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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0537  

Betreff: Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG):
Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.09.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

                 


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.339.952,10 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 333.343,58 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll,

 

  1. die Entlastung der Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH für das Geschäftsjahr 2015 sowie

 

  1. die Wahl der falck mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

 

              


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.339.952,10 € (Vorjahr: 1.647.438,38 €) und einem Jahresfehlbetrag laut Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 333.343,58 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 14.780,35 €), der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, ab.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss ist von falck mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2016 die falck, mohrmann & partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft, Herne, zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die oben aufgeführten Angelegenheiten.

 

Die Gesellschafterversammlung hat die Beschlüsse in ihrer Sitzung am 31. August 2016 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen gefasst.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:
 

Keine