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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt
1. die Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2015 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.484.414,02 €, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 774.826,48 € sowie einem Bilanzverlust in Höhe von 774.826,48 €, der mit einer Entnahme aus der Kapitalrücklage verrechnet werden soll,
2. die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH für das Geschäftsjahr 2015 sowie
3. die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1.:
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.484.414,02 € (Vorjahr: 12.642.053,27 €), einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 774.826,48 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.171,27 €) sowie einem Bilanzverlust in Höhe von 774.826,48 € (Vorjahr: Bilanzverlust in Höhe von 450.409,15 €) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung mit einer Entnahme aus der Kapitalrücklage verrechnet werden soll.
Die Kapitalrücklage ist aus Zahlungen der Stadt zum Verlustausgleich gebildet worden. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2007 ist dieser „Deckel“ für die Jahre 2008 bis einschl. 2012 auf 900 T€ festgesetzt worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Zuweisung an die WFG seit dem Haushaltsjahr 2010 um 100 T€ auf 800 T€ gekürzt worden.
Zu Punkt 2.:
Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Jahresabschluss hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt werden.
Zu Punkt 3.:
Die Geschäftsführung schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 wie in den Vorjahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, zum Abschlussprüfer zu wählen.
Gemäß § 7 Abs. 13 bis 15 des Gesellschaftsvertrages der WFG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat der WFG hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 7. Juli 2016 gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages vorberaten. Die Gesellschafterversammlung hat die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 26. August 2016 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen gefasst.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine