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Vorlage - 2016/0635  

Betreff: Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Sarah Gentilini, Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kreß, Ursula
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
21.09.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die „Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung“ zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

 

  1. Sachstand aktuell

 

Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2016/2017 stellt sich die Versorgungssituation im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) wie folgt dar (s. Anlage 1): Die Versorgungsquote im Bereich der unter dreijährigen Kinder (u3) liegt bei 32,6 Prozent und im Bereich der über dreijährigen Kinder (ü3) bei 95,4 Prozent. Die Berechnung der Quoten basiert hier auf den aktuell verfügbaren, regulären Plätzen. Unter Zugrundelegung der Anzahl der stadtweit möglichen Platzzahlüberschreitungen in den Kindertageseinrichtungen - 60 u3-Plätze sowie 100 ü3-Plätze - erhöhen sich die Versorgungsquoten entsprechend auf 34,1 Prozent u3 bzw. 97,9 Prozent ü3.

 

Mit Stand Februar diesen Jahres konnte im Rahmen der Planung der Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2016/2017 (s. AKJ-Vorlage 2016/0114) davon ausgegangen werden, dass für unter dreijährige Kinder eine Versorgungsquote von 34,6 Prozent und für über dreijährige Kinder eine Versorgungsquote von 102,3 Prozent erreicht wird.

 

Im Ist-Soll-Abgleich zeigt sich, dass die angestrebten u3/ü3-Versorgungsquoten nicht wie geplant realisiert werden konnten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nicht alle geplanten Maßnahmen zur Erweiterung der Betreuungskapazitäten bereits zu Beginn des neuen Kindergartenjahres umgesetzt werden konnten, zum anderen haben sich die Kinderzahlen in den beiden relevanten Altersgruppen deutlich erhöht.

 

Die für den 1. August diesen Jahres vorgesehene Inbetriebnahme der neuen fünf-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Eschstr. konnte nicht wie geplant erfolgen. Die Eröffnung ist jetzt für den 1. August 2017 vorgesehen. Auch die Einrichtung weiterer Großtagespflegestellen ließ sich nicht wie geplant realisieren. Aktuell steht die Eröffnung einer Großtagespflegestelle in der Jahnstr. kurz bevor. Auf der Agenda für dieses Jahr steht noch die Einrichtung zweier weiterer Großtagespflegestellen.

 

Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung lässt sich feststellen, dass sich im Zeitraum von Januar bis Juli 2016 die Anzahl der 0- bis unter 6jährigen Kinder um insgesamt 252 (darunter 109 u3 und 143 ü3) erhöht hat. Dies entspricht im Durschnitt einem Anstieg von monatlich 36 Kindern.

 

In der Gesamtschau führen somit die steigenden Kinderzahlen u3/ü3 einerseits sowie die bisher nicht realisierten u3/ü3-Plätze andererseits zu niedrigeren Versorgungsquoten als vorgesehen.

 

 

  1. Bedarfsplanung

 

Die Anlage 1 enthält neben dem aktuellen Ist-Stand der Kinderzahlen sowie der derzeit verfügbaren Betreuungsplätze auch die Planzahlen im Hinblick auf die voraussichtlichen u3/ü3-Versorgungsquoten und rechnerischen u3/ü3-Platzbedarfe bis zum Jahr 2019.

 

Die in der Tabelle ausgewiesenen Platzbedarfe beziehen sich hierbei auf eine Versorgungsquote von 42 Prozent im u3-Bereich (vgl. hierzu: u3-Elternbefragung in Herne, AKJ-Vorlage 2012/0359) sowie auf eine Versorgungsquote von 100 Prozent im ü3-Bereich.

 

Eine weitere zentrale Komponente für die Kita-Bedarfsplanung stellt die Bevölkerungsentwicklung dar. Unter Zugrundlegung von Prognosen, die - ausgehend von den Entwicklungen in der Vergangenheit - aufzeigen, wie sich die Bevölkerungszahl voraussichtlich entwickelt, lässt sich der Platzbedarf anhand der Zielquoten u3/ü3 relativ gut errechnen. Aktuell besteht jedoch das Problem, dass nicht seriös eingeschätzt werden kann, wie sich die Bevölkerungsentwicklung gestaltet. Hier wurden im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die dezernatsweiten Vorgaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Kinderzahlen in der Altersgruppe von null bis unter sechs Jahren zugrunde gelegt. Die Annahme ist hierbei, dass im Jahr 2017 weitere 150 Kinder im Alter von unter sechs Jahren einen Betreuungsplatz benötigen. Von dieser Anzahl werden voraussichtlich 132 aus Zuwandererfamilien stammen, die weiteren 18 Kinder sind dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs zuzurechnen. Es wurde angenommen, dass diese Kinder hälftig dem Bereich der unter Dreijährigen und der über Dreijährigen zugeordnet werden. Für die Folgejahre 2018 und 2019 wird von insgesamt 112 bzw. 81 zusätzlichen Kindern ausgegangen.

