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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne bittet den Rat der Stadt Herne, den Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung i. d. z. Zt gültigen Fassung die Zoneneinteilung wie folgt zu ändern:
Die Hauptstraße zwischen den Nummern 227 - 242/245 aus der Zone 1 zu streichen und der Zone 2 zuzuordnen.
Sachverhalt:
Die Aufteilung des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung i. d. z.Zt. gültigen Fassung in Zonen war sinnvoll, jedoch kann aus Sicht der Wertigkeit/Wirtschaftlichkeit die Hauptstraße nicht mit der Bahnhofstraße verglichen werden. Die Zone 1 sollte daher nur für das Zentrum der Stadt Herne gelten.Das Mittelzentrum Wanne kann daher nur in Zone 2 berücksichtigt werden.
Anlage:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Gebührentarif SoNu Zonen (131 KB) | ![]() |
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