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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von
1 Kiefer, StU 155 cm
1 Eiche, StU 220 cm
1 Mehlbeere, StU 125 cm
Standort siehe Lageplan.
Der Baumbestand wird durch insgesamt sechs Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe des Schulgrundstückes.
Sachverhalt:
An dem Gebäude müssen Dacharbeiten erfolgen. Die Bäume stehen so dicht am Gebäude, dass das erforderliche Baugerüst keinen Platz findet. Somit ist die Entfernung des oben genannten geschützten Baumbestandes erforderlich.
Die Betriebsleiterin
Fürtges
Anlagen: Lageplan
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Lageplan GS Flottmann (299 KB) |