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Vorlage - 2017/0018  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 252 -Jürgens Hof-

Stadtbezirk Sodingen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
08.02.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 252 –Jürgens Hof- umfasst einen Bereich, der durch das Gewässer „Fischergraben“ im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der ehemaligen Hauptschule Jürgens Hof begrenzt wird.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

 

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Herne und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Angebotes an Schulen und Sportanlagen kam es zu der Entscheidung, sowohl die Nutzungen der Grundschule Langforthstraße als auch des Sportplatzes am Jürgens Hof aufzugeben und die gesamte städtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

Im Hinblick hierauf und in Anbetracht der städtebaulich integrierten Lage des Areals am Rande der Wohnbausiedlung Jürgens Hof wurde die Fläche bereits im Jahr 2011 in das „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) aufgenommen. Hier besteht nunmehr die Chance, der Nachfrage nach modernem Wohnungsbau für verschiedene Alters- und Nutzergruppen zu begegnen und zugleich eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Zur Stärkung der Nahversorgung soll ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.

 

 


C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die städtebauliche Gesamtplanung sieht vor, einen Großteil der städtischen Fläche zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhaushälften und Reihenhäusern vorzusehen. Um dem Bedarf spezieller Wohnformen für Menschen höheren Alters und Menschen mit Behinderungen zu begegnen, ist zudem der Bau von seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen sowie Pflegeunterkünften geplant.

 

Zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung des Ortsteils ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarkts mit maximal 800 m² Verkaufsfläche geplant, der den an der Langforthstraße bestehenden veralteten und sehr kleinen Netto-Markt ersetzen wird. Das neue Quartier ergänzen sollen zudem ein Café und ein Backshop.

 

Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung garantiert ist und die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan hat zudem die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dient und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.

 

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein städtebauliches Konzept, anhand dessen geprüft werden kann, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird erarbeitet. Da für die Erschließung der Fläche eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen ist, wird vom Fachbereich Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

E. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplan wird „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzen. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund, ermöglicht aber auch die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, der die angesprochene Nahversorgungsfunktion erfüllt. Allgemeine Wohngebiete ermöglichen zudem die spezifischen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderungen.

 

Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen werden die Errichtung sowohl zeitgemäßer Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch der beschriebenen speziellen Wohngebäude berücksichtigen.

 

Die erforderliche innere verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll durch eine öffentliche Mischverkehrsfläche („Verkehrsberuhigter Bereich“) erfolgen. Die öffentlich-rechtliche Absicherung des Baus der Erschließungsanlage erfolgt durch Abschluss eines Erschließungsvertrags.

 

 

 

 


F. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.08.2015 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Daher sind vor der Weiterführung des Planverfahrens in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Es wird das Plankonzept vorgestellt und den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Friedrichs)

  Stadtrat

        


Anlagen:
 

1. Übersichtsplan

2. Erschließungsplanentwurf mit Darstellung der Bauvorhaben      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP252_Anlage_1_Übersichtsplan (1243 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP252_Anlage_2_Erschließungsplanentwurf (2236 KB)