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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0580  

Betreff: Soziale Stadt Wanne Süd - Umgestaltung der Kurhausstraße zwischen Langekampstraße und Dorneburger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Frau Krück - 2474
2. Herr Sternemann - 2505
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.09.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allg. Umlagen

12.832 € p.a.

 

Nr.:4

Bez.: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

3.160 € p.a.

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-19.000 € p.a.

Nr.: 5402

Bez.: Verkehrsanlagen

 

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allg. Umlagen

960 € p.a.

 

Nr.:4

Bez.: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

800 € p.a.

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-2.000 € p.a.

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.510412

Bez.: Soziale Stadt Wanne Süd, Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahme

 

2017: - 900.000 €

2018: -100.000 €

Nr.: 7.510412

Bez.: Zuweisung des Landes

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

641.600 €

 

Nr.: 7541041

Bez.: Anliegerbeiträge KAG

Nr. 4:

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

 

178.000 €

 

 

                       


Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung beschließt die Umgestaltung der Kurhausstraße zwischen Langekampstraße und Dorneburger Straße vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung der Maßnahme gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 23.08.2016- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung und Bereitstellung der Fördermittel.

 

                       


Sachverhalt:
 

Allgemeines

Der Rat der Stadt Herne hat am 01.12.2015 das Soziale Stadtgebiet Wanne-Süd festgelegt und das entsprechende integrierte Handlungskonzept Wanne-Süd beschlossen.

Das Soziale Stadtgebiet umfasst den gesamten statistischen Bezirk Wanne-Süd. Es wird im Norden begrenzt von der Köln-Mindener Eisenbahn und den Anlagen des Güterbahnhofs Wanne, im Osten von der Dorstener Straße, Bielefelder Straße und Königstraße, im Süden von der Straße Heisterkamp und Röhlinghauser Straße sowie im Westen von der Wakefieldstraße.

Im Rahmen des Projektes Soziale Stadt Wanne-Süd soll der Stadtteil gestärkt und der erforderliche Wandel aktiv und positiv gestaltet werden. Das integrierte Handlungskonzept sieht hierzu ein Paket von Maßnahmen vor, das mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung nach aktuellem Planungsstand innerhalb der Jahre 2017 bis 2028 umgesetzt werden soll.

Da die Kurhausstraße zwischen der Dorneburger Straße und der Langekampstraße auf Grund ihrer Charakteristik und Bauart bisher nur als funktionaler Verkehrsweg im Stadtbild wahrnehmbar und sehr geringe Aufenthaltsqualität vorhanden ist, wird sie als erste Maßnahme umgestaltet.

Gegenständlicher Bereich

Die Kurhausstraße befindet sich im Stadtteil Eickel und verläuft von der Wakefieldstraße bis zur Straße Am Böckenbusch in West-Ost-Richtung. Die hier zum Beschluss stehende, rund 435 m lange Maßnahme verläuft in dem Teilabschnitt zwischen der Langekampstraße und der Dorneburger Straße.

Planungsrecht

Die Kurhausstraße liegt westlich der Hausnummer 114 im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Westtangente Nord (jetzt Wakefieldstraße)" und östlich der Hausnummer 31 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 135 "Dorneburger Park". Dazwischen liegt die Kurhausstraße im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Gemäß § 34 Absatz 2 entspricht die nähere Umgebung einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung).

Beschreibung vorhandene Situation

Die Kurhausstraße zwischen Langekampstraße und Dorneburger Straße wird beidseitig durch mehrgeschossige Wohnbebauung geprägt, in der vereinzelt Gastronomie und Ladenlokale integriert sind. Sie hat für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine Sammelfunktion und dient dem öffentlichen Personennahverkehr als Linienweg.

Die Fahrbahn ist auf der gesamten Länge der Maßnahme in einer Breite von 9,0 m ausgebaut und zur Entwässerung der Oberfläche als Dachprofil ausgebildet. Der Zustand der Fahrbahn, der bis in den Knotenpunkt mit der Langekampstraße reicht, ist als erneuerungsbedürftig einzustufen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem in Rede stehenden Abschnitt der Kurhausstraße beträgt 50 km/h. Verkehrsdatenerhebungen aus Februar 2016 zeigen, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der motorisierten Verkehrsteilnehmer eingehalten wird. Das Unfallgeschehen auf diesem Abschnitt ist unauffällig.

