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Vorlage - 2016/0454  

Betreff: TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH): Jahresabschluss 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Dewald, Christian  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.06.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:    ---

Bez.:

Nr.:    ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) wird die Weisung erteilt,

 

1. den Jahresabschluss 2015 der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.560.493,99 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 21.332,67 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen,

 

2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten,

 

3.die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

 

 


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2015 der TIH schließt mit einer Bilanzsumme von 12.560.493,99 €  (Vorjahr: 13.136.984,31 €) und mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 21.332,67 € (Vorjahr: 24.601,70 €), der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, ab.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss 2015 der TIH ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/Wuppertal geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung erstreckte sich gem. § 112 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden

 

 

Zu Punkt 3:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/ Wuppertal, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2016 zu wählen.

 

Gem. § 9 Ziffern 6 - 8 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahres-abschlusses, Verwendung des Ergebnisses, Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

Die Gesellschafterversammlung soll in der Sitzung am 24.06.2016 die entsprechenden Beschlüsse fassen.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

 

 


Anlagen:
 

Keine