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Vorlage - 2016/0529  

Betreff: Wahl eines/einer Vertreters/Vertreterin sowie des/der entsprechenden Stellvertreters/Stellvertreterin aus dem Kreis der Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Mitgliedschaft in der Kommunalen Konferenz Pflege und Alter der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer-Friedhoff, Kerstin
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Fischer-Friedhoff, Kerstin
Beratungsfolge:
Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Entscheidung
22.09.2016 
des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                            


Beschlussvorschlag:
 

Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen wählt folgenden/folgende  Vertreter/Vertreterin sowie entsprechenden/entsprechende Stellvertreter/Stellvertreterin aus dem Kreis der Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Mitgliedschaft in der Kommunalen Konferenz Pflege und Alter der Stadt Herne:

 

 

 

 

Mitglied      Stellvertreter/-in

 

Frau/Herr_________________________      Frau/Herr_________________________


 

 

 

Sachverhalt:
 

Durch das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen  APG NRW)“ wurde die bisherige Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik der Stadt Herne  KPS (§ 5 PfG NW) durch die Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Stadt Herne (§ 8 APG NRW) abgelöst.

 

Wie auch bereits die Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik hat die Kommunale Konferenz Alter und Pflege die Zielsetzung, die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern, indem eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung gewährleisten soll. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur dann bewältigt werden, wenn alle Akteurinnen und Akteure gemeinsam und gleichberechtigt für die Versorgung beteiligt werden.

 

Zur Erreichung dieser Zielsetzung wird in § 8 APG NRW die Zusammensetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege neu geregelt, um so eine möglichst große Partizipation zu erreichen.

 

Die bisherigen Mitgliedschaften in der alten Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik der Stadt Herne bleiben bestehen und werden ergänzt durch neu hinzukommende Mitgliedschaften nach § 8 Absatz 3 APG NRW.                   


 

Die Vorsitzende

 

 

Bettina Szelag

 

 

 

Anlagen:
Keine