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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0642  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Dewald, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.09.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) wird die Weisung erteilt,

 

1)      den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der geprüften Form (Bilanzsumme 469.757.077,84 € – Vorjahr: 460.791.653,58 €, Bilanzverlust -114.418.666,03 € – Vorjahr Bilanzgewinn: 2.226.742,57 €) festzustellen und zu beschließen, dass

der Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen wird, sowie

den Konzernabschluss zum 31.12.2015 in der geprüften Form (Bilanzsumme 1.964.102.345,21 € – Vorjahr: 2.000.839.839,02 €, Konzernbilanzverlust                             -31.061.080,26 € Vorjahr: Konzernbilanzgewinn 21.698.959,38 €) zu billigen,
 

2)      ausdrücklich zu beschließen, dass die Stadt Bochum zum Ausgleich der Bochumer Veräußerungsverluste keine weitere Zahlung in das Eigenkapital nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages zu leisten hat sowie

 

      3)  die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der ewmr für das Geschäftsjahr 2015
           zu entlasten.           


 

 

 

 

 

Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1 und 3:

 

Der Jahresabschluss 2015 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) schließt mit einer Bilanzsumme von 469.757.077,84 € (Vorjahr: 460.791.653,58 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -136.307.048,61 € (Vorjahr: -51.816.909,47 €) ab, der nach Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von 19.661.640,01 € (Vorjahr: 54.043.652,04 €) und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von 2.226.742,57 € (Vorjahr: 0,00 €) zu einem Bilanzverlust in Höhe von -114.418.666,03 € (Vorjahr Bilanzgewinn: 2.226.742,57 €) führt.

Auf die Stadt Herne entfällt davon ein Bilanzgewinn in Höhe von 450.673 €, der Bestandteil des Herner Gesellschafterkontos ist.

 

Der Konzernabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.964.102.345,21 € (Vorjahr: 2.000.839.839,02 €) und einem Konzernjahresverlust in Höhe von -63.060 T€ (Vorjahr Konzernjahresüberschuss: 12.931 T€) ab, der nach Verrechnungen zu einem Konzernbilanzverlust von -31.061.080,26 (Vorjahr Konzernbilanzgewinn: 21.698.959,38 €) führt.

 

PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, hat sowohl den Jahresabschluss der ewmr als auch den Konzernjahresabschluss geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungen erstreckten sich entsprechend § 112 GO NRW auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung kann somit für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss der ewmr für das Geschäftsjahr 2015 ist neben den bekannten Pro­jektthemen insbesondere durch die im Bochumer Teilkonzern eingetretenen Verluste aufgrund des Kurs-Rückgangs der RWE-Aktien geprägt. Dieser Verlust ist im Bochumer Bilanzverlustanteil enthalten und wird im Wege der Realisierung von Buchgewinnen im Bochumer Teilkonzern im Jahr 2016 vollständig ausgeglichen werden. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet und weitgehend abgeschlossen.

Durch die Auflösung der Kapitalrücklage in 2014, den Ausweis des Bilanzverlustes in 2015 sowie den in 2016 erfolgenden Ausgleich aus der Aufdeckung der stillen Reserven bedarf es keiner Zuzahlung in das Eigenkapital gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages, um „den Verlust“ zu kompensieren.

 

Die Beschlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Ergebnisses sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung unterliegen gem. § 9 Buchstaben b + c des Gesellschaftsvertrages der ewmr der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der ewmr soll die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 16. September 2016 entsprechend vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 11. November 2016 terminiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor           


Anlagen:
Keine