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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0698  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien - Förderzusage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer, Bernd
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
28.09.2016 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

           


Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, dem LSV Herne-Wanne-Eickel e. V. eine vorzeitige Zusage zur Förderung einer Investitionsmaßnahme zu erteilen. Der Verein wird erst in die Förderung aufgenommen, wenn andere Vereine ihre Förderung abgeschlossen haben. Die Zusage gilt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.           


Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf der Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW.

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereinsinvestitionsanträge zuständig sein sollten.

 

Der LSV Herne-Wanne-Eickel will aus Sicherheitsgründen kurzfristig das marode Flugzeughallendach sanieren und hat dafür einen Investitionskostenzuschuss beantragt. Die Hallendächer sind undicht. Regenwasser läuft in die Halle und droht die Deckenkonstruktion zu beeinträchtigen. Ein Schaden für Mensch und Sportgeräte ist nicht auszuschließen.

 

Der Verein muss vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides (Ende 2016) mit den Arbeiten beginnen und bittet daher um eine vorzeitige Förderzusage.

 

 

Verfahren:

Die Kommunen mussten die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in  die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen – aufgeführt.

 

„(Auszug aus den Richtlinien)

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v. H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

(Auszug Ende)“

 

In den vergangenen Jahren ist aufgrund der Neuregelung eine Vielzahl von Anträgen bei der Stadt Herne eingegangen.

 

In dem vorliegendem Fall soll eine vorzeitige Förderzusage erfolgen, um dem Verein die Möglichkeit zu geben, mit den Arbeiten zu beginnen. Die Gesamtkosten betragen lt. Aufstellung des Vereins ca. 7.650,00 Euro. Hierfür kann ein Zuschuss von bis zu 3.825,00 Euro gewährt werden.

 

Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - aufgeführt.

 

„(Auszug aus den Richtlinien)

3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des Bauvor-habens schriftlich zu beantragen.

(Auszug Ende)“

 

Der o. g. Antrag soll für das Jahr 2016 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen werden. Gleichzeitig muss die Zusage der Förderunschädlichkeit erfolgen.

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich 127.500,00 € pro Jahr vorgesehen. Wegen der Vielzahl der noch nicht abgeschlossenen Projekte, wird das o.a. Förderprojekt zunächst auf die „Warteliste“ gesetzt. Der Verein wurde darüber informiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak

Stadtrat

 

 

 

 

Anlage

- Antrag des Vereins vom 21.09.2016           


           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vereinsantrag (104 KB)