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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0524  

Betreff: Zuschüsse an Vereine für Material für Eigenleistungen nach den Sportförderrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schön, Benjamin
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
28.09.2016 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:    4202

Bez.: Sportförderung

Nr.:    15

Bez.: Transferaufwendungen

-29.500,00 €

        


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt folgende Verteilung der Mittel aus Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferleistungen) zur Kenntnis:

 

Bis zu 29.500,00 € für

 

  • Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen (SA) oder geplant (SG) sind      (es wird eine Förderquote von 66.6 % zugrunde gelegt).
  • Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen (VA) oder geplant (VG) sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

Der Sportausschuss beschließt, die Restmittel dem Stadtsportbund Herne e. V. zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel frei gegeben werden, so sind die Förderbeträge entsprechend zu kürzen.

        


Sachverhalt:

 

 

In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.

 

Demnach sind u.a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:

 

-     Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanz-erhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.

-     Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maß-nahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.

-    Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.

-    Die Entscheidung über die Anträge im Einzelfall obliegt einer Kommission. Die Kommission setzt sich aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen.

 

Darüber hinaus hat der Sportausschuss in der Folgezeit geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5% der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

 

Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung - mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

 

Zu den Kategorien „SA“ und „SG“ sind keine Anträge eingegangen.

 

Folgende Anträge sind in den Kategorien „VA“ und „VG“ zu berücksichtigen::

 

 

  1. TC Friedrich der Große e. V. (Antrag vom 07.12.2014)

Der Verein hat Rechnungen für Erhaltungsarbeiten an den Plätzen sowie Reparaturen an der Vereinsanlage vorgelegt.

Anerkannte Aufwendungen:3.409,42 € (Kategorie VA)

Förderbetrag: 3.409,42 €  x 33,3 % = 1.135,34 €

 

  1. Canu Touring Wanne 32/02 e. V. (Antrag vom 11.03.2016)

Der Verein hat einen Anhängerunterstand errichtet.

Anerkannte Aufwendungen:14.747,98 € (Kategorie VA).

Förderbetrag: 14.747,98  x 33,3 % = 4.911,08

 

  1. Herner EV e. V. (Antrag vom 24.03.2016)

Der Verein will die Hallenbelechtung austauschen. Die Stoßleiste auf der Eisfläche soll erneuert werden. Es soll in verschiedenen Bereichen der Eishalle weiteres Dämmmaterial verbaut werden. Renovierung der Gästekabinen.

Anerkannte Aufwendungen: 30.000,00 € (Kategorie VG).

Förderbetrag: 30.000,00   x 33,3 % = 9.990,00

 

  1. SV 1912 Sodingen e. V. (Antrag vom 29.03.2016)

Der Verein hat Erhaltungsarbeiten an den Gebäuden durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:429,31 € (Kategorie VA).

Förderbetrag:429,31   x 33,3 % = 142,96

 

  1. Sport Schützen Gemeinschaft Herne e.V. (Antrag vom 14.04.2016)

Der Verein hat den Schießstand nach den neuen Polizeirichtlinien umgebaut

Anerkannte Aufwendungen:689,22 € (Kategorie VA).

Förderbetrag: 689,22  x 33,3 % = 229,51

 

  1. TC Emschertal (Antrag vom 31.05.2015)

Der Verein hat umfangreichere Pflege- und Instandhaltungsarbeiten auf der Vereinsanlage durchgeführt.

Anerkannte Aufwendungen:2.544,08 € (Kategorie VA).

Förderbetrag:2.544,08   x 33,3 % = 847,18

 

 

Somit beläuft sich der Gesamtförderbetrag auf ca. 17.256,07.

 

Die verbleibenden Fördermittel werden dem Stadtsportbund Herne e.V. zur Verfügung gestellt.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

 

Chudziak