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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0668  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
27.09.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Bäder Herne (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) mit einer Bilanzsumme von 28.163.470,02 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 55.723,62 € wird festgestellt. Der Jahresüberschuss 2015 wird in voller Höhe in die allgemeine Rücklage eingestellt.

 

und

 

2. dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

        


Sachverhalt:
 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die vorgenannten Angelegenheiten. Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.

 

 

Zu Punkt 1 – Feststellung des Jahresabschlusses 2015

 

Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 28.163.470,02 € (Vorjahr: 31.169.576,33 €) und einem Jahresüberschuss lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 55.723,62 € (Vorjahr: 3.007.639,24 €) ab.

 

 

Die Anteile der Stadt Herne an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) sind in den Eigenbetrieb Bäder Herne eingelegt worden. Das Ergebnis des Eigenbetriebs wird maßgeblich durch die Ausschüttungen der ewmr beeinflusst. In 2015 hat die ewmr erstmals keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 an den Eigenbetrieb Bäder vorgenommen, so dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 18 T€ ausweist. Aufgrund einer Steuererstattung für Vorjahre in Höhe von rd. 73 T€ schließt das Jahr 2015 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 55.723,62 €.

Da auch für das kommende Jahr nicht mit einer Ausschüttung der ewmr gerechnet wird, soll der Jahresüberschuss in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

 

Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Zu Punkt 2 – Entlastung des Betriebsausschusses

Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresergebnisses und der Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Für den Jahresabschluss 2015 hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, so dass der Betriebsausschuss entlastet werden kann. Die Betriebsleitung wird vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Betriebsausschuss entlastet (s. Vorlage 2016/0667 für die Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 27.09.2016).

 

 

Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine