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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0452  

Betreff: Stadtwerke Herne AG, Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH, Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH, Herner Bädergesellschaft mbH, Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH
Jahresabschlüsse 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Dewald, Christian  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.06.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

I. in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (STWH) wird
            die Weisung erteilt,

 

a)                  dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

b)                  als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

II. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-
            Rauxel GmbH (HCR)

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 18.721 T€, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)                  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

c)                   als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

III. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Aktienbesitzgesellschaft Herne
            mbH (ABH)

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 38.684.748,59 €, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen,

 

b)                  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

c)                   als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen. 

 

IV. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH
            (HBG)

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 548.203,28 €, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b)                  dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

 

c)                   als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

V. 1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung               der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
           Vertreter/in der VVH in der Hauptversammlung der StwH AG anzuweisen,

a) dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

b) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen

 

2. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HCR anzuweisen,

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 18.721 T€, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b) dem Aufsichtsrat und der Geschäfstführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

3. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung
der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der ABH anzuweisen,

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 38.684.748,59 €, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen,

 

b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

4. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung
 der VVH wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die
 Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der HBG anzuweisen,

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 548.203,28 €, Jahresergebnis nach Verlust-übernahme 0,00 €) festzustellen,

 

b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen,

 

c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.

 

VI.  Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH)

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (VVH: Bilanzsumme 84.368 T€, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen sowie den Teilkonzernabschluss zum 31.12.2015 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Teilkonzern: Bilanzsumme: 219.507 T€, Konzernbilanzverlust: 17.561 T€) zu billigen; der Gewinn in Höhe von 6.035 T€ wird an die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) abgeführt;

 

b)      dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen;

 

c)      als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen;

 

d)      als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen;

 

e)      den Frauenanteil in der Geschäftsführung der VVH bis zum 30.06.2017 mit mindestens 0 % festzulegen.

 

 


Sachverhalt:
 

 

Die Jahresabschlüsse der Holding-Gesellschaften sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch auf die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Es wurde in allen Fällen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Somit kann dem Vorstand/den Geschäftsführungen und den Mitgliedern der Aufsichtsräte Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt werden.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, soll auch für das Geschäftsjahr 2016 in den Holdinggesellschaften zum Abschlussprüfer gewählt werden.

 

Die Aufsichtsräte der Holding-Gesellschaften sollen die Angelegenheiten in ihren Sitzungen am 21. Juni 2016 vorberaten.

Die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlungen sind für den 24.Juni 2016 terminiert.

 

 

Vorbemerkung:

 

An der VVH ist die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) zu 99 % und die Stadt Herne zu 1 % beteiligt.

 

Die VVH wiederum ist zu 100 % an der HBG, StwH und HCR und zu 41,46 % an der ABH beteiligt.

 

r die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der EWMR von 99 % an den Gesellschaftsanteilen der VVH werden die vom Rat der Stadt Herne für die Gesellschafterversammlung der VVH gewählten Vertreter/innen sowie der/die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete/r von der Geschäftsführung der EWMR für die Dauer der Wahlperiode des Rates zur ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der VVH schriftlich bevollmächtigt. Dieselben Vertreter/innen, die die 99 % der Gesellschafterrechte von EWMR in der Gesellschafterversammlung der VVH wahrnehmen, nehmen die Gesellschafterrechte für 1 % Anteil am Stammkapital (direkte Beteiligung der Stadt Herne an der VVH) wahr.

 

 

Zu Punkt I.:

 

Der Jahresabschluss 2015 der STWH schließt mit einer Bilanzsumme von 178.893 T€ (Vorjahr: 187.411 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Gewinnabführung 13.120 T€ - Vorjahr: 12.436  T€) ab.

 

Der Jahresabschluss wird nach § 172 des Aktiengesetzes (AktG) vom Aufsichtsrat gebilligt und gilt somit als festgestellt.

 

Gemäß § 17 Ziffern 2 und 8 der Satzung obliegen die Entlastung des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des Abschlussprüfers der Hauptversammlung.

 

Zu Punkt II.:

 

Der Jahresabschluss 2015 der HCR schließt mit einer Bilanzsumme von 18.721 T€ (Vorjahr: 18.374 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 5.516 T€ - Vorjahr: 5.069 T€) ab.

 

Gemäß § 14 Ziffern 8, 10 und 11 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

 

Zu Punkt III.:

 

Der Jahresabschluss 2015 der ABH schließt mit einer Bilanzsumme von 38.684.748,59 € (Vorjahr: 39.336.679,42 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme: 3.252.992,78 € - Vorjahr: Gewinnabführung: 2.252.707,65 €) ab.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstaben b, c und d des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

 

Zu Punkt IV.:

 

Der Jahresabschluss 2015 der HBG schließt mit einer Bilanzsumme von 548.203,28 € (Vorjahr: 345.645,41 €) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 1.379.983,85 € - Vorjahr: 1.365.011,43 €) ab.

Gemäß § 12 Ziffern 1, 2, 10 und 12 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

 

Zu Punkt V.:

 

Siehe Vorbemerkung, der Beschluss erfolgt für 99 % der Anteile der EWMR an der VVH.

 

 

Zu Punkt VI.:

 

Zu a d:

Der Jahresabschluss 2015 der VVH schließt mit einer Bilanzsumme von 84.368 T€ (Vorjahr: 83.447 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Gewinnabführung 6.035 T€ - Vorjahr: 5.804 T€) ab.

 

Der Konzern schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.091 T€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 1.784 T€) ab, der nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2014 = 22.676 T€ und anderen Gesellschaftern zustehenden Gewinnen in Höhe von 24 T€ zu einem Konzernbilanzverlust in Höhe von 17.561 T€ (Vorjahr: 22.676 T€) führt.

 

Die Gewinnabführung in Höhe von 6.035 T€ (Vorjahr: 5.804 T€) an die ewmr erfolgt aufgrund des am 12.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrages.

 

Zu e:

 

Am 01.05.2015 ist das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern

an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eine Mindestquote von 30 % für den Frauen- bzw. Männeranteil im Aufsichtsrat vorgeschrieben. Daneben müssen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, selbständig Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und auf den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festlegen. Mitbestimmungspflichtig in diesem Sinne sind sowohl paritätisch mitbestimmte Unternehmen als auch Unternehmen, die dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen.

 

Der Aufsichtsrat der VVH setzt sich nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Die VVH ist somit verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und auf den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festzulegen, wobei die Zielgrößen für jede Ebene gesondert zu bestimmen sind. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat muss sich auf den gesamten Aufsichtsrat beziehen (sog. Gesamterfüllung). Für den festzulegenden Frauenanteil gibt es keine Mindestgrößen. Es gilt lediglich ein Verschlechterungsverbot. Liegt der Frauenanteil zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße unter 30 %, so darf die festzulegende Zielgröße den bereits erreichten Frauenanteil nicht mehr unterschreiten. Sie muss ihn umgekehrt aber auch nicht überschreiten, so dass der Status quo als zukünftige Zielgröße festgelegt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn der Frauenanteil im Status quo 0 % beträgt. Zur Erreichung der festgelegten Zielgrößen ist eine Frist zu bestimmen, die bei der erstmaligen Festlegung nicht über den 30.06.2017 hinausgehen darf. Über die Festlegung der Zielgrößen und ihre Einhaltung bzw. Abweichungen, die zu begründen sind, ist im Lagebericht zu berichten. Eine Sanktionierung niedriger Zielgrößen oder der Nichterreichung von Zielgrößen erfolgt jedoch nicht.

 

Aktuell stellt sich der Frauenanteil in Führungspositionen der VVH wie folgt dar:

 

Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 12 Aufsichtsratsmitgliedern, von denen 3 Aufsichtsratsmitglieder Frauen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der VVH beträgt somit 25 %.

 

Geschäftsführung:

Alle drei Geschäftsführer der VHH sind Männer, so dass sich der Frauenanteil insoweit auf 0 % beläuft.

 

Bis zum 30.06.2017 finden keine planmäßigen Wechsel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung statt. Zwecks Wahrung der Kontinuität empfiehlt die Geschäftsführung, den aktuell bestehenden Frauenanteil als Zielgröße fortzuschreiben. Sollte es zu einem außerplanmäßigen Wechsel kommen, wird sich die VVH bemühen, das frei werdende Mandat bzw. die frei werdende Führungsposition mit einer Frau zu besetzen.

 

Die Festlegung der Zielgrößen obliegt für den Aufsichtsrat dem Aufsichtsrat selbst und für die Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung. Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung obliegt die Festlegung der Zielgrößen der Geschäftsführung.

 

Der Aufsichtsrat soll in seiner Sitzung am 21.06.2016 beschließen, dass der Frauenanteil im Aufsichtsrat der VVH bis zum 30.06.2017 mindestens 25 % betragen soll.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffern 2, 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

 

 

Die Jahresabschlüsse sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:
 

Keine