|
|
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Umweltschutz und die Bezirksvertretung Wanne nehmen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Fa. Müntefering-Gockeln zur Kenntnis.
Begründung
Die Fa. Müntefering-Gockeln GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände eine Anlage zum Lagern und zum Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Ein Bestandteil der Abfallbehandlungsanlage ist eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von A-IV Holz (Altholzaufbereitungsanlage). Bei dem A-IV Holz handelt es sich um mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen. Für die Altholzaufbereitungsanlage wird eine wesentliche Änderung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Die Anlage zum Lagern und Behandeln von A-IV Hölzern besteht aus:
Lagerplatz zur Entladung und Lagerung der Bahnschwellen
Abplattanlage zur Entfernung der Eisenteile
Shredder mit den Arbeitsstufen
- Vorzerkleinerung mit Metallabscheidung
- Nachzerkleinerung
- Sieben mit Metallabscheidung
Die zul. Durchsatzmenge des Shredders beträgt 360 t/d, die zulässige Lagermenge im Bereich der Shredderanlage beträgt insgesamt 700 t (Einsatz und Produktseite). Bei der Siebung fallen eine Fein- und eine Grobfraktion an. Das erzeugte Material geht zur thermischen Verwertung in ein für diesen Brennstoff zugelassenes Heizkraftwerk.
Die Anlage für die Lagerung und Behandlung von A-IV Holz ist genehmigt und seit Jahren in Betrieb. Im Bereich des Shredders gab es in der Vergangenheit Änderungen, die genehmigungsrechtlich mit Anzeigen nach § 15 BImSchG umgesetzt wurden. Die angezeigten Änderungen sind mit einer Befristung des Shredderbetriebs verbunden. Mit dem Antrag nach § 16 BImSchG wird ein unbefristeter Betrieb der Shredder-/Siebanlage beantragt.
Umweltauswirkungen
Luftverunreinigungen/Gerüche
Wegen der Schadstoffbelastung der teerölimprägnierten Bahnschwellen, ist die Entstehung von Staubemissionen möglichst weitgehend zu vermeiden. Die für den Betrieb der Altholzaufbereitungsanlage vorhandenen Emissionsminderungsmaßnahmen sind gutachtlich untersucht und bewertet worden. Der Gutachter kommt zu folgender zusammenfassenden Bewertung:
Von Seiten des Gutachters wird bestätigt, dass die Emissionsminderungsmaßnahmen dem Stand der Technik bzw. den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Lagerung sowie den Transport und Umschlag fester Stoffe entsprechen. Durch die Realisierung von mehreren parallel wirkenden Maßnahmenbündel (organisatorischer, technischer und baulicher Art) in Verbindung mit den hier vorliegenden Staubniederschlagsklassen, gehen die Emissionsminderungsmaßnahmen in ihrer Kombination in Teilen über den Stand der Technik gemäß BVT-Merkblatt hinaus.
Gerüche
Eine Geruchsentwicklung kann von dem geshredderten Material ausgehen. Um Geruchsbelästigungen zu unterbinden erfolgt ein tägliche Abfuhr des aufbereiteten Materials.
Geräusche
Eine Veränderung der Lärmsituation ergibt sich durch das beantragte Vorhaben nicht, da die Durchsatzmenge und die Lagermenge und damit auch die Arbeitsprozesse gegenüber dem jetzigen Zustand unverändert bleiben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung das beantragte Vorhaben geprüft und zu dem Vorhaben Stellung genommen. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergeben aus der brandschutztechnischen Prüfung des Vorhabens.
Anlage zur Altholzaufbereitung unterliegt der Störfall-Verordnung
Die Altholzaufbereitung wurde von der Genehmigungsbehörde als Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung eingestuft. Die Einstufung erfolgte, weil die Bahnschwellen als umweltgefährliche Stoffe/Zubereitungen bewertet werden.
Eine Ermittlung des angemessenen Abstands lässt sich auf der Grundlage des Leitfadens KAS 18 für den Stoff/Zubereitung in der vorliegenden Form nicht durchführen. In fachlicher Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem LANUV wurde ein planungs-/baurechtlich zu beachtender Abstand von 50 m um das Betriebsgelände der Altholzaufbereitungsanlage vereinbart.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Keine