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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0536  

Betreff: Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW)
Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.09.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:

 


I. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt

 

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) mit einer Bilanzsumme von 100.752.285,70 € und den Vortrag des Jahresüberschusses von  423.313,37 auf neue Rechnung, festzustellen,

 

  1. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der HGW für das Geschäftsjahr 2015 und

 

  1. die Wahl des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer der HGW für das Geschäftsjahr 2016.

 

 

 

II. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die erfolgte Beauftragung der Geschäftsführung an den/die Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HGW

 

  1. den Jahresabschluss 2015 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) mit einer Bilanzsumme von 100.752.285,70 € und einem Jahresüberschuss von  423.313,37 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der HGW für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten,

 

  1. den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer der HGW für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen,

 

zu genehmigen.  

 

 


 

Sachverhalt:
 

Zu Punkt I.1:

Der Jahresabschluss 2015 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) schließt mit einer Bilanzsumme von 100.752.285,70 € (Vorjahr: 99.376.126,52 €) und einem Jahresüberschuss lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 423.313,37 € (Vorjahr: 281.450,76 €) ab.

 

 

Zu Punkt I.2:

Der Jahresabschluss 2015 der HGW ist vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt I.3:

Für das Geschäftsjahr 2016 schlägt die Geschäftsführung vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer zu bestellen.

 

 

 

Zu Punkt II. 1 - 3:

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) ist seit Dezember 2008 mit 10,93 % an der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH beteiligt. Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages der VVH übt die Gesellschafterversammlung der VVH das Vorschlags- und Entsendungsrecht für Mitglieder in Organen von Tochtergesellschaften oder Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, aus. Die Gesellschafterversammlung besteht nach § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HGW neben den Vertretern/innen der Stadt aus einem/r Vertreter/in der VVH. Diese/r wird durch die Geschäftsführung der VVH angewiesen. Hinsichtlich der einzelnen Beschlusspunkte wird auf die Ausführungen zu den Punkten I.1-3 verwiesen.

 

 

Der Aufsichtsrat der HGW hat gem. § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen. Gemäß § 7 Ziffern 13, 14 und 15 des Gesellschaftsvertrages der HGW obliegt die Entscheidung über die oben aufgeführten Punkte der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 24.08.2016 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung hat die Beschlüsse am 31.08.2016 vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen gefasst.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Klee

Stadtdirektor     


Anlagen:
 

Keine