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Vorlage - 2016/0541  

Betreff: Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
24.08.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
01.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.09.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
27.09.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 7.3601.07

Bez.: Ausbau Kinderbetreuung ü3 städt. und andere

 

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

2018: 4.500,00 €

2019: 4.500,00 €

 

2017:   2.550,00 €

2018: 56.710,00 €

2019: 56.710,00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.3601.07

Bez.: Ausbau Kinderbetreuung ü3 städt. und andere

 

 

Nr.: 1

Bez.: Zuwendungen für In-vestitionsmaßnahmen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

2017: 360.000,00 €

 

 

 

2016:    204.000,00 €

2017: 3.283.000,00 €

 

 

    


Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung „Städtische Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring“ in Herne.

 

2.) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt zu Ziffer 1.) die Planung und Durchführung des Neubaus einer Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne gemäß Variante 1-C 1.

 

     


Sachverhalt:


Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder (u3) festgeschrieben. Dort heißt es: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege“. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ist zum 01.08.2013 in Kraft getreten, wobei für die Altersgruppe der unter Dreijährigen das Angebot der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und das Betreuungsangebot in Form der Kindertagespflege grundsätzlich als gleichwertig anzusehen ist.

 

Im Jahr 2012 wurde der Bedarf an u3 – Betreuung im Rahmen einer Elternbefragung für Herne erhoben. Der spezifisch ermittelte Betreuungsbedarf wurde mit 42 Prozent beziffert.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung vom 24.02.2016 die neuen Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen. Für die Altersgruppe der unter Dreijährigen werden im kommenden Kindergartenjahr 1.343 Betreuungsplätze bereitgestellt, was zu einer Versorgungsquote von 34,6% führt. Für die über dreijährigen Kinder stehen bei einer Versorgungsquote von 102,3% 3.902 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

 

Für Herne wird nach der Prognose hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung von IT.NRW ein Anstieg der Bevölkerung erwartet. Dies gilt insbesondere auch für die Bevölkerungsentwicklung bzw. der voraussichtlichen Entwicklung der Kinderzahlen in der Altersgruppe von 0-6 Jahren. Zusätzlich muss mit einem Bedarf an Plätzen für Kinder aus Zuwanderungsfamilien gerechnet werden. Die Annahme ist, dass im Haushaltsjahr 2017 150 weitere Kinder im Alter von 0-6 Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung benötigen. Von dieser Anzahl werden voraussichtlich 132 aus Zuwanderungsfamilien stammen, die übrige Anzahl (18) ist dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs zuzurechnen. Es wurde angenommen, dass diese Kinder hälftig dem Bereich der unter Dreijährigen und der über Dreijährigen zugeordnet werden. Auch für die Folgejahre wird eine ähnliche Tendenz prognostiziert.

 

Vorschulische Bildung ist entscheidend für eine positive Bildungsbiografie. In Herne haben wir bereits einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Familien, deren Kinder mangels deutschsprachiger Fähigkeiten Bildungs– und Integrationsbarrieren haben. Die Lebenssituation der Flüchtlinge und der daraus resultierenden Herausforderungen sind in Herne sehr präsent. Die bedarfsgerechte Ausweitung der Kinderbetreuung in Herne ist daher neben der gesetzlichen Verpflichtung eine wichtige, unabweisbare gesellschaftliche Aufgabe, um die positive Entwicklung der Kinder in Herne konkret und nachhaltig zu unterstützen.  

 

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie plant zusammen mit dem Gebäudemanagement Herne die Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Grundschule Hölkeskampring, um die jugendhilfeplanerisch identifizierten Bedarfe im Bereich Herne – Mitte aufzufangen. Die Einrichtung ist ein Bestandteil der Planungen der „Städtischen Einrichtung für Kinder-Jugend-Familie am Hölkeskampring“. Es ist beabsichtigt, dass das Spielezentrum und Teile des Teams der Jugendförderung in das Gebäude der Hauptschule Hölkeskampring verlagert werden. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für Angebote der Familien– und Schulberatungsstelle, der Jugendgerichtshilfe, des Pflegekinderdienstes und des Familienbüros vorgehalten werden. Durch die Nähe der Jugendhilfe an Kindertageseinrichtung und Schule kann man diese Familien mit all ihren Interessen und Bedürfnissen besser erreichen. Die Eltern werden von der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fachkräfte profitieren. Kindertageseinrichtung und Grundschule können durch kurze Wege Absprachen erleichtern und Übergänge besser begleiten. Formelle und informelle Bildungsräume rücken näher zusammen und können sich bereichern. Die vielfältigen Angebote optimieren die angestrebte Integrations– und Bildungskette und unterstützen die interkulturell und inklusiv ausgerichtete Bildungsarbeit in Herne.