Beschwerden, bspw. aus dem Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt Herne, liegen nicht vor.

Die Gehwege sind beidseitig rund 3,0 m breit und haben somit eine größere Breite als im geltenden Regelwerk (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06) für Gehwege dieser Lage empfohlen wird(2,5 m).

Die Verkehrsbelastung beträgt rund 11.000 Kfz/24h. In Abgleich mit den RASt 06 und dem vorhandenen Gesamtquerschnitt von durchschnittlich 15,0 m liegt diese Belastung in einem, mit der gemäß RASt 06 vergleichbaren Entwurfssituation „örtliche Einfahrtstraße“ üblichen Bereich.

Taktile Hilfen für Menschen mit Behinderung fehlen, Querungsstellen an den Einmündungen sind nicht barrierefrei mit entsprechenden Leitsystemen ausgebaut. An einzelnen Fußgängerfurten des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes Kurhausstraße/Steinstraße sind auf Grund von Hochbordsteinen nur hohe Auftrittshöhen vorhanden. Der Zustand entspricht somit nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit, wie sie in der Stadt Herne realisiert werden sollen.

Für den ruhenden Verkehr stehen längs des nördlichen Fahrbahnrandes, ohne bauliche Ausgestaltung und ohne weitere regulierende Beschilderung, rund 41 Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Auf der südlichen Seite ist durch die Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) und 286 (eingeschränktes Halteverbot) das Halten und Parken am Fahrbahnrand untersagt.

In diversen, stichprobenhaften Erhebungen des ruhenden Verkehrs konnte festgestellt werden, dass die vorgenannten 41 Parkmöglichkeiten nie vollständig belegt und fast durchgängig einige freie Stellflächen zu beobachten waren.

Entlang des relevanten Abschnittes verkehren die Buslinien 303 (30-Minuten-Takt je Richtung) und 362 (15-Minuten-Takt je Richtung) der Straßenbahn Herne - Castop-Rauxel GmbH (HCR). Zu den Schulzeiten finden auf der Linie 362E Verstärkungsfahrten statt, die in Fahrtrichtung Herne-Mitte montags bis freitags einmal täglich (7:36 Uhr), in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf dienstags (13:28 Uhr) sowie montags und donnerstags (15:58 Uhr) verkehren.

Die Haltestelle „Benzstraße“ befindet sich in Fahrtrichtung Herne-Mitte (südliche Seite) auf Höhe der Häuser 55/55a, in Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf (nördliche Seite) gegenüber der vorgenannten Häuser auf Höhe des Familienzentrums St. Joseph. Bei beiden Haltestellen hält der Bus am Fahrbahnrand. Die erfasste durchschnittliche Tagessumme der Fahrgastzahlen montags bis freitags beträgt:

Richtung Wanne-Eickel Hbf:

Einsteiger: 186

Aussteiger:282

Richtung Herne-Mitte:

Einsteiger: 230

Aussteiger:151

Beide Haltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut. Die nördliche Haltestelle (Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf.) ist mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet, die südliche Haltestelle (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nicht. Hier kommt es regelmäßig zu Beschwerden von Anwohnern über liegengelassenen Müll.

Südlich der Kurhausstraße (in der Steinstraße) grenzt die Freiherr-vom-Stein Grundschule sowie die Nebenstelle des Emschertal Berufskolleg an. Die Kurhausstraße fungiert somit für beide Schulen als Schulweg.

In dem Zusammenhang „Schulwegsicherung“ ist auch die vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) an dem Knotenpunkt Kurhausstraße/Steinstraße zu sehen. Neben der eigentlichen LSA befinden sich hier zusätzlich im nördlichen Knotenpunktarm der Steinstraße Absperrgitter, um Schülerinnen und Schüler vom ungeordneten Queren des Knotenpunktes abzuhalten.

Darüber hinaus existieren entlang der Kurhausstraße keine weiteren Querungshilfen (bspw. in Form von Mittelinseln oder Fußgängerüberwege) für Zu Fuß Gehende.

Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage, bestehend aus vierzehn Leuchten inkl. entsprechender Verkabelung, ist auf den derzeitigen Ausbauquerschnitt bemessen und nicht mehr zeitgemäß.

Der gesamte Maßnahmenabschnitt ist frei von straßenbegleitenden Grünanlagen. Der relevante Abschnitt der Kurhausstraße ist Bestandteil des kommunalen Radwegenetzes der Stadt Herne und als solcher beschildert. Anlagen für den Radverkehr wie z.B. ein Schutzstreifen oder ein Radweg fehlen gänzlich. Der zwischen Stein- und Agnesstraße liegende Dorneburger Bach wird von einem Brückenbauwerk gequert, das erst im Jahr 2005 umfangreich erneuert wurde. Bauliche Anpassungen daran sind deshalb nicht vorzusehen. Das Bauwerk stellt in Lage und Höhe einen Zwangspunkt bei der nachfolgend beschriebenen Planung dar.

Westlich des Bauwerkes befindet sich auf der südlichen Gehwegseite ein Containerstandort für Glas und Textilien.

Die Anwohnenden an der Kurhausstraße sind derzeit Geräuschbelastungen ausgesetzt, die eine negative Wahrnehmung der vorhandenen Wohnqualität erzeugt. In den Ergebnissen der im Jahre 2015 aufgestellten Lärmkartierung wird das Maß der Beeinträchtigung dokumentiert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Am 23.06.2016 fand eine Informationsveranstaltung in der Aula des städtischen Gymnasium Eickel statt. Anwohnerinnen und Anwohnern, Haus- und Grundstücksbesitzenden der Kurhausstraße, der umliegenden Straßen sowie Vertretenden der bürgerschaftlichen Gremien wurde die Vorplanung zur Umgestaltung präsentiert. Im Anschluss daran wurden Hinweise und Anregungen aus der Runde diskutiert, von denen die wesentlichen Punkte in der anschließenden Überarbeitung der Planung geprüft, abgewogen und wie folgt übernommen werden konnten:

Errichtung eines Fußgängerüberweges an Stelle einer Mittelinsel westlich der Agnesstraße als zusätzliche gesicherte Querung für zu Fuß Gehende

Verschiebung der südlichen Bushaltestelle „Benzstraße“ in westliche Richtung, u. a. auch zur Vermeidung von Schmutz- und Lärmbelästigungen der Anwohnenden

Vermeidung von Beeinträchtigungen in Wohn- oder Schlafräumen durch Leuchtenstandorte bei der entsprechenden Planung

Minimierung der Reduzierung an Parkständen; nach Überarbeitung der Planung entfallen nicht 6, sondern nur noch 3 Parkstände (insgesamt zukünftig 38 statt 41 Parkstände)

Beschreibung geplante Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist es, den vorbeschriebenen Bereich so umzugestalten, dass die zukünftige Nutzung/Funktionalität und Gestaltung einer städtebaulichen Aufwertung entspricht. Des Weiteren wird durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen ein besseres Angebot für die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschaffen, Barrierefreiheit hergestellt und die Verkehrssicherheit weiter erhöht.

6.1 Maßnahmenabschnitt gesamt

Der gesamte Abschnitt wird durch eine Neuaufteilung der gesamten Verkehrsfläche/des Gesamtquerschnittes städtebaulich aufgewertet. Die Fahrbahn wird verschmälert und Baumpflanzungen in den Seitenbereichen vorgesehen. Für die Führung des Radverkehrs wird ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert, für den ruhenden Verkehr wird ein Parkstreifen baulich angelegt. Die Ausstattungselemente wie Fahrradanlehnbügel, Leuchten oder Drängelgitter werden mit einer einheitlichen Farbe versehen.

 

Die Fahrbahn wird mit einer durchgängigen Breite von 8,0 m in Asphaltbauweise im Vollausbau hergestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 50 km/h.

Auf der Fahrbahn wird beidseitig ein 1,5 m breiter Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, was unter Berücksichtigung der unter 4. genannten Verkehrsmengen sowie den Empfehlungen für Anlagen des Radverkehrs (ERA) der empfohlenen Führungsform entspricht. Entlang des nördlichen Schutzstreifens wird dabei ein 0,5 m breiter Sicherheitstrennstreifen zum Parkstreifen berücksichtigt, um die entsprechenden Sicherheitsräume frei zu halten.

Es ist vorgesehen, diese Führungsform als Mindeststandard für mit dem Rad Fahrende auch in dem sich in den kommenden Jahren anschließenden Ausbau der Dornerburger Straße fortzuführen.

Ferner werden an verschiedenen Stellen Anlehnbügel für Fahrräder vorgesehen. Der dabei zum Einsatz kommende Typ (Farbe: DB 703, Eisenglimmergrau) soll auch in den übrigen Maßnahmen der Sozialen Stadt Wanne Süd zur Ausführung kommen, um mit einem einheitlichen Erscheinungsbild zur Wiedererkennung des Maßnahmengebietes beizutragen.

Entlang der Fahrbahn wird auf der nördlichen Seite ein 2,0 m breiter Längsparkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster (10x20) im Fischgrätverband vorgesehen. Dieser wird durch neue Baumstandorte, Grundstückszufahrten (ebenfalls anthrazitfarben) und Gehwegflächen unterbrochen. Zur Abgrenzung der Gehwegüberfahrten und des Gehweges selbst zum Parkstreifen soll ein Trennstreifen mit einem gewaschenen Quarzvorsatz im Format 10x20 gepflastert werden. Der Parkstreifen wird mittels Rundbord an die Fahrbahn angeschlossen.

Die vorhandene, das Parken regelnde StVO-Beschilderung wird an die neuen Längsparkstreifen angepasst und um die Verkehrszeichen 314 (Parken) inkl. ihrer entsprechenden Zusätze (Parken Anfang, Parken Mitte, Parken Ende) ergänzt.

Zur Schaffung der zuvor beschriebenen Breiten ist der Gehweg auf beiden Fahrbahnseiten mit einem Regelmaß von 2,5 m immer noch regelkonform dimensioniert. Er wird mit Betonsteinpflaster im Format 20x20 grau gepflastert. Sowohl die beiden Haltestellen als auch alle gesicherten Querungsstellen (LSA; Fußgängerüberweg) und die ungesicherten Querungsstellen an den einmündenden Straßen werden im Sinne eines barrierefreien Ausbaus mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.

In der Planung sind neun neue Baumstandorte (siehe nachfolgenden Punkt 6.2.1 und 6.2.2) mit den entsprechend dimensionierten Baumscheiben vorgesehen. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich 55 sollen die Baumscheiben mit einem schmalkronig, straff aufrecht wachsenden Tulpenbaum bepflanzt werden.

Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung entlang der südlichen Gehwegseite zu erneuern (siehe Punkt 9).

Die Lage der Haltestellen wurde unter Berücksichtigung diverser Gesichtspunkte überprüft und im Falle der südlichen Haltestelle (Fahrtrichtung Herne Mite) verändert.

6.1.1 Abschnitt 1: Zwischen Langekampstraße und Steinstraße

Der Vollausbau der Fahrbahn reicht bis in den Knotenpunkt Kurhausstraße/Langekampstraße hinein.

Entgegen der unter 6.1 beschriebenen Regelbreite von 2,5 m kommt es in diesem rund 190 m langen Abschnitt an wenigen Stellen zu einer Unterschreitung der vorgenannten Regelbreite. Die dort verbleibenden Breiten von mindestens 2,4 m sind allerdings immer noch für zu Fuß Gehende als ausreichend und komfortabel einzustufen. Innerhalb des Parkstreifens sind sechs neue Baumstandorte mit entsprechend ausgebildeten Baumscheiben vorgesehen.

Die im Kreuzungsbereich Kurhausstraße/Steinstraße im Bestand vorzufindenden Absperrgitter werden im Zuge der Baumaßnahme erneuert und in Abstimmung mit den neu herzustellenden taktilen Leiteinrichtungen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wieder installiert. Die Absperrgitter selbst werden dabei unter Berücksichtigung weiterer Ausstattungselementen wie den Fahrradanlehnbügeln oder der Beleuchtungsmasten zwecks Schaffung einer Wiedererkennung des Stadtumbaugebietes ebenfalls in der Farbe Eisenglimmergrau eingebaut.

Für den ruhenden motorisierten Individualverkehr stehen nach dem Umbau in dem gegenständlichen Teilabschnitt 17 Parkstände (Bestand 19) zur Verfügung.

6.1.2 Abschnitt 2: Zwischen Steinstraße und Dorneburger-Straße

Entgegen der unter 6.1 beschriebenen Regelbreite von 2,50 beträgt in diesem rund 245 m langen Abschnitt die Breite der nördlichen Gehwegseite durchschnittlich 2,7 m. Innerhalb des Parkstreifens sind drei neue Baumstandorte mit entsprechend ausgebildeten Baumscheiben vorgesehen.

Das vorhandene Brückenbauwerk über den Dorneburger Bach bleibt wie beschrieben von baulichen Maßnahmen unberührt. Die Straßenplanung sieht eine Anpassung der geplanten Gehwege auf die Bestandsbreite des Gehweges sowie eine Anpassung der geplanten Fahrbahn an die vorhandene Fahrbahn auf der Brücke vor.

Nach den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde) und der Polizei als Alternative zu einer Mittelinsel auf Höhe der Hausnummer 57 der Bau eines Fußgängerüberweges geprüft. Unter Berücksichtigung des dafür geltenden Regelwerkes (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen; EFA 2002 inkl. der Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen; R-FGÜ 2001) konnte die Einrichtung befürwortet und in die Planung übernommen werden. Die Einrichtung umfasst neben den baulichen/taktilen Elementen auch die entsprechende regelkonforme Beleuchtung, Markierung und Beschilderung.

Für den ruhenden motorisierten Individualverkehr stehen nach dem Umbau in dem gegenständlichen Teilabschnitt 21 Parkstände (Bestand 22) zur Verfügung. Diese Anzahl ergibt sich unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung, die im Vergleich zur darin vorgestellten Planung zu einem zusätzlichen Parkstand vor dem Haus Nummer 62 führte.

6.2 Haltestelle „Benzstraße“ (beide Fahrtrichtungen)

Die nördliche Haltestelle „Benzstraße“ (Fahrtrichtung Wanne-Eickel Hbf) verbleibt in ihrer aktuellen Lage gegenüber der Häuser 55/55a auf Höhe des Familienzentrums St. Joseph.

Auch wenn unter dem Gesichtspunkt von Haltestellen-Erschließungsbereichen ein Erhalt der südlichen Haltstelle (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in ihrer heutigen Lage wünschenswert gewesen wäre, wird das Verschieben dieser Haltestelle um rund 95 m nach Westen empfohlen. Diese Empfehlung resultiert aus dem nachfolgend beschriebenen Gründen.

Die Verschiebung der Haltestelle ermöglicht zum einen das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes (FGU), der bei der heutigen Lage auf Grund einer ablehnenden Stellungnahme der Feuerwehr (Freihalten zweiter Rettungsweg) nicht hätte aufgestellt werden können.

Zum anderen können an dem neuen Standort durch Nutzung einer städtischen Fläche neben dem Aufstellen des FGUs noch zusätzliche Warteflächen an der Haltestelle geschaffen werden, an der höhere Einsteigerzahlen und somit eine höhere Anzahl an Wartenden zu erwarten sind. Außerdem handelt es sich bei dieser Haltestelle um diejenige, die täglich auch auf Grund der nahe gelegenen Schule von Verstärkerfahrten frequentiert wird.

Die Verlegung kommt darüber hinaus dem Wunsch einzelner Bürgerinnen und Bürger nach, die am bestehenden Standort über ständige Lärm- und Schmutzbelästigung berichteten.

Bei beiden Haltestellen wird auch zukünftig ein Halten der Busse am Fahrbahnrand ermöglicht. Diese Maßnahme erhält die damit verbundene Busbeschleunigung und Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Kunden. Die Haltestellen werden beidseitig in einer Länge von 18,0 m ausgebildet. Die Auftrittshöhe beträgt 18,0 cm. Die taktilen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die Möblierung werden dem heutigen, in Herne üblichen Standard entsprechen.

Für den in diesem Bereich befindlichen Containerstandort konnte in Abstimmung mit entsorung herne im nahe gelegenen Umfeld kein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden. Um seine optische und akustische Außenwirkung zu reduzieren, soll der Standort zu drei-viertel mit einer Gabionenenwand eingefasst werden.

 

6.3 Barrierefreiheit

Die Aspekte der Barrierefreiheit werden im gesamten Bereich der geplanten Umgestaltungsmaßnahme berücksichtigt und gemäß den Regelausbildungen der Stadt Herne unter Berücksichtigung der DIN 32984 geplant und ausgeführt. Der „Arbeitskreis Barrierefreies Bauen des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ hat den Grundsätzen dieser Planung am 02.06.2016 zugestimmt. Im weiteren Maßnahmenverlauf wird dem vorgenannten Arbeitskreis die detaillierte Planung erneut vorgestellt.

6.4 Geräuschsituation

Die aktuelle Verkehrsbelastung, die Querschnittsaufteilung und der Fahrbahnzustand im Bereich der Kurhausstraße können als ursächlich für die geräuschbedingte Belastung der Anwohnenden gesehen werden. Durch die Neuordnung des Verkehrsraumes in Kombination mit dem Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages, wird eine spürbare Reduzierung der Geräuschbelastung erwartet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenoberbau nach RStO 12

Die Fahrbahn, der Parkstreifen und der Gehweg werden gemäß RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012) wie folgt aufgebaut:

Aufbau Gehweg

Aufbau Parkstreifen

Pflaster

  8 cm

 

Pflaster

  8 cm

Bettung

  4 cm

 

Bettung

  4 cm

Schottertragschicht

20 cm

 

Schottertragschicht

20 cm

Gesamt

32 cm

 

Frostschutzschicht

18 cm

 

 

 

Gesamt

50 cm

 

Aufbau Fahrbahn (inkl. Knoten Langekampstraße)

Splittmastixasphalt

  2,5 cm

Asphaltbinder

  9,5 cm

Asphalttragschicht

10 cm

Schottertragschicht

15 cm

Frostschutzschicht

28 cm

Gesamt

65 cm

Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtentwässerung Herne, der E.ON Fernwärme GmbH, der Telekom AG, der Stadtwerke Herne, der
RuhrEnergie GmbH, der RAG Montan Immobilien GmbH sowie von Unitymedia. Detaillierte Informationen über den genauen Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen wurden bereits im Vorfeld eingeholt, damit die Lage der möglichen neuen Baumstandorte, Bordsteine sowie eine teilweise Verlegung der Kappen und Schächte festgelegt werden konnte.

Beleuchtung

Es werden insgesamt vierzehn neue Leuchten entlang der Gehwegvorderkante auf der südlichen Seite mit einer Lichtpunkthöhe von jeweils 8,0 m an der Kurhausstraße aufgestellt. Zusätzlich erfolgt eine normgerechte Beleuchtung des Fußgängerüberwegs mittels jeweils an einer Straßenseite befindlichen Leuchte.

Die Leuchtenmasten werden unter Berücksichtigung von Ausstattungselementen wie den Fahrradanlehnbügeln oder der Absperrgitter zwecks Schaffung einer Wiedererkennung des Stadtumbaugebietes ebenfalls in Eisenglimmergrau gestrichen.

Die Wahl des Leuchtmittels (Konventionelle Halogen-Metalldampflampe oder LED) ist noch nicht abschließend festgelegt. In jedem Fall kommt eine DIN-konforme (Euronorm 13201) Beleuchtung zur Ausführung, die den Ansprüchen an eine Beleuchtung von öffentlichen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung der neuen Querschnittsaufteilung genügt. In der Öffentlichkeitsveranstaltung geäußerte Befürchtungen, neue Leuchtenstandorte könnten Wohn- oder Schlafräume betreffen, werden bei der Planung ebenfalls berücksichtigt.

Entwässerung

Die Entwässerung der Fahrbahn (Dachprofil) erfolgt gemäß dem Regelausbau der Stadt Herne mittels beidseits der Fahrbahn verlaufenden zweireihigen Entwässerungsrinnen und den darin integrierten Sinkkästen im Format 50x30 cm. Ausreichende Quer- und Längsneigungen stellen den Abfluss des Oberflächenwassers entsprechend sicher.

Altlasten (Boden, Wasser)

Gemäß den Eintragungen im Altlastenkataster der Stadt Herne sowie Abstimmungen mit dem Umweltamt liegen für einzelne Grundstücke Verdachtsmomente vor, die ein Antreffen von belasteten Materialien nicht gänzlich ausschließen.

Das im Zuge der Maßnahme bereits erstellte Bodengutachten, das u. a. auch zur Bemessung des Oberbaus gemäß RStO erstellt wurde (s. 7.) bestätigt diese Vermutung in der Art, dass die vorgefundenen Schadstoffgehalte des Asphaltbeton entsprechend übliche Maßnahmen für den Umgang mit dem Aushub erfordern. Darüber hinaus sind keine Besonderheiten ermittelt worden.

Grunderwerb

Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

KAG

Die Maßnahme ist nach den Bestimmungen des §8 KAG NRW beitragspflichtig. Die im nachfolgenden Abschnitt 0 aufgeführten Beiträge werden entsprechend der nachfolgend aufgeführten Tabelle ermittelt.

Hauptverkehrsstraße

Fahrbahn

20%

 

Begrünung

60%

 

Parkstreifen (inkl. Grün)

60%

Bis zu einer Breite von 2,5m

Gehweg

---

wird nicht erhoben

Beleuchtung

40%

 

Finanzierung

Die Kosten wurden im Rahmen der Planung errechnet und belaufen sich brutto, einschl. Baunebenkosten, auf ca. 1.000.000 €. Die Maßnahme ist Gegenstand des Projektes Soziale Stadt Wanne Süd und kann zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten mit Bundes- und Landesmitteln der Stadterneuerung gefördert werden.

Nicht zuwendungsfähig sind Beiträge nach §8 KAG und Kosten für die Herstellung von Parkständen in Höhe von insgesamt ca. 198.000 €. Damit verbleiben ca. 802.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben. Die 80 % ige Förderung aus Mitteln der Stadterneuerung beträgt dann ca. 641.600 €). Die Maßnahme kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Planung und der Fördermittelbereitstellung realisiert werden. Der Bewilligungsbescheid wird zum Ende des Jahres 2016 erwartet.

Bauzeit/Baubeginn

Die Bauzeit für die Umgestaltung der Kurhausstraße beträgt insgesamt ca. 6 Monate. Der Baubeginn zur Umsetzung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2017 avisiert.

Umleitung

Die Straße soll für die Dauer der Bauarbeiten in noch näher abzustimmenden Abschnitten zeitweise vollgesperrt, zeitweise halbseitig gesperrt werden. Entsprechend räumlich und zeitlich auf ein Minimum begrenzte Umleitungen werden wie die Bauphasen selbst zeitnah mit der Verkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt. Anliegerverkehre werden während der gesamten Baumaßnahme ermöglicht.

Sonstiges

Die Maßnahme ist mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR), der Polizei, dem Fachbereich 33 - Feuerwehr und dem Fachbereich 44 – Öffentliche Ordnung sowie mit der Entsorgung Herne abgestimmt.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

-          Übersichtplan

-          Lageplan, Stand: 23.08.2016 (M 1/250)

-          Regelquerschnitt, Stand: 23.08.2016 (M 1/100)

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-08-24_Übersichtsplan-Kurhausstraße (175 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2016-08-17_Kurhausstraße-LP_250 (1747 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 2016-08-17_Kurhausstraße-Querschnitt_01 (257 KB)