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Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss bestellt für die Dauer dieser Wahlperiode
Herrn Benjamin Schön
zu seinem Schriftführer.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Sportausschuss zur Fertigung der Sitzungsniederschriften eine Schriftführerin / einen Schriftführer für die Dauer der Wahlzeit zu bestellen.
Für die abgelaufene Wahlzeit hatte der Sportausschuss unter anderem Frau Vera Stegemann zur Schriftführerin bestellt. Da Frau Stegemann in einen anderen Bereich der Verwaltung umgesetzt wird, steht sie nicht mehr als Schriftführerin zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Benjamin Schön zum weiteren Schriftführer für den Sportausschuss zu bestellen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Stadtrat