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Vorlage - 2004/0715  

Betreff: Konzept zur Prioritätenbildung für die Erneuerung von Umkleidegebäuden
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
02.02.2005 
des Sportausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 -/-

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt den vorgelegten Vorschlag zur Prioritätenbildung für die Erneuerung und Sanierung von Umkleidegebäuden zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ausgangssituation

 

In den Jahren 2000/2001 wurde in Herne ein Bewertungsmodell für die Beschaffenheit von Sportplatzanlagen entwickelt. Dieses Bewertungsmodell war Grundlage für eine spätere Prioritätenbildung für Sportplatzanlagensanierungen. Auf der Grundlage dieser Prioritätenbildung wurden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt und als erste Maßnahme in diesem Bereich wurde der Sportplatz Forellstraße umgebaut. Im Rahmen der Sportplatzbereisungen zur Erstellung der Grundlagen für die o. g. Prioritätenliste wurde festgestellt, dass eine analoge Liste für die Umkleidegebäude auf Sportanlagen erstellt werden sollte. Dieser Wunsch wurde daraufhin in einer Sitzung des Sportausschusses protokolliert. Im Rahmen der Bereisung wurde deutlich, dass einige Umkleidegebäude von Grund auf erneuert werden müssten, andere jedoch könnten durch Umbaumaßnahmen auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.

 

Da derartige Grundsanierungen und Umbaumaßnahmen sehr kostenintensiv und die Abstände zwischen den Erneuerungsmaßnahmen größer sind als wünschenswert, ist die Erstellung der Liste besonders dringlich.

 

 

Nach Ansicht des Sportausschusses sollten die Entscheidungen auf der Grundlage von nachvollziehbaren Bewertungskriterien erfolgen. Da sich die Bewertungskriterien für die Sportanlagen als praktikabel herausgestellt haben, werden diese ebenfalls zur Grundlage für das Bewertungsmodell für Umkleidegebäude herangezogen.

 

 

Kriterien für eine Entscheidungsfindung:

 

Wie bereits von der Prioritätenliste der Sportanlagen her bekannt, bestimmen grundsätzlich drei Hauptkriterien den Entscheidungsprozess:

 

  1. Zustand des Umkleidegebäudes und die Nutzungsmöglichkeit der Sportanlage
  2. Nutzerquantität und –qualität
  3. Kosten

 

 

Kosten von Neubauten (bei Umkleidegebäuden)

 

Die Erfahrungen der letzten Neubauten bei Umkleidegebäuden haben gezeigt, dass die Kosten für einen Neubau bei ca. 250.000 – 300.000 Euro liegen. Größere Sanierungsmaßnahmen besitzen ein ähnliches Kostenvolumen. Bei Modernisierungsmaßnahmen auf Sportanlagen an Umkleidegebäuden entstehen erheblich geringere Kosten. Die o. g. Kosten für Neubauten sind nur dann einzuhalten, wenn nicht besondere Erschließungsmaßnahmen durchzuführen sind. Häufig spielt auch die Entsorgung der Altgebäude eine nicht unerhebliche Rolle und letztendlich müssen die Kosten für ein Provisorium für die vorübergehende Nutzung der Sportanlage  berücksichtigt werden.

 

Dennoch muss deutlich ausgeführt werden, dass eine verlässliche Kostenkalkulation durch das GMH oftmals erst im Planungsverfahren abgegeben werden kann.

 

Die Verwaltung hat u. a. deshalb davon abgesehen, das Kriterium Kosten in das Bewertungskonzept aufzunehmen. Dennoch wird bei der Entscheidung im Einzelfall die Kostensituation mit berücksichtigt werden müssen.

 

 

Zustand der Umkleidegebäude

 

Der Zustand der Umkleidegebäude kann nur durch die fachlich zuständige Stelle, das Gebäudemanagement Herne, geprüft werden. Mit dem Gebäudemanagement haben Projektsitzungen stattgefunden, um diesen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Die Bestimmung des baulichen Zustandes der Umkleidegebäude hat ebenfalls bereits stattgefunden und wird in die Bewertung einfließen.

 

Die Bewertung (der Zustand) des Gebäudes wird im Kriterium „Zustand“ zum Ausdruck gebracht. Dieses Kriterium wird nach gemeinsamen Vorstellungen mit 45 v. H. auch als wichtigstes Kriterium in die Beurteilung eingehen.

 

Wie eine Sportanlage mit Umkleidegebäude genutzt werden kann, wird auch von den objektiven Nutzungsmöglichkeiten bestimmt. Eine Sportanlage, die z. B. wegen der Lärmschutzproblematik nur bedingt nutzbar ist, erscheint möglicherweise weniger sanierungswürdig als eine solche, die uneingeschränkt genutzt werden kann. Die Verwaltung schlägt deshalb ein Kriterium „Nutzungsmöglichkeiten“ mit einer Gewichtung von 10 v. H. vor.

 

Die Sanierungswürdigkeit einer Platzanlage kann sich auch durch Nebeneinrichtungen, z. B. Kleinspielfelder, erhöhen. Es wird deshalb vorgeschlagen, ein Kriterium „Nebeneinrichtungen“ zu bilden, das allerdings nur mit 5 v. H. gewichtet wird.

 

 

Nutzungsquantität und –qualität

 

Während die bisherigen Kriterien sich auf die vorhandene Sportanlage sowie das Umkleidegebäude beziehen, erscheint es notwendig, sich auch mit der Nutzerseite auseinander zu setzen.

 

Es muss deutlich herausgestellt werden, dass die Auslastung von Sportplätzen in Herne unterschiedlich ist. Sie wird im Wesentlichen von den Aktivitäten des im Einzugsbereiches einer Sportanlage angesiedelten Fußballvereins bestimmt. Die Aktivitäten sind unterschiedlich. Es gibt Vereine mit außerordentlich hoher Aktivität im Jugendbereich und solche, die keine Jugendarbeit betreiben. Die Zahl der auf einer Sportplatzanlage aktiven Mannschaften liegt zwischen 6 und 20 Mannschaften.

 

Es liegt nahe, bei einer anstehenden Sanierung eine Anlage mit hoher Nutzerfrequenz einer solchen mit geringer Nutzung vorzuziehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Funktionalität auch mit den höheren Spielklassen zunehmen. In Ausnahmefällen kommt noch eine Nutzung von „Sonstigen Nutzern“ (Schulen, Sportabzeichenabnahme etc.) hinzu. Die Verwaltung schlägt deshalb nachstehende Kriterien mit der aufgeführten Gewichtung wie bereits bei der Prioritätenbildung von Sportanlagen vor:

 

Zahl der Mannschaften 25 v. H.

Spielklassenzugehörigkeit 10 v. H.

Sonstige Nutzer 5 v. H.

 

 

Zusammenfassung

 

Mit dem vorgestellten Bewertungsmodell für Umkleidegebäude soll ein überschaubares nachvollziehbares Verfahren vorgeschlagen werden. Dieses Modell lehnt sich an die Bewertung der Sportanlagen an. Es soll dem Sportausschuss helfen, Prioritäten für die Grunderneuerung und Sanierung bzw. Modernisierung von Umkleidegebäuden festzulegen.

 

Die Praktikabilität dieses Bewertungsmodells hat die Verwaltung anhand von drei Sportanlagen mit Umkleidegebäuden getestet, die den Ausschussmitgliedern grundsätzlich bekannt sein dürften. Dies sind zum einen die Sportplatzanlagen Schaeferstraße I, Voßnacken sowie Bickern.  Die Bewertung dieser Umkleidegebäude ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Für die Erfüllung der jeweils unterschiedlich gewichteten Einzelkriterien ist in dem Modell eine Punktzahl von 0 bis 10 zu vergeben. Die Punktzahl 0 würde den Idealfall darstellen, die Punktzahl 10 wäre der schlechteste Fall.

 

Mit dem vorgeschlagenen Beschluss entscheidet der Sportausschuss grundsätzlich über das Modell zur Prioritätenbildung. Falls das vorgeschlagene Bewertungsmodell die Zustimmung des Sportausschusses findet, kann in der nächsten Sitzung des Sportausschusses bereits eine Prioritätenliste vorgelegt werden.

 

Die Prioritätenliste des Sportausschusses hat empfehlenden Charakter. Entscheidungen über Sanierungsmaßnahmen trifft der Werksausschuss. Neben der Klärung der Finanzierungsfrage wird dabei die Prioritätenliste des Sportausschusses eine Entscheidungsgrundlage sein.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat