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Vorlage - 2016/0548  

Betreff: Antrag auf Beseitigung des Schachtgerüstes, der Schachthalle und des westlichen Fördermaschinenhauses Pluto Wilhelm, Sofortmaßnahmen Gebäudesicherung

Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Brokmann, 3021
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:FB 32 - Kultur
Bearbeiter/-in: Fischer, Gabriele   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.09.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
20.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
20.09.2016 
des Kultur- und Bildungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n


Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, die Bezirksvertretung Wanne und der Kultur- und Bildungsausschuss nehmen den Sachstandsbericht „Antrag auf Beseitigung des Schachtgerüstes, der Schachthalle und des westlichen Fördermaschinenhauses, Sofortmaßnahmen Gebäudesicherung“ zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Schachtanlage Wilhelmstraße 98, 44649 Herne, wurde mitsamt der Hängebank, dem westlichen Fördermaschinenhaus mit Elektrofördermaschine und Förderseil und der Außenhaut des östlichen Fördermaschinenhauses am 23.02.1999 gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen.

Gemäß § 2 DSchG NRW besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Denkmals, da wirtschaftliche, sozialgeschichtliche, wissenschaftliche und gestalterische Gründe vorliegen.

 

Die symmetrische angeordnete Anlage wird überragt von einem monumentalen Doppelbockgerüst, welches in rahmenförmiger, genieteter Vollwandkonstruktion errichtet worden ist. Die langgezogene Schachthalle sowie die beiden westlich und östlich gelegenen Fördermaschinenhäuser in identischer kubischer Bauform sind in Stahlfachwerk mit Backsteinausfachung ausgeführt. Das westliche Maschinenhaus beinhaltet eine elektrisch betriebene Flurfördermaschine mit den dazugehörigen Förderseilen.

 

Die Schachtanlage ist 1951-56 über dem 1895 als Förderschacht in Betrieb genommenen Schacht 3 errichtet worden. Die Planung erfolgte durch den für das Ruhrgebiet bedeutenden Industriearchitekten Fritz Schupp. 1976 wurde die Kohleförderung eingestellt.

 

Seit Einstellung der Förderung blieben die Baulichkeiten mit Ausnahme des östlichen Fördermaschinenhauses ohne Nutzung.

2007 erfolgte eine Sicherung der Schachthallenfassaden mit Netzen durch die RAG.

2009 wurde durch die RAG eine Richtfunkanlage auf dem Schachtgerüst errichtet.

 

 

 

 

Antrag auf Beseitigung des Baudenkmals

 

Mit Schreiben vom 11.09.2015 reichte die RAG Aktiengesellschaft bei der Unteren Denkmalbehörde ein Schreiben zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Beseitigung der Schachthalle und des Schachtgerüstes ein. In dem Schreiben teilte die RAG mit, dass anlässlich einer Untersuchung Verschlechterung des Bauzustandes der Schachthalle festgestellt wurde. Die eingereichten Unterlagen beinhalteten ein Kurzgutachten zum Bauzustand der Fassadenkonstruktion der Schachthalle.

Im Rahmen des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gemäß § 9 DSchG NRW prüfte die Untere Denkmalbehörde die vorliegenden Unterlagen auf Vollständigkeit.

 

Bei Ortsterminen am 15.10.2015 und am 11.11.2015 teilte die Untere Denkmalbehörde der RAG mit, dass die eingereichten Unterlagen für eine Prüfung als Erlaubnisantrag noch nicht vollständig seien, da lediglich Aussagen zum Bauzustand der Fassaden der Schachthalle vorlägen. Die RAG sagte die Übermittlung ergänzender Unterlagen für die Schachthalle und das Schachtgerüst zu.

 

Am 22.04.2016 reichte die RAG die angekündigten Unterlagen in Form einer Fotodokumentation und einer statische Betrachtung zum Fördergerüst, zur Schachthalle und zum westlichen Fördermaschinenhaus ein.

