigten Vereinigungen gewählt. Soweit die vorschlagsberechtigten Vereinigungen von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch machen, können Beiratsmitglieder auch ohne Vorschlag von der zuständigen Vertretungskörperschaft gewählt werden.
Die Verwaltung hat sich daher nach Imkern umgeschaut, welche nicht im Herner Imkerverein und damit in dem entsprechenden Landesverband organisiert, aber bereit sind, das Fachgebiet der Imkerei im Beirat zu vertreten.
Herr Eilbracht und seine Mutter haben sich am 13.01.2017 schriftlich bereit erklärt, das Ehrenamt im Naturschutzbeirat als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied wahrzunehmen.
Nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) soll die vorschlagsberechtigte Vereinigung bei einer Ersatzwahl die doppelte Anzahl an Bewerbern vorschlagen, damit der Rat auch ein echtes Wahlrecht hat. Der Landesverband der Imker hat überhaupt keine Vorschläge gemacht. Der Verwaltung sind aktuell nur 2 Personen bekannt, welche ersatzweise zur Verfügung stehen. Da das Vorschlagsrecht im vorliegenden Fall der Stadt Herne zusteht, können natürlich aus den politischen Gremien heraus weitere Vorschläge gemacht werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
( Thierhoff )
Anlagen:
Keine