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Vorlage - 2016/0399  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;
Antrag der Firma Innospec Deutschland GmbH, Thiesstraße 61, gem. § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung technischer Reinigungsmittel durch Erweiterung eines bestehenden Tanklagers durch Errichtung und Betrieb von sechs zusätzlichen Lagerbehältern
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fischer, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
01.06.2016 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt


Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag der Fa. Innospec Deutschland GmbH zur Kenntnis.

 

 

Begründung

 

Die Fa. Innospec Deutschland GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine immissi-onsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des bestehenden Tanklagers Bau 810 beantragt. Das bestehende Tanklager soll um sechs zusätzliche doppelwandige Lagerbehälter mit jeweils 100 m³ Fassungsvermögen erweitert werden. Die Lagerkapazität des Tanklagers erhöht sich damit um 600 t.

 

Nach Angaben der Antragstellerin wird die beantragte Änderung notwendig, um besser auf die Anforderungen der Kunden reagieren zu können. Gefordert wird zunehmend eine kun-denspezifische Lagerung bzw. Bereitstellung von Produkten und Einsatzstoffen. Die vorhan-dene Behälterkapazität am Betriebsstandort ist hierfür nicht ausreichend.

 

In dem beantragten Tanklager werden nur Stoffe und Stoffarten eingelagert, die bereits bisher in der Anlage zur Herstellung technischer Reinigungsmittel eingesetzt bzw. hergestellt werden und dort genehmigt sind. Durch die beantragte Änderung ergeben sich keine Änderungen bei den Luft-, Geruchs- und Lärmemissionen des Betriebes.

 

Die beantragte Änderung ist nicht mit einer Erhöhung der genehmigten Produktionskapazität der Anlage zur Herstellung von technischen Reinigungsmitteln verbunden, die genehmigte Produktionskapazität von 60.000 t/a bleibt unverändert.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung das beantragte Vorhaben geprüft und zu dem Vorhaben Stellung genommen. Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben bestehen von Seiten der Stadt Herne nicht. Auflagen und Hinweise zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, brandschutztechnischen und bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.

 

 

Kurzbeschreibung der Auflagen und Hinweise

 

Baurecht:

Anzeige des Baubeginns und der abschließenden Fertigstellung.

 

Brandschutz:

Anforderungen an die Löschwasserentnahme aus dem Löschteich, Fortschreibung und Er-gänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne.

 

Bodenschutz:

Bodenuntersuchungen im Bereich der Erweiterungsfläche des Tanklagers vor Baubeginn, Die Ergebnisse der Bodenuntersuchung sind vor Baubeginn der unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

              


Anlagen:
 

Keine