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Vorlage - 2016/0607  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen (Restbeträge) der Stadt Herne an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwitay, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schwitay, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
29.09.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06

Bez.: Förderung Wohlfahrtspflege

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

-34.091,40

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:xxx

Nr.:

Bez.:xxx

 

xxx

                                         


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt, den unten genannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2016 den jeweils beantragten Gesamtzuschuss in voller Höhe zu gewähren. Die auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren vom 27.04.2016 bereits gezahlten Beträge (70%) werden darauf angerechnet.

 

Die Gewährung erfolgt gemäß den Richtlinien für „Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Kostenstelle 31.06.02.0000 - Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege – sowie aus nicht beanspruchten Mitteln des Fachbereichs Gesundheit für den Krisendienst für psychisch Kranke.

                                        


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne gewährt den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der Projekte im Sozialbereich jährlich Zuschüsse.

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren hat in der Sitzung vom 27.04.2016 beschlossen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zunächst einen Zuschuss in Höhe von 70% der beantragten Beträge zu gewähren.

 

Nach der erfolgten Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) und der damit einhergehenden zweiten Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers  - in der die Haushaltsmittel zu  95% freigegeben werden – ist eine Auszahlung der Zuschüsse zu 100 % möglich, da nicht beanspruchte Mittel des Fachbereichs Gesundheit für den Krisendienst für psychisch Kranke zur Kompensation herangezogen werden können.

 

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die Höhe der Zuschüsse aus der Abschlagszahlung 2016 und den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Restzahlung für das Jahr 2016:

 

 

Verband

Beantragter Zuschuss

Bislang gewährter Zuschuss (70%)

Restbetrag (30%)

Arbeiterwohlfahrt

44.736,00 €

31.315,20 €

13.420,80 €

Caritasverband Herne

38.350,00 €

26.845,00 €

11.505,00 €

Diakonisches Werk

27.052,00 €

18.936,40 €

8.115,60 €

DRK KV Herne und Wanne-Eickel e. V.

3.500,00 €

2.450,00 €

1.050,00 €

Gesamt

113.638,00 €

79.546,60 €

34.091,40 €

 

 

Die Verwaltung bittet, für das Jahr 2016 den vorgenannten Beschluss zu fassen und die Restsumme des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak                          


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
 

Keine