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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: - Bez.: - | Nr.: - Bez.: - | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360106 Bez.: Königin-Luisen-Schule (Kita Michaelstr) | Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Erwerb von beweg- lichem Anlagevermögen |
-286.000,00€
-346.900,00€ |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende, am 28.06.2016 vom Haupt – und Personalausschuss gefasste Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung:
Zur Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen bei dem Projekt 7.360106 Königin-Luisen-Schule (Kita Michaelstr.) werden insgesamt 632.900,00 € (286.000,00 € Auszahlung für Baumaßnahmen und 346.900,00 € Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) benötigt.
Eine Deckung für diese überplanmäßigen Auszahlungen steht im Projekt 7.360104 - Ausbau u3 – bei den Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen in Höhe von 330.900,00 € sowie durch Zuweisungen vom Land in Höhe von 302.000,00 € zur Verfügung.
Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 die Umnutzung der ehemaligen Königin-Luisen-Schule in eine Kindertageseinrichtung mit Familienzentrum und Erziehungsberatungsstelle beschlossen. Damit soll die Verlagerung und die Erweiterung des jetzigen Einrichtungsstandortes der KiTa Michaelstraße und der städt. Familien- und Schulberatungsstelle in die Räumlichkeiten der ehemaligen Königin-Luisen-Schule umgesetzt werden.
Bei der Planung und Aufstellung des Kostenvolumens für die oben genannte Umbaumaßnahme durch den beauftragten Architekten wurden bei Projektbeginn 6.023.500,00 € eingeplant. Der Betrag beinhaltet sowohl die zum damaligen Zeitpunkt eingeplanten Umzugskosten in Höhe von 100.000,00 € sowie die Kosten für die Einrichtung/ Ausstattung in Höhe von 123.500,00 €.
Ende des Jahres 2015 ergab sich eine neue vorläufige Kostenschätzung der Gesamtkosten in Höhe von 6.454.000,00 €. Die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen zusätzlichen Baukosten wurden bereits bereitgestellt.
Im folgenden laufenden Baufortschritt fielen weitere zusätzliche Baukosten in Höhe von 286.000,00 € an. Nach Stand 28.04.2016 betragen die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr 6.740.000,00 €. (davon Baukosten in Höhe von 6.516.500,00 €) Das GMH hat die Mehrkosten detailliert schriftlich begründet. Insbesondere wurden hier unvorhergesehene, aber unabweisbare Arbeiten angeführt, die erst im Baufortschritt zutage getreten sind.
Dem Fachbereich stehen derzeit 6.230.500,00 € zur Verfügung. Damit weitere Aufträge erteilt und dringende Rechnungen beglichen werden können, werden insgesamt 286.000,00 € für die Baukosten benötigt. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung darf nicht gefährdet werden.
Weiterhin wurden bei dem Bauprojekt Kosten für die Einrichtung/Ausstattung der Kindertageseinrichtung und der Erziehungsberatungsstelle in Höhe von 123.500,00 € eingeplant. Bei der Detailplanung wurde festgestellt, dass dieses Budget für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um zwei Gruppen nicht ausreichend ist. Zudem ist das bestehende Mobiliar der Einrichtung zwanzig Jahre alt, so dass auch dieses in großen Teilen zu ersetzen ist. Die Kindertageseinrichtung Michaelstraße ist mit Chloranisol belastet, welches einen muffigen Geruch hervorruft. Dies führt dazu, dass die vorhandenen Einrichtungsgegenstände, Spiele, Bücher, Bettwäsche etc. auch unter diesen Gesichtspunkten ausgetauscht werden müssen. Aufgrund einer neuen Kalkulation für die Einrichtung/Ausstattung wurde der Bedarf mit 450.900,00 € festgesetzt. Die Bedarfsanforderungen wurden auf das notwendige Maß beschränkt. Die Planungen enthalten nur den Bedarf, der für die Aufgabenerfüllung einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung des im Haushaltsplan 2016 bereitgestellten Budgets in Höhe von 104.000,00 € ergibt sich daher ein Differenzbetrag in Höhe von 346.900,00 €. Der Bedarf ist unabweisbar, da die Kindertageseinrichtung eine Ausstattung erhalten muss. Es besteht Dringlichkeit, da aufgrund der Ausschreibungsfristen und der Lieferzeiten der Firmen sonst der Eröffnungstermin der Kindertageseinrichtung gefährdet ist.
Aufgrund der Verpflichtung zur Auszahlung der Rechnungen für die Baugewerke und die Fertigung der Ausschreibung für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der Kindertageseinrichtung ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW herbeizuführen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Personalausschusses
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Auszug_Dringlichkeit HuPa (92 KB) |