 

Unter Betonung aller Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung vor Ort ist derzeit davon auszugehen, dass sich - bei Realisierung aller geplanten Maßnahmen (s. Kapitel 3: Maßnahmenplanung) - eine u3-Quote von voraussichtlich 37,5 Prozent und eine ü3-Quote von voraussichtlich 99,2 Prozent im Jahr 2019 erreichen lässt.

 

Rechnet man das Potential an Platzzahlüberschreitungen in den Kindertageseinrichtungen sowie weitere Optionen zur Erweiterung des Platzangebotes in Bestands-Kitas, die derzeit noch geprüft werden, mit in die zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein, so ergibt sich eine voraussichtliche u3-Quote von 39,4 Prozent und eine voraussichtliche ü3-Quote von 102 Prozent (s. Anlage 2).

 

Bei den in der Anlage 1 und 2 ausgewiesenen absoluten Platzbedarfen ist für die Interpretation zu beachten, dass es sich um rechnerische Platzbedarfe handelt, die nicht unbedingt das tatsächliche Nachfrageverhalten wiederspiegeln. Aktuell gibt es zu Beginn des neuen Kindergartenjahres noch vereinzelt freie Kapazitäten in den örtlichen Kindertageseinrichtungen. Wie viele Herner Eltern momentan tatsächlich noch einen Kita-Platz suchen, lässt sich derzeit nicht ermitteln. Hier steht erst mit der Einführung eines zentralen Platzvormerksystems für Kindertageseinrichtungen in 2018 ein verlässliches Planungsinstrument zur Verfügung.

 

 

  1. Maßnahmenplanung

 

Die Anlage 3 beinhaltet alle derzeit konkret geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen.

 

Als kurzfristige Maßnahme zur Abfederung von akuten Nachfragespitzen sind gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) je Gruppe bis zu zwei Überbelegungen möglich, die durch das örtliche Jugendamt zu genehmigen sind. Diese Platzzahlüberschreitungen sind nicht als dauerhafte Lösung anzusehen, sondern als Übergangslösung. Die etablierten Qualitätsstandards in den örtlichen Kindertageseinrichtungen sollen perspektivisch nicht gesenkt werden.

 

Zu den mittelfristigen Maßnahmen zählen im institutionellen Bereich die Umstrukturierungen in bestehenden Kindertageseinrichtungen sowie die Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen.

 

Ebenfalls zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört der Ausbau der Kindertagespflege. Dieser Betreuungsform kommt insbesondere im Hinblick auf die Betreuung der unter Dreijährigen und der Umsetzung des u3-Rechtsanspruchs ein besonderer Stellenwert zu, denn für diese Altersgruppe stellt die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zur institutionellen Betreuung in einer Kita dar (vgl. SGB VIII § 24 Abs. 2). Zudem wünschen sich Eltern für ihr Kleinkinder oftmals ein Betreuungssetting im überschaubaren Rahmen. Die Großtagespflegestellen bieten ferner den Vorteil, dass diese bei veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen auch wieder zurückgebaut werden können.

 

Die örtlichen Planungen gehen davon aus, dass in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich drei neue Großtagespflegestellen sowie jährlich bis 2019 weitere zehn neue u3-Betreuungsplätze bei Tagesmüttern eingerichtet werden. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie strebt für das Jahr 2017 darüber hinaus eine Intensivierung der Einrichtung von Großtagespflegestellen an. Hierfür stehen seit Juli diesen Jahres Personalressourcen in der Abteilung Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

 

Aktuell wird im Fachbereich 42 ein Konzept für ein Kooperationsmodell zwischen Kindertageseinrichtung und Großtagespflegestelle erarbeitet. Hintergrund ist hierfür, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung acht Kindertageseinrichtungen im Herner Stadtgebiet identifiziert wurden, bei denen sich aufgrund der Einrichtungsstruktur bzw. dem u3/ü3-Mischungsverhältnis, eine Kooperation mit einer Großtagespflegestelle anbieten würde.

 

Durch die räumliche Nähe von Großtagespflegestelle und Kindertageseinrichtung bieten sich zudem vielfältige Möglichkeiten der Kooperation zwischen beiden Einrichtungen, auch wird den Kindern der Übergang von der Großtagespflegestelle in die Kita erleichtert, da bereits im Vorfeld Kontakte bestehen. Darüber hinaus ist angedacht, jedem Kind im Anschluss an die Betreuung in der Großtagespflegestelle einen Platz in der kooperierenden Kindertageseinrichtung zu garantieren.

 

Zu den langfristigen Maßnahmen gehört die Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen. Hier wird eine Nutzungsdauer von zwanzig Jahren zugrunde gelegt. Für die Jahre 2017 bis 2019 sind insgesamt vier Kita-Neubaumaßnahmen geplant (s. Anlage 3 und das folgende Kapital).

 

Werden alle in der Anlage 3 geplanten Maßnahmen bis 2019 umgesetzt, werden 355 zusätzliche u3-Plätze sowie 382 ü3-Plätze neu geschaffen. Stadtweit würden somit 1.577 u3-Plätze sowie 4.196 ü3-Plätze regulär zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

  1. Rückblick und Ausblick

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung stellt die Stadt Herne vor enorme Herausforderungen. Stand hier in der Vergangenheit insbesondere der Ausbau der u3-Betreuung im Fokus der Öffentlichkeit, so gilt es seit geraumer Zeit auch die Altersgruppe der 3- bis unter 6jährigen Kinder wieder verstärkt in den Blick zu nehmen, denn die Anzahl der Kindergartenkinder in Herne ist nach spürbaren Rückgängen in der Vergangenheit in den Jahren 2013 und 2014 fast konstant geblieben. Seit dem Jahr 2014 lässt sich zudem eine Zunahme der Anzahl der Kinder in dieser Altersgruppe vor Ort feststellen.

 

Seit dem Jahr 2013 bis heute (Stand: August 2016) sind vier neue Kindertageseinrichtungen in Herne eröffnet worden. Die Inbetriebnahme zweier weiterer neuer Einrichtungen ist geplant. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die folgenden Kindertageseinrichtungen (vgl. Anlage 4):

 

  • Kita Breddestr. (AWO, 2013)
  • Kinderwelt Bielefelder Str. (PlanB, 2014)
  • Kita Am Solbad 10 (St. Elisabethgruppe, 2015)
  • Kita Gelsenkricher Str. (AWO, 2016)
  • Kinderwelt Eschstr. (PlanB, geplant 2017)
  • Kita Hölkeskampring (Stadt Herne, geplant 2018)

 

Darüber hinaus ist neben den o.a. konkret projektieren Neubaumaßahmen jeweils für die Jahre 2018 und 2019 der Bau einer neuen 5-gruppigen Kita vorgesehen, wobei die Gruppenanzahl hier eine Planungsgröße darstellt. In Abhängigkeit vom Standort bzw. den zur Verfügung stehenden Grundstücken kann die Kita auch eine andere Größe haben.

 

Hinsichtlich der Verortung der zwei neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung davon ausgegangen, dass sich hier insbesondere der nördliche Bereich des Stadtbezirks Wanne sowie der nördliche Bereich des Stadtbezirks Sodingen anbieten. Hier bestehen aktuell noch Versorgungslücken und auch perspektivisch kann davon ausgegangen werden, dass hier weiterhin konstante bzw. steigende Kinderzahlen für die Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

                                              


Anlagen:
Planzahlen u3/ü3 - Voraussichtliche Versorgungsquoten und Platzbedarfe (Anlage 1)

Planzahlen u3/ü3 - Voraussichtliche Versorgungsquoten und Platzbedarfe - max. Variante 2019 (Anlage 2)

Geplante Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagebetreuung in Herne - Stand 29. August 2016 (Anlage 3)

Rückblick und Ausblick - Einrichtung neuer Kindertageseinrichtungen 2013 - 2018 (Anlage 4)                                                

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_PlanzahlenQuotenPlätze (11 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Planzahlen2019max (7 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_Maßnahmenplanung (29 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4_RückblickAusblick (93 KB)