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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.06 Bez.: Förderung Wohlfahrtspflege | Nr.: 53 Bez.: Transferaufwendungen | - 21.67110 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt, dem DRK-Kreisverband Herne und Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2016 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den “Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 53 ‑ Transferaufwendungen ‑ den beantragten Gesamtzuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 24.079,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel zu gewähren. Die aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie vom 27. April 2016 bereits ausgezahlten 16.855,30 Euro (70 %) je Beratungsstelle werden dabei angerechnet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne eingerichtet.
Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2006 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 17.05.2006 auf bis zu 24.079,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.
Nach der erfolgten Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) und der damit einhergehenden 2. Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers ‑ in der die Haushaltsmittel für 2016 zu 95 % freigegeben werden ‑ ist eine Auszahlung der Zuschüsse zu 100 % möglich, da nicht beanspruchten Mittel des Fachbereichs Gesundheit für den Krisendienst für psychisch Kranke zur Kompensation herangezogen werden können.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie vom 27.04.2016 und dementsprechender Anrechnung der bereits ausgezahlten 70 % der beantragten Beträge setzt sich der Zuschussbetrag je Stelle wie folgt zusammen:
zzgl. 10 % Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach den
“Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits-
und Sozialbereich” 2.407,90 Euro
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24.079,00 Euro
abzgl. bereits gezahlte Zuschüsse (70 %) 16.855,30 Euro
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7.223,70 Euro
Restbetrag für alle drei Halbtagsstellen 21.671,10 Euro
Die Verwaltung bittet, für das Jahr 2016 den vorgenannten Beschluss zu fassen und die Restsumme des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak