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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.10. Bez.: GBH | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | -69.006,15 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2015 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) mit einer Bilanzsumme von 988.800,65 € und einem Jahresfehlbetrag von 685.026,04 €, der durch eine teilweise Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen; nach Verrechnung des Jahresfehlbetrags verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 156.383,21 € der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird;
2. dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) schließt mit einer Bilanzsumme von 988.800,65 € (Vorjahr: 805.606,92 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 685.026,04 € (Vorjahr: Fehlbetrag 546.334,31 €), der durch eine teilweise Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Diese Rücklage ist aus Zahlungen der Stadt Herne zum Verlustausgleich gebildet worden. Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 156.383,21 €, der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Der Jahresabschluss ist von der WIBERA AG, Düsseldorf, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung der GBH schlägt vor, die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Nach § 12 Abs. 3 bzw. Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung zu prüfen und zudem alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll die aufgeführten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 15.06.2016 vorberaten. Nach § 8 Ziffern 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschaftsversammlung die Entscheidung über diese Angelegenheiten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 06.07.2016 terminiert.
Nachrichtlich:
Für das Haushaltsjahr 2016 sind Mittel in Höhe von 404.000,00 € für die Verlustzuweisung 2016 an die GBH eingeplant. Die zusätzliche Zuführung in die Kapitalrücklage aufgrund des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 69.006,15 € ist in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt und führt somit zu einem entsprechenden überplanmäßigen Aufwand. Diese ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung beantragt und soll durch Herrn Stadtdirektor Dr. Klee genehmigt werden.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine