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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der
Sportausschuss nimmt den vorgelegten Vorschlag zur Prioritätenbildung für die
Erneuerung und Sanierung von Umkleidegebäuden zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
In den Jahren 2000/2001 wurde in Herne ein Bewertungsmodell für die Beschaffenheit von Sportplatzanlagen entwickelt. Dieses Bewertungsmodell war Grundlage für eine spätere Prioritätenbildung für Sportplatzanlagensanierungen. Auf der Grundlage dieser Prioritätenbildung wurden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt und als erste Maßnahme in diesem Bereich wurde der Sportplatz Forellstraße umgebaut. Im Rahmen der Sportplatzbereisungen zur Erstellung der Grundlagen für die o. g. Prioritätenliste wurde festgestellt, dass eine analoge Liste für die Umkleidegebäude auf Sportanlagen erstellt werden sollte. Dieser Wunsch wurde daraufhin in einer Sitzung des Sportausschusses protokolliert. Im Rahmen der Bereisung wurde deutlich, dass einige Umkleidegebäude von Grund auf erneuert werden müssten, andere jedoch könnten durch Umbaumaßnahmen auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.
Da
derartige Grundsanierungen und Umbaumaßnahmen sehr kostenintensiv und die
Abstände zwischen den Erneuerungsmaßnahmen größer sind als wünschenswert, ist
die Erstellung der Liste besonders dringlich.
Nach
Ansicht des Sportausschusses sollten die Entscheidungen auf der Grundlage von
nachvollziehbaren Bewertungskriterien erfolgen. Da sich die Bewertungskriterien
für die Sportanlagen als praktikabel herausgestellt haben, werden diese
ebenfalls zur Grundlage für das Bewertungsmodell für Umkleidegebäude
herangezogen.
Kriterien
für eine Entscheidungsfindung:
Wie bereits von der Prioritätenliste der Sportanlagen her bekannt, bestimmen grundsätzlich drei Hauptkriterien den Entscheidungsprozess:
Kosten
von Neubauten (bei Umkleidegebäuden)
Die
Erfahrungen der letzten Neubauten bei Umkleidegebäuden haben gezeigt, dass die
Kosten für einen Neubau bei ca. 250.000 – 300.000 Euro liegen. Größere
Sanierungsmaßnahmen besitzen ein ähnliches Kostenvolumen. Bei
Modernisierungsmaßnahmen auf Sportanlagen an Umkleidegebäuden entstehen
erheblich geringere Kosten. Die o. g. Kosten für Neubauten sind nur dann
einzuhalten, wenn nicht besondere Erschließungsmaßnahmen durchzuführen sind.
Häufig spielt auch die Entsorgung der Altgebäude eine nicht unerhebliche Rolle
und letztendlich müssen die Kosten für ein Provisorium für die vorübergehende
Nutzung der Sportanlage berücksichtigt
werden.
Dennoch
muss deutlich ausgeführt werden, dass eine verlässliche Kostenkalkulation durch
das GMH oftmals erst im Planungsverfahren abgegeben werden kann.
Die
Verwaltung hat u. a. deshalb davon abgesehen, das Kriterium Kosten in das
Bewertungskonzept aufzunehmen. Dennoch wird bei der Entscheidung im Einzelfall
die Kostensituation mit berücksichtigt werden müssen.
Der Zustand der Umkleidegebäude kann nur durch die fachlich zuständige Stelle, das Gebäudemanagement Herne, geprüft werden. Mit dem Gebäudemanagement haben Projektsitzungen stattgefunden, um diesen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Die Bestimmung des baulichen Zustandes der Umkleidegebäude hat ebenfalls bereits stattgefunden und wird in die Bewertung einfließen.
Die
Bewertung (der Zustand) des Gebäudes wird im Kriterium „Zustand“ zum Ausdruck
gebracht. Dieses Kriterium wird nach gemeinsamen Vorstellungen mit 45 v. H.
auch als wichtigstes Kriterium in die Beurteilung eingehen.
Wie eine
Sportanlage mit Umkleidegebäude genutzt werden kann, wird auch von den
objektiven Nutzungsmöglichkeiten bestimmt. Eine Sportanlage, die z. B. wegen
der Lärmschutzproblematik nur bedingt nutzbar ist, erscheint möglicherweise
weniger sanierungswürdig als eine solche, die uneingeschränkt genutzt werden
kann. Die Verwaltung schlägt deshalb ein Kriterium „Nutzungsmöglichkeiten“ mit
einer Gewichtung von 10 v. H. vor.
Die
Sanierungswürdigkeit einer Platzanlage kann sich auch durch Nebeneinrichtungen,
z. B. Kleinspielfelder, erhöhen. Es wird deshalb vorgeschlagen, ein Kriterium
„Nebeneinrichtungen“ zu bilden, das allerdings nur mit 5 v. H. gewichtet wird.
Während die bisherigen Kriterien sich auf die vorhandene Sportanlage sowie das Umkleidegebäude beziehen, erscheint es notwendig, sich auch mit der Nutzerseite auseinander zu setzen.
Es muss
deutlich herausgestellt werden, dass die Auslastung von Sportplätzen in Herne
unterschiedlich ist. Sie wird im Wesentlichen von den Aktivitäten des im
Einzugsbereiches einer Sportanlage angesiedelten Fußballvereins bestimmt. Die
Aktivitäten sind unterschiedlich. Es gibt Vereine mit außerordentlich hoher
Aktivität im Jugendbereich und solche, die keine Jugendarbeit betreiben. Die
Zahl der auf einer Sportplatzanlage aktiven Mannschaften liegt zwischen 6 und
20 Mannschaften.
Es liegt
nahe, bei einer anstehenden Sanierung eine Anlage mit hoher Nutzerfrequenz
einer solchen mit geringer Nutzung vorzuziehen. Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Funktionalität auch
mit den höheren Spielklassen zunehmen. In Ausnahmefällen kommt noch eine
Nutzung von „Sonstigen Nutzern“ (Schulen, Sportabzeichenabnahme etc.) hinzu.
Die Verwaltung schlägt deshalb nachstehende Kriterien mit der aufgeführten
Gewichtung wie bereits bei der Prioritätenbildung von Sportanlagen vor:
Zahl
der Mannschaften 25 v. H.
Spielklassenzugehörigkeit
10 v. H.
Sonstige
Nutzer 5 v. H.
Mit dem vorgestellten Bewertungsmodell für Umkleidegebäude soll ein überschaubares nachvollziehbares Verfahren vorgeschlagen werden. Dieses Modell lehnt sich an die Bewertung der Sportanlagen an. Es soll dem Sportausschuss helfen, Prioritäten für die Grunderneuerung und Sanierung bzw. Modernisierung von Umkleidegebäuden festzulegen.
Die
Praktikabilität dieses Bewertungsmodells hat die Verwaltung anhand von drei
Sportanlagen mit Umkleidegebäuden getestet, die den Ausschussmitgliedern
grundsätzlich bekannt sein dürften. Dies sind zum einen die Sportplatzanlagen
Schaeferstraße I, Voßnacken sowie Bickern.
Die Bewertung dieser Umkleidegebäude ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt. Für die Erfüllung der jeweils unterschiedlich gewichteten
Einzelkriterien ist in dem Modell eine Punktzahl von 0 bis 10 zu vergeben. Die
Punktzahl 0 würde den Idealfall darstellen, die Punktzahl 10 wäre der
schlechteste Fall.
Mit dem
vorgeschlagenen Beschluss entscheidet der Sportausschuss grundsätzlich über das
Modell zur Prioritätenbildung. Falls das vorgeschlagene Bewertungsmodell die
Zustimmung des Sportausschusses findet, kann in der nächsten Sitzung des
Sportausschusses bereits eine Prioritätenliste vorgelegt werden.
Die
Prioritätenliste des Sportausschusses hat empfehlenden Charakter.
Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen trifft der Werksausschuss. Neben der
Klärung der Finanzierungsfrage wird dabei die Prioritätenliste des
Sportausschusses eine Entscheidungsgrundlage sein.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Meinolf
Nowak
Stadtrat