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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0571  

Betreff: Forstbetriebswerk für den Herner Kommunalwald zum Stichtag 01.01.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pawlicki, 2363
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Landschaftsbeirat Vorberatung
06.09.2016 
des Landschaftsbeirates geändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
09.11.2016 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
10.11.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
15.11.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
16.11.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
17.11.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.11.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
29.11.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5501

Bez.: Bereitstellung von Grün- und Freiflächen

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

30.000 € (-) jährlich

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt den Forstbetriebsplan für den Kommunalwald der Stadt Herne für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2020 gemäß den beiliegenden Anlagen 1 bis 4.      


Sachverhalt:
 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landesforstgesetzes NRW (LFoG) ist nach § 33 für Gemeindewaldbesitz mit einer Größe über 100 ha ein neuer Betriebsplan zu erstellen.

 

Der Betriebsplan wird zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren (01.01.201131.12.2020) aufgestellt.

 

Nach Erstellung eines Zwischenberichtes im Jahr 2021 gilt er für weitere 10 Jahre, so dass die Gesamtlaufzeit in der Regel 20 Jahre beträgt.

 

 

 

Auf Grundlage dieser Planung werden nach § 34 LFoG jährliche Wirtschaftspläne erarbeitet, die die Forstmaßnahmen in den jeweiligen Abteilungen des Kommunalwaldes im Detail festlegen.

 

 

Ausgangslage:

 

Die Gültigkeitsdauer des letzten Forstbetriebswerkes endete am 31.12.2004.

 

Die Stadt Herne hatte sich im Jahr 1995 aus Kostengründen der Forstbetriebsgemeinschaft Hattingen/Sprockhövel (FBG) angeschlossen. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet hatte aufgrund bis dahin nicht bereitgestellter Haushaltsmittel erst am 10.05.2010 das Büro für „zukunftsorientierte Landnutzungsplanung und Naturschutz“ mit der Erstellung eines neuen Forstbetriebswerkes für alle Flächen, die zum Stichtag 01.01.2011 im Eigentum der Mitglieder der FBG standen, beauftragt.

 

Nach Fertigstellung des Betriebswerkes am 26.11.2013 erfolgte am 31.03.2014 eine Anerkennung und Genehmigung durch den Landesbetrieb Wald und Holz.

 

 

Die  Vorstellung des Betriebswerkes im Jahr 2016 hat folgenden Hintergrund:

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft hatte den Auftrag zur Aufstellung des Betriebsplanes ohne den für die Kommune gesetzlich geforderten Fachbeitrag zu Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung erteilt.

 

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen war die Stadt als Kommunalwaldbesitzer  verpflichtet, den vom Landesbetrieb Wald und Holz am 31.03.2014 genehmigten Betriebsplan um den erforderlichen naturschutzrechtlichen Fachbeitrag zu ergänzen.

 

Der naturschutzrechtliche Fachbeitrag wurde zwischenzeitlich nach Beteiligung des Landschaftsbeirates erstellt.

 

Gemäß dem geltenden Runderlass des MURL vom 10.01.1996: „Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Forstbehörden bei der Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Wald“ erfolgte daraufhin am 16.08.2016 eine Abstimmung des Fachbeitrages mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz.

 

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei allen Wirtschaftsmaßnahmen im Kommunalwald  die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung aufgrund aktualisierter Daten des Fachbeitrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Berücksichtigung finden.

 

 

Wesentliche Inhalte des neuen Forstbetriebsplanes:

 

Das nach § 33 Landesforstgesetz NRW aufzustellende Betriebswerk / Betriebsplan besteht im Wesentlichen aus einem Inventur-, einem Planungsteil sowie einem Erläuterungsbericht zur gesamten Forsteinrichtung der Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Hattingen- Sprockhövel (FBG) zum 01.01.2011. Neben der allgemeinen Aufgabenbeschreibung werden dort  Aussagen zu den Entwicklungen des Waldbestandes der gesamten FBG gemacht.

 

 

Für die Stadt Herne wurde ein eigenständiges Forstbetriebwerk erstellt, das aus einem Tabellenteil (150 Seiten)  besteht, welches detaillierte Aussagen zu dem Bestand und der zukünftigen forstwirtschaftlich geplanten Nutzung jeder einzelnen städtischen oder durch die Stadt bewirtschafteten Waldparzelle macht.

 

 

 

Eckdaten des Betriebswerks sind im Wesentlichen:

 

 

-          Flächenübersicht: 248,97 Hektar

 

-          Endgültiger jährlicher Hiebssatz in Erntefestmetern (Efm) ohne Rinde

1.044 Efm o. R. entspricht 4,5 Efm /ha

 

-          Flächen-, Vorrats- und Zuwachsbereich

 

-          Altersklassenübersicht nach Baumartengruppen und summarische Einschlagsplanung

 

 

Weiterer Bestandteil des Betriebsplanes ist  das Flächenbuch, welches noch  Unterteilungen zwischen Holzboden (dauerhaft zur Holzproduktion bestimmte Flächen) und Nichtholzboden (zum Wald zählende Flächen, die nicht der Holzproduktion dienen, z. B.  Forstwirtschaftswege) vornimmt.

 

Einzelheiten sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht zum Betriebsplan zu entnehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Friedrichs      


 

 

Anlagen:
Anlage 1.1 – 1.4Forstbetriebsgutachten mit Auszügen aus den Betriebskarte der FBG

für den Herner Kommunalwald

Anlage 2Erläuterungsbericht

Anlage 3.1 – 3.2Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag

Anlage 3Anerkennung und Genehmigung des Betriebsplanes   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1.1 - Forstbetriebsgutachten (5234 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1.2 - Forstbetriebsgutachten Bestandsblätter (68390 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 1.3 - Forstbetriebsgutachten Flächenbuch (6760 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 1.4 - Forstbetriebsgutachten Auszug Forstbetriebskarte (16145 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 2 - Erläuterungsbericht (387 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 3.1 - Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag (456 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 3.2 - Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage Biotope LANUV (2163 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 4 - Anerkennung und Genehmigung des Betriebsplanes (278 KB)