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Beschlussvorschlag:
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen wählt folgenden/folgende Vertreter/Vertreterin sowie entsprechenden/entsprechende Stellvertreter/Stellvertreterin aus dem Kreis der Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Mitgliedschaft in der Kommunalen Konferenz Pflege und Alter der Stadt Herne:
Mitglied Stellvertreter/-in
Frau/Herr_________________________ Frau/Herr_________________________
Sachverhalt:
Durch das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen ‑ APG NRW)“ wurde die bisherige Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik der Stadt Herne ‑ KPS (§ 5 PfG NW) durch die Kommunale Konferenz Alter und Pflege der Stadt Herne (§ 8 APG NRW) abgelöst.
Wie auch bereits die Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik hat die Kommunale Konferenz Alter und Pflege die Zielsetzung, die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern, indem eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung gewährleisten soll. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur dann bewältigt werden, wenn alle Akteurinnen und Akteure gemeinsam und gleichberechtigt für die Versorgung beteiligt werden.
Zur Erreichung dieser Zielsetzung wird in § 8 APG NRW die Zusammensetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege neu geregelt, um so eine möglichst große Partizipation zu erreichen.
Die bisherigen Mitgliedschaften in der alten Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik der Stadt Herne bleiben bestehen und werden ergänzt durch neu hinzukommende Mitgliedschaften nach § 8 Absatz 3 APG NRW.
Die Vorsitzende
Bettina Szelag
Anlagen:
Keine