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Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 252 –Jürgens Hof- umfasst einen Bereich, der durch das Gewässer „Fischergraben“ im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der ehemaligen Hauptschule Jürgens Hof begrenzt wird.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Herne und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Angebotes an Schulen und Sportanlagen kam es zu der Entscheidung, sowohl die Nutzungen der Grundschule Langforthstraße als auch des Sportplatzes am Jürgens Hof aufzugeben und die gesamte städtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen.
Im Hinblick hierauf und in Anbetracht der städtebaulich integrierten Lage des Areals am Rande der Wohnbausiedlung Jürgens Hof wurde die Fläche bereits im Jahr 2011 in das „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) aufgenommen. Hier besteht nunmehr die Chance, der Nachfrage nach modernem Wohnungsbau für verschiedene Alters- und Nutzergruppen zu begegnen und zugleich eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Zur Stärkung der Nahversorgung soll ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die städtebauliche Gesamtplanung sieht vor, einen Großteil der städtischen Fläche zur Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Doppelhaushälften und Reihenhäusern vorzusehen. Um dem Bedarf spezieller Wohnformen für Menschen höheren Alters und Menschen mit Behinderungen zu begegnen, ist zudem der Bau von seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen sowie Pflegeunterkünften geplant.
Zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung des Ortsteils ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarkts mit maximal 800 m² Verkaufsfläche geplant, der den an der Langforthstraße bestehenden veralteten und sehr kleinen Netto-Markt ersetzen wird. Das neue Quartier ergänzen sollen zudem ein Café und ein Backshop.
Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung garantiert ist und die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan hat zudem die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dient und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein städtebauliches Konzept, anhand dessen geprüft werden kann, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird erarbeitet. Da für die Erschließung der Fläche eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen ist, wird vom Fachbereich Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan wird „Allgemeine Wohngebiete“ gemäß § 4 BauNVO festsetzen. Dieser Baugebietstyp stellt die geplanten wohnbaulichen Nutzungen in den Vordergrund, ermöglicht aber auch die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, der die angesprochene Nahversorgungsfunktion erfüllt. Allgemeine Wohngebiete ermöglichen zudem die spezifischen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderungen.
Die zulässigen Maße der baulichen Nutzung, die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen werden die Errichtung sowohl zeitgemäßer Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch der beschriebenen speziellen Wohngebäude berücksichtigen.
Die erforderliche innere verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll durch eine öffentliche Mischverkehrsfläche („Verkehrsberuhigter Bereich“) erfolgen. Die öffentlich-rechtliche Absicherung des Baus der Erschließungsanlage erfolgt durch Abschluss eines Erschließungsvertrags.
F. Weitere Vorgehensweise
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.08.2015 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Daher sind vor der Weiterführung des Planverfahrens in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Es wird das Plankonzept vorgestellt und den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Erschließungsplanentwurf mit Darstellung der Bauvorhaben
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP252_Anlage_1_Übersichtsplan (1243 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP252_Anlage_2_Erschließungsplanentwurf (2236 KB) |