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Vorlage - 2016/0456  

Betreff: Stadtmarketing Herne GmbH: Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.06.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.:

Nr.: ---

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) wird die Weisung erteilt,

 

  1. den Jahresabschlusses 2015 der Stadtmarketing Herne GmbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 528.377,86 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.736,87 €, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen,

 

  1. die Mitglieder des Aufsichtsrates und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten sowie

 

  1. den Wirtschaftsprüfer Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Herne, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2015 der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 528.377,86 € (Vorjahr: 451.706,18 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.736,87 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 139.232,10 €), der auf Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab. Die Kapitalrücklage wird aus den gesellschaftsvertraglich festgelegten Zahlungen der Gesellschafter (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages) gebildet. Über die Entnahme entscheidet die Gesellschafterversammlung.

 

Im Wirtschaftsplan 2015 wurde ein Jahresfelbetrag in Höhe von 194.113,38 € prognostiziert. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.736,87 € unterschreitet den Planansatz somit um 77.376,51 €.

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde von Herrn Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herne, geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

 

Zu Punkt 3:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, Herrn Dipl.-Ökonom Marc Oliver Falck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herne, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

 

 

Nach § 9 (1) Ziffer 7, 8 und 11 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung die oben aufgeführten Angelegenheiten zu beschließen. Nach § 12 (3) hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Ergebnisverwendung zu prüfen sowie nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, unter Hinzuziehung der Geschäftsführung vorzubereiten.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll die oben genannten Angelegenheiten in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung findet am 6. Juli 2016 statt.

 

 

Der Jahresabschluss wird vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

Dr. Klee

Stadtdirektor


Anlagen:
 

Keine