|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2015 der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 933.083,14 € und einem Jahresergebnis nach Verlustübernahme in Höhe von 0,00 € festzustellen,
2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und
3.die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2015 der CTH schließt mit einer Bilanzsumme von 933.083,14 € (Vorjahr: 621.658,89 €) und mit einem Jahresergebnis in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €) ab. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.713,93 € (Vorjahr: -477.637,87 €) wird aufgrund des estehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) durch die WHE ausgeglichen.
Zu Punkt 2:
Der Jahresabschluss 2015 der CTH ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/Wuppertal geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung erstreckte sich gem. § 112 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/ Wuppertal, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2016 zu wählen.
Gem. § 9 Abs. 1 Ziffern 3 a), c) und d) des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresergebnisses, Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafterversammlung soll die Beschlüsse zu den oben aufgeführten Punkten in der Sitzung am 24.06.2016 fassen.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine