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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5501 Bez.: Bereitstellung von Grün- und Freiflächen | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 30.000 € (-) jährlich |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt den Forstbetriebsplan für den Kommunalwald der Stadt Herne für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2020 gemäß den beiliegenden Anlagen 1 bis 4.
Sachverhalt:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landesforstgesetzes NRW (LFoG) ist nach § 33 für Gemeindewaldbesitz mit einer Größe über 100 ha ein neuer Betriebsplan zu erstellen.
Der Betriebsplan wird zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren (01.01.2011 – 31.12.2020) aufgestellt.
Nach Erstellung eines Zwischenberichtes im Jahr 2021 gilt er für weitere 10 Jahre, so dass die Gesamtlaufzeit in der Regel 20 Jahre beträgt.
Auf Grundlage dieser Planung werden nach § 34 LFoG jährliche Wirtschaftspläne erarbeitet, die die Forstmaßnahmen in den jeweiligen Abteilungen des Kommunalwaldes im Detail festlegen.
Ausgangslage:
Die Gültigkeitsdauer des letzten Forstbetriebswerkes endete am 31.12.2004.
Die Stadt Herne hatte sich im Jahr 1995 aus Kostengründen der Forstbetriebsgemeinschaft Hattingen/Sprockhövel (FBG) angeschlossen. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hatte aufgrund bis dahin nicht bereitgestellter Haushaltsmittel erst am 10.05.2010 das Büro für „zukunftsorientierte Landnutzungsplanung und Naturschutz“ mit der Erstellung eines neuen Forstbetriebswerkes für alle Flächen, die zum Stichtag 01.01.2011 im Eigentum der Mitglieder der FBG standen, beauftragt.
Nach Fertigstellung des Betriebswerkes am 26.11.2013 erfolgte am 31.03.2014 eine Anerkennung und Genehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz.
Die Vorstellung des Betriebswerkes im Jahr 2016 hat folgenden Hintergrund:
Die Forstbetriebsgemeinschaft hatte den Auftrag zur Aufstellung des Betriebsplanes ohne den für die Kommune gesetzlich geforderten Fachbeitrag zu Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung erteilt.
Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen war die Stadt als Kommunalwaldbesitzer verpflichtet, den vom Landesbetrieb Wald und Holz am 31.03.2014 genehmigten Betriebsplan um den erforderlichen naturschutzrechtlichen Fachbeitrag zu ergänzen.
Der naturschutzrechtliche Fachbeitrag wurde zwischenzeitlich nach Beteiligung des Landschaftsbeirates erstellt.
Gemäß dem geltenden Runderlass des MURL vom 10.01.1996: „Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Forstbehörden bei der Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Wald“ erfolgte daraufhin am 16.08.2016 eine Abstimmung des Fachbeitrages mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei allen Wirtschaftsmaßnahmen im Kommunalwald die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung aufgrund aktualisierter Daten des Fachbeitrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Berücksichtigung finden.
Wesentliche Inhalte des neuen Forstbetriebsplanes:
Das nach § 33 Landesforstgesetz NRW aufzustellende Betriebswerk / Betriebsplan besteht im Wesentlichen aus einem Inventur-, einem Planungsteil sowie einem Erläuterungsbericht zur gesamten Forsteinrichtung der Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Hattingen- Sprockhövel (FBG) zum 01.01.2011. Neben der allgemeinen Aufgabenbeschreibung werden dort Aussagen zu den Entwicklungen des Waldbestandes der gesamten FBG gemacht.
Für die Stadt Herne wurde ein eigenständiges Forstbetriebwerk erstellt, das aus einem Tabellenteil (150 Seiten) besteht, welches detaillierte Aussagen zu dem Bestand und der zukünftigen forstwirtschaftlich geplanten Nutzung jeder einzelnen städtischen oder durch die Stadt bewirtschafteten Waldparzelle macht.
Eckdaten des Betriebswerks sind im Wesentlichen:
- Flächenübersicht: 248,97 Hektar
- Endgültiger jährlicher Hiebssatz in Erntefestmetern (Efm) ohne Rinde
1.044 Efm o. R. entspricht 4,5 Efm /ha
- Flächen-, Vorrats- und Zuwachsbereich
- Altersklassenübersicht nach Baumartengruppen und summarische Einschlagsplanung
Weiterer Bestandteil des Betriebsplanes ist das Flächenbuch, welches noch Unterteilungen zwischen Holzboden (dauerhaft zur Holzproduktion bestimmte Flächen) und Nichtholzboden (zum Wald zählende Flächen, die nicht der Holzproduktion dienen, z. B. Forstwirtschaftswege) vornimmt.
Einzelheiten sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht zum Betriebsplan zu entnehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen:
Anlage 1.1 – 1.4Forstbetriebsgutachten mit Auszügen aus den Betriebskarte der FBG
für den Herner Kommunalwald
Anlage 2Erläuterungsbericht
Anlage 3.1 – 3.2Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 3Anerkennung und Genehmigung des Betriebsplanes
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1.1 - Forstbetriebsgutachten (5234 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 1.2 - Forstbetriebsgutachten Bestandsblätter (68390 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 1.3 - Forstbetriebsgutachten Flächenbuch (6760 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 1.4 - Forstbetriebsgutachten Auszug Forstbetriebskarte (16145 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 2 - Erläuterungsbericht (387 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 3.1 - Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag (456 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 3.2 - Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage Biotope LANUV (2163 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 4 - Anerkennung und Genehmigung des Betriebsplanes (278 KB) |