Mit Schreiben vom 25.04.2016 teilte die RAG mit, den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Beseitigung auf das westliche Fördermaschinenhaus zu erweitern.

 

In den vorliegenden Unterlagen wird für Haupttragwerk des Fördergerüstes und des Führungsgerüstes kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Der Zustand des Haupttragwerks der Schachthalle wird augenscheinlich als gut bewertet.

Für die Fassade der Schachthalle und für die Podestbleche im Bereich der Kranbahn und der Seilscheibenbühnen des Fördergerüstes wird akuter Handlungs- und Sicherungsbedarf gesehen. Für die Dachfläche wird eine Abdichtung als dringend erforderlich eingestuft.

Der Zustand des westlichen Fördermaschinenhauses wird vergleichbar mit dem Zustand der Schachthalle eingeschätzt. Für das östliche Fördermaschinenhaus wird kein Handlungsbedarf gesehen.

 

Nach Prüfung der Unterlagen und Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) teilte die Untere Denkmalbehörde der RAG in einem Gespräch am 27.06.2016 mit, dass die vorliegende Unterlagen für eine Beurteilung und Entscheidung des Abbruchantrages nach wie vor nicht ausreichend seien. Aus den eingereichten Unterlagen ging nicht eindeutig hervor, in welchem Umfang das Baudenkmal oder Teile davon beseitigt werden sollen und ob der Erhalt des Denkmals für die RAG unzumutbar ist.

 

Zur Vervollständigung des Antrages forderte die Untere Denkmalbehörde die RAG auf, die zur Beseitigung beantragten Teile des Baudenkmals eindeutig zu benennen sowie eine Kostenschätzung mit Ermittlung des Sanierungsaufwandes auf Basis eines Nutzungskonzeptes, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und den Nachweis der Nichtvermarktbarkeit für die zur Beseitigung beantragten Teile des Baudenkmals vorzulegen.

 

 

Sofortmaßnahmen Gebäudesicherung

 

Mit Schreiben vom 06.06.2016 beantragte die RAG bei der Bergaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg die Demontage von Bauteilen am Fördergerüst zur akuten Gefahrenabwehr. Die Anlagen des Antrages wurden der Unteren Denkmalbehörde zur Kenntnis übermittelt (Eingang am 14.06.2016).

In einem Gespräch am 27.06.2016 und mit Schreiben vom 29.06.2016 teilte die Untere Denkmalbehörde der RAG mit, dass zu diesem Sachverhalt, da es sich um eine erlaubnispflichtige Maßnahme nach § 9 DSchG NRW handelt, ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen sei.

Am 06.07.2016 fand eine Ortsbegehung mit der RAG, der Bergaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalbehörde zur Begutachtung der als gefährdet eingestuften Bauteile statt. Die RAG kündigte die Übersendung eines Antrages an die Untere Denkmalbehörde mit präzisierenden Angaben an.

Nach Eingang des Antrages werden die in den eingereichten Unterlagen als gefährdet eingestuften Bauteile des Fördergerüstes von der Verwaltung geprüft.

 

Für die Schachthalle und das westliche Maschinenhaus wird von der Verwaltung ein Sicherungskonzept mit Unterstützung eines externen Statikers erarbeitet.

Nach Vorliegen des Sicherungskonzeptes wird die Untere Denkmalbehörde gemäß § 7 DSchG NRW den Eigentümer zur Sicherung der als gefährdet eingestuften Bauteile im Rahmen der Zumutbarkeit auffordern.

 

Bevor die Untere Denkmalbehörde die Entscheidung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Beseitigung des Baudenkmals beabsichtigt, wird sie die politischen Gremien unaufgefordert informieren.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)                     


Anlagen:
 

- Präsentation 13.09.2016                     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20160913_Berichtsvorlage Pluto Wilhelm_Anlage (1733 KB)