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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne.
Sachverhalt:
Die Population verwilderter Katzen ist auch im Stadtgebiet Herne angestiegen.
Katzenbesitzer/-innen, die ihre unkastrierten Katzen frei herumlaufen lassen, verursachen eine ungehinderte Vermehrung von Katzen, die zum Nachteil für Mensch und Tier führen.
Mögliche Nachteile für die Tiere bestehen darin, dass der Nachwuchs der unkastrierten Katzen vielfach ausgesetzt und sich selbst überlassen wird. Somit besteht für den Nachwuchs unkastrierter Katzen die Gefahr einer Unterernährung bis zum Verhungern sowie ein hohes Infektionsrisiko mit lebensbedrohlichen Erkrankungen (Katzenleukose, Katzenschnupfen u. Ä.). Die trotz dieser Erkrankung überlebenden Tiere verwildern und vermehren sich, so dass das Leiden der Tiere fortgesetzt würde. Zudem steigt mit Zunahme erkrankter Katzen auch die Gefahr von Erkrankung für bisher gesunde Freigänger-Katzen. Schließlich würde eine hohe Katzendichte im Stadtgebiet dazu führen, dass Kleinsäuger, insbesondere Vögel, einen Großteil ihrer Brut verlieren.
Die Nachteile für den Menschen bestehen darin, dass sich einige Infektionserreger auf den Menschen übertragen können und hier ebenfalls zur Erkrankung führen könnten. Besonders hervorzuheben sind hier Ausscheidungen in Sandkästen auf Kinderspielplätzen. Auch stellen hinterlassene Ausscheidungen der zahlreichen Katzen im Stadtgebiet eine hygienische Zumutung für die Bürger/-innen dar.
Die Tierheime sind mit Katzen überfüllt und die Kapazitäten sind ausgelastet. Die bisher betriebenen und weiterlaufenden Kastrationen herrenloser Katzen durch die Tierschutzvereine sind angesichts der großen Zahl nicht mehr ausreichend, um dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten.
Insoweit werden Katzenhalter/-innen verpflichtet ihre freilaufenden Katzen zu kennzeichnen und zu kastrieren. Hierdurch wird einer weiteren unkontrollierten Vermehrung Einhalt geboten.
Die Kastration von Fundkatzen erfolgt wie bisher im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pauschale mit dem Tierheim Gelsenkirchen. Kosten für die Stadt Herne entstehen insofern durch die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nicht.
Der Oberbürgermeister
i. V.
Chudziak
- Stadtrat -
Anlage
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne – Ordnungsbehördliche Straßenverordnung –
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf der OBV zur Änderung der OBV Katzenkastration (27 KB) | ![]() |