 

Geplant ist daher eine viergruppige, eingeschossige Einrichtung mit 1.081 qm Gebäudefläche und 1.140 qm Außenfläche. In zwei Gruppen werden Kinder von 2-6 Jahren betreut, eine Gruppe betreut Kinder unter 3 Jahren und eine weitere Gruppe nimmt Kinder über 3 Jahren auf. Die Einrichtung stellt insgesamt 70 Betreuungsplätze zur Verfügung. Von diesen sind 18 Plätze für unter dreijährige Kinder bereitgestellt. Die Kosten der Baumaßnahme betragen 3.136.714,00 €. Bei Entscheidung für eine Modulbauweise ist mit einer Fertigstellung der Einrichtung zum Ende des 1. Quartals des Jahres 2018 zu rechnen. Die Bereitstellung dieser Betreuungsplätze stellt nicht nur die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung sicher, sondern trägt zudem zur Entlastung für die Betreuungseinrichtungen der anliegenden Kindergartenwohnbereiche bei. Unterjährige Platzvergaben, unter anderem bedingt durch die Zuwanderung, haben in vielen umliegenden Einrichtungen zur Überbelegungen geführt, die nunmehr sukzessive abgebaut werden können. Die Entlastung der etablierten Kindertageseinrichtungen führt zur Möglichkeit der Verbesserung der Betreuungsqualität und stellt einen Mehrwert für die pädagogische Arbeit dar. Auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder, insbesondere der Kinder mit Fluchterfahrungen, kann durch die Entlastung besser eingegangen werden. 

 

Viele städtische Kindertageseinrichtungen in Herne sind „in die Jahre“ gekommen und verfügen über ein nicht mehr zeitgemäßes Raumprogramm, so dass der Bau einer neuen städtischen Einrichtung einen qualitativen „Mehrwert“ für die übrigen Einrichtungen darstellt.

 

Das Landesjugendamt teilte mit dem Rundschreiben 6/2016 mit, dass 100 Mio. Euro aus den freigewordenen Mitteln des Betreuungsgeldes für den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahre bereitgestellt werden. Die Stadt Herne verfügt über ein Förderkontingent für den Bewilligungs- und Durchführungszeitraum 2016 – 2019 in Höhe von 809.405,07 €. Die geplante Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring kann von dieser Förderung partizipieren. Die Höhe der möglichen Fördergelder, die auf die Einrichtung Hölkeskampring entfallen, kann noch nicht abschließend beziffert werden, da alle Träger der Stadt Herne entsprechende Förderanträge bis zum 30.08.2016 stellen können. Nach Eingang aller Anträge wird eine Verteilung vorgenommen. Derzeit wird von einer Fördersumme in Höhe von 360.000 € ausgegangen.

 

Final liegen nunmehr zwei Planungsvarianten vor. Die Kosten der Variante 1-B 3. betragen 3.090.244 €, die Kosten der Variante 1-C 1. betragen 3.136.714 €. Bei weiteren Planungen wird von der Variante 1-C 1. ausgegangen, da dieses Gebäude durch den „Knick“ im Baukörper den pädagogischen Ansprüchen und Forderungen des Landesjugendamtes eher gerecht wird. Die Außenanlagen lassen sich dadurch optimaler nutzen und der Flurbereich im Gebäude wird durch den Knick verkürzt, so dass dieser die Kinder nicht zum „Rennen“ animiert. Der Eingangsbereich erhält für die Eltern einen einladenden Charakter.

 

Für die Einrichtung/Ausstattung der Kindertageseinrichtung wurde ein Betrag in Höhe von 350.000 € in Ansatz gebracht.

 

Durch die vorgeschriebene bedarfsgerechte Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und den daraus erwachsenden Rechtsanspruch stellt der Ausbau der Kinderbetreuung in Herne eine Pflichtaufgabe dar. Zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Platzangebotes ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung an diesem Standort dringend notwendig.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Karlheinz Friedrichs

Stadtrat   


Anlagen:
 

Keine