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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0540  

Betreff: chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip):
Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.09.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

        


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip) in der vorgelegten Form sowie die Verteilung des Bilanzgewinns 2015 (bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 97.948,97 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 766.141,76 €) in Höhe von 864.090,73 € auf die Gewinnrücklage in Höhe von 249.060,36 € und als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 615.030,37 €,

 

  1. die Entlastung der Geschäftsführer Beeck, Dirks, Dr. Grollmann, Hiltrop, Serres und Dr. Rosenfeld für das Geschäftsjahr 2015 sowie

 

  1. die Beauftragung der Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016.

        


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1.:

 

Der Jahresabschluss 2015 der chip GmbH schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von  2.543.393,85 € (Vorjahr 3.564.725,13 €) und einem Jahresüberschuss in Höhe von 97.948,97 € (Vorjahr 30.076,94 €) ab.

 

Der Gesellschafterversammlung wurde seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 864.090,73 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 97.948,97 € und dem Gewinnvortrag in Höhe von 766.141,76 €, einen Betrag in Höhe von 249.060,36 € in die Gewinnrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 615.030,37 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu Punkt 2.:

 

Die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bochum, erteilte dem Jahresabschluss der chip GmbH zum 31.12.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3.:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Gothentreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft unter der Federführung von Herrn Dohle als Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu beauftragen.

 

 

Gemäß § 10 Ziffern 2 bis 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.

 

Die Gesellschafterversammlung hat die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 1. Juli 2016 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die bürgerschaftlichen Gremien der Städte gefasst.

 

Der Jahresabschluss